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Dienstvertrag

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<strong>Dienstvertrag</strong><br />

auf der Grundlage der Tarifverträge „Zahnmedizinische Fachangestellte/ZahnarzthelferIn /“ ¹ )<br />

Zwischen Frau / Herrn ___________________________________________ Zahnärztin / Zahnarzt (Praxisinhaber)<br />

in ________________________________ und Frau ___________________________________________________<br />

wohnhaft in ____________________________________________________________________________________<br />

wird folgender <strong>Dienstvertrag</strong> abgeschlossen:<br />

1. Beginn des Arbeitsverhältnisses<br />

1.1. Frau ____________________________________ tritt mit Wirkung vom _________________________ als<br />

– Zahnarzthelferin / Zahnmedizinische Fachangestellte<br />

– Zahnmedizinische Fachhelferin / Zahnmedizinische Fachassistentin<br />

– Zahnmedizinische Verwaltungshelferin / Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin<br />

– Sprechstundenhilfe (ungeprüft)<br />

in die Dienste des Praxisinhabers.<br />

1.2. Das Dienstverhältnis besteht aufgrund mündlicher Vereinbarung bereits seit dem _______________________<br />

Alle mündlich getroffenen Vereinbarungen werden mit Wirkung vom _________________________ durch die<br />

Bestimmungen dieses Vertrages ersetzt.<br />

2. Probearbeitsverhältnis 2)<br />

2.1. Die ersten drei / sechs Monate der Tätigkeit gelten als Probearbeitsverhältnis. Während dieser Zeit kann der<br />

<strong>Dienstvertrag</strong> mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.<br />

2.2. Die ersten drei / sechs Monate der Tätigkeit gelten als Probearbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis ist mithin bis<br />

zum _________________________ befristet. Während dieser Zeit kann der <strong>Dienstvertrag</strong> mit einer Frist von<br />

zwei Wochen gekündigt werden.<br />

¹ )<br />

Im nachfolgenden Text wird aus Gründen der Übersichtlichkeit die weibliche Form verwendet.<br />

2) Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einem unbefristeten (2.1.) und einem befristeten (2.2.) Probearbeitsverhältnis.<br />

Der nicht zutreffende Absatz muss gestrichen werden.


3. Tätigkeit der Angestellten<br />

3.1. Frau _________________________________________ verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben<br />

gewissenhaft zu erfüllen, den Weisungen des Praxisinhabers oder dessen Beauftragten Folge zu leisten, den<br />

Patienten gegenüber höflich und freundlich aufzutreten und ihr Verhalten den besonderen Verhältnissen der<br />

Praxis anzupassen.<br />

3.2. Die Angestellte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, sie hat insbesondere alle Praxisvorgänge sowie den<br />

Personenkreis der Patienten geheimzuhalten. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der<br />

Angestellten ist bekannt, dass Verstöße gegen diese Pflichten gemäß § 203 StGB als Verletzung von<br />

Privatgeheimnissen unter Strafe gestellt sind.<br />

3.3. Eine – auch unentgeltliche – Nebentätigkeit der Angestellten bedarf der schriftlichen Zustimmung des<br />

Praxisinhabers.<br />

4. Arbeitszeit<br />

4.1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ________ Stunden wöchentlich.<br />

Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Tarifvertrag und den betrieblichen Regelungen.<br />

4.2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sind den Erfordernissen der Praxis anzupassen.<br />

4.3. Die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber ist berechtigt, die Angestellte an den Tagen, an denen sie / er selbst zum<br />

Notfallvertretungsdienst eingeteilt ist, auch außerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu<br />

beschäftigen.<br />

5. Entgelt<br />

5.1. Frau ___________________________________ erhält als Vergütung für ihre Tätigkeit Bezüge in Höhe von<br />

nach dem jeweils geltenden Vergütungstarifvertrag<br />

monatlich € ___________________ brutto, zahlbar am _____________________ / Ende eines Monats.<br />

nach freier Vereinbarung<br />

monatlich € ___________________ brutto, zahlbar am _____________________ / Ende eines Monats.<br />

5.2. Die Vergütung oder Abgeltung von Mehr–, Sonntags– oder Nachtarbeit erfolgt nach den Bestimmungen des<br />

jeweils geltenden Tarifvertrages.


6. Urlaub<br />

6.1. Die Angestellte hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Urlaub soll möglichst<br />

zusammenhängend unter Berücksichtigung der Wünsche der Angestellten gewährt werden, soweit dies die<br />

Belange der Praxis zulassen.<br />

6.2. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach sechsmonatiger Dauer des Dienstverhältnisses.<br />

6.3. Der Urlaub beträgt __________ Arbeitstage / Werktage im Kalenderjahr.<br />

Die Urlaubsdauer richtet sich nach der entsprechenden Regelung des jeweils geltenden Tarifvertrages.<br />

7. Ärztliche Untersuchung und Jugendarbeitsschutz<br />

7.1. Die Angestellte ist auf Verlangen des Praxisinhabers verpflichtet, sich vor ihrer Einstellung bei einem Arzt ihres<br />

Vertrauens auf ihren Gesundheitszustand und ihre körperliche Eignung für die Tätigkeit untersuchen zu lassen.<br />

Die Kosten dieser ärztlichen Untersuchung trägt der Arbeitgeber.<br />

7.2. Soweit die Angestellte Jugendliche im Sinne des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend vom 12.04.1976<br />

(Jugendarbeitsschutzgesetz) ist, hat sie dem Arbeitgeber vor der Arbeitsaufnahme die nach diesem Gesetz<br />

vorgeschriebene ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die vom Arbeitgeber aufzubewahren ist.<br />

8. Besondere Vereinbarungen<br />

8. _______________________________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________________________


9. Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

9. Das Arbeitsverhältnis kann jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines<br />

Kalendermonats gekündigt werden.<br />

Unberührt hiervon bleiben weitergehende Kündigungsvorschriften, sowie die Möglichkeit der fristlosen<br />

Kündigung aus einem wichtigen Grund.<br />

Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

10. Tarifvertrag<br />

10. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen<br />

der Zahnmedizinischen Fachangestellten/ZahnarzthelferInnen, Münster, und dem Verband<br />

medizinischer Fachberufe e.V., Dortmund, abgeschlossenen Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung.<br />

11. Vertragsänderungen<br />

11. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.<br />

_________________________ , den _________________________<br />

_____________________________________________ _____________________________________________<br />

Arbeitgeberin / Arbeitgeber Arbeitnehmerin<br />

(Praxisinhaberin / Praxisinhaber)

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