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Evaluation in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - HWWI

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<strong>Evaluation</strong>ssysteme deutscher EZ-Organisationen 95<br />

ter kommen <strong>in</strong> <strong>der</strong> KfW nur <strong>in</strong> 45% <strong>der</strong> Schlussprüfungsfälle zum E<strong>in</strong>satz (vgl. dazu<br />

auch Kapitel 3.7).<br />

An<strong>der</strong>s verhält es sich bei den dezentralisierten, operativ zu verantwortenden <strong>Evaluation</strong>en.<br />

Hier ist <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz externer Gutachter oft nur ungenau geregelt, woraus e<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong>sgesamt deutlich ger<strong>in</strong>ger Anteil resultiert. Beson<strong>der</strong>s niedrige Werte f<strong>in</strong>den sich u.a.<br />

bei <strong>der</strong> FES und RLS. E<strong>in</strong>zelne Organisationen greifen jedoch umgekehrt ausschließlich<br />

auf externe Gutachter zurück (EED, MISEREOR). Allerd<strong>in</strong>gs ist dort, wo <strong>der</strong> externe<br />

Gutachtere<strong>in</strong>satz vorgesehen ist, die Qualitätssicherung durch vorhandene <strong>Evaluation</strong>se<strong>in</strong>heiten<br />

o<strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong>sbeauftragte ke<strong>in</strong>eswegs selbstverständlich (InWEnt, PTB, hbs,<br />

EED). Diese haben meist ke<strong>in</strong> Mandat zum Monitor<strong>in</strong>g und zur Qualitätssicherung des<br />

Gutachtere<strong>in</strong>satzes und daher auch nur ungenaue Vorstellungen über den tatsächlichen<br />

Umfang. Als Folge genießen die operativen Bereiche e<strong>in</strong>en beachtlichen Gestaltungsspielraum.<br />

32 Dieser wird allerd<strong>in</strong>gs bei vielen durch e<strong>in</strong>e obligatorische E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong><br />

operativen Leitungsebene e<strong>in</strong>geengt. Die GTZ ist lange Zeit wegen des großen diskretionären<br />

Spielraums <strong>der</strong> Auftragsverantwortlichen beim Gutachtere<strong>in</strong>satz für ihre Projektfortschrittskontrollen<br />

kritisiert worden, die <strong>in</strong> operativer Verantwortung durchgeführt<br />

werden. Sie hat aber <strong>in</strong>zwischen den E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es unbeteiligten <strong>in</strong>ternen und/o<strong>der</strong> externen<br />

Gutachters sowie zur Kontrolle das Vier-Augen-Pr<strong>in</strong>zip auf <strong>der</strong> operativen Seite<br />

e<strong>in</strong>geführt und lässt im zweijährlichen Rhythmus e<strong>in</strong>e Ex-post-Qualitätsprüfung des<br />

Gutachtere<strong>in</strong>satzes durch ihre unabhängige Stabsstelle Evaluierung vornehmen, die sich<br />

überdies auch stärker <strong>in</strong> das laufende PFK-Geschehen „e<strong>in</strong>mischen“ möchte. Dies stellt<br />

e<strong>in</strong>e für an<strong>der</strong>e EZ-Organisationen nachahmenswerte good practice für Selbstevaluation<br />

dar.<br />

Auch die KfW bietet e<strong>in</strong> erwägenswertes, aber modifizierungsbedürftiges Modell für<br />

den Gutachtere<strong>in</strong>satz. Die KfW setzt – wie erwähnt – vorwiegend unabhängige <strong>in</strong>terne<br />

Mitarbeiter aus ihren operativen Bereichen als Gutachter für ihre Schlussprüfungen e<strong>in</strong>.<br />

Im Rahmen dieses Systems wird jedoch explizit darauf geachtet, dass diese sog. Abgeordneten<br />

aus an<strong>der</strong>en operativen E<strong>in</strong>heiten stammen als diejenigen, die für das Projekt<br />

zuständig waren. So werden beispielsweise Personen mit gleicher Sektorzuordnung aus<br />

an<strong>der</strong>en Regionalabteilungen für e<strong>in</strong>e Schlussprüfung abgeordnet. Die betreffenden<br />

Personen müssen schriftlich bestätigen, <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Projektphase <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er Weise für<br />

das zu prüfende Projekt verantwortlich gewesen zu se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e gewisse Form <strong>in</strong>stitutioneller<br />

Unabhängigkeit wird dadurch also trotz des Rückgriffs auf eigenes Personal erreicht.<br />

Natürlich gibt es auch über Abteilungsgrenzen h<strong>in</strong>weg zwischen den Projektmanagern<br />

e<strong>in</strong>es Sektors e<strong>in</strong>en gewissen Austausch, so dass e<strong>in</strong> Rest von Abhängigkeiten (über<br />

persönliche Beziehungen o.ä.) nicht ausgeschlossen werden kann. Dies wird jedoch<br />

zugunsten <strong>der</strong> Lerneffekte aus <strong>der</strong> E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Abgeordneten <strong>in</strong> Kauf genommen.<br />

Diese können dann ihre <strong>Evaluation</strong>serfahrungen <strong>in</strong> die jeweiligen Regionalabteilungen<br />

zurücktragen. Gleichzeitig schafft das Verfahren die Grundlage für e<strong>in</strong>e außerordentlich<br />

hohe Akzeptanz von <strong>Evaluation</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> KfW. Mit <strong>der</strong> Ergänzung des <strong>in</strong>ternen<br />

Personals durch externe Gutachter, die über h<strong>in</strong>reichendes fachliches und <strong>Evaluation</strong>swissen<br />

verfügen, entstünde an sich e<strong>in</strong> attraktives Modell, würde den Gutachtern auch<br />

die volle Berichtsverantwortung zugestanden. Doch e<strong>in</strong> solches Vorgehen sollte die<br />

32 Vgl. zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzten Gutachter auch die Abschnitte 3.6<br />

und 4.2.

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