Evaluation in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - HWWI
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Hintergrund und Ziele der Untersuchung 45 1.4.4 Harmonisierung & Kohärenz Das Harmonisierungs- und Kohärenz-Gebot der Pariser-Erklärung bedeutet für die deutsche EZ eine dreifache Herausforderung: (1) verstärkte Kooperation und Koordination mit anderen Gebern, (2) verstärkte Abstimmung zwischen den deutschen EZ- Organisationen und (3) ein verbessertes Zusammenwirken der EZ mit anderen entwicklungspolitisch relevanten Politikfeldern. Was die Kooperation mit anderen Gebern betrifft, so beteiligt sich das BMZ u.a. an der Entwicklung gemeinsamer Geberstrategien für einzelne Länder (Joint Assistance Strategies). Beispiele sind Uganda, Tansania und Sambia. Das BMZ ist ferner um stärkere Verzahnung und Komplementarität seiner multilateralen EZ bemüht und überprüft den Anteil der multilateralen Zusammenarbeit. Die Abstimmung der EZ zwischen den deutschen EZ-Organisationen impliziert angesichts der sehr starken institutionellen Fragmentierung einen hohen Abstimmungsaufwand, um ein effektives und effizientes Zusammenwirken zu erreichen (Kranz-Plote 2006: 90). In der Praxis wird dies jedoch nicht befriedigend erreicht, was nicht zuletzt an den starken Eigeninteressen der beteiligten Organisationen liegt. Das DAC hat in seinen letzten beiden Peer Reviews deshalb auch besonders heftige Kritik am gegenwärtigen Zustand geübt und Reformen angemahnt (OECD/DAC 2006). Die institutionelle Zersplitterung fördere die Geberzentrierung, überfordere die Partner und die begrenzten administrativen Kapazitäten unnötig. Die Unterscheidung zwischen TZ und FZ sei obsolet. Es wies auch auf die negativen Folgen für den Bereich der Evaluation hin und stellte die Frage, wie „(…) dieses lose koordinierte Netzwerk der Erfolgskontrolle zusammengeführt werden kann, um den kollektiven Lernprozess und ein effektiveres EZ-Management auf Systemebene zu fördern.“ Da das Potential an Effizienzsteigerung innerhalb der bestehenden Strukturen begrenzt ist, seien strukturelle Reformen unerlässlich. Nachdem mit der Fusion von CDG und DSE zu InWEnt ein erster konkreter Schritt zur Neuordnung unternommen worden war, wurden im Koalitionsvertrag weitere Straffungen, insbesondere eine bessere Verknüpfung von TZ und FZ als notwendig angesehen (CDU; CSU; SPD 2005), die auch das DAC konkret gefordert hatte. Struktur und Steuerung der Durchführungsorganisationen sollen so gestaltet werden, dass eine „EZ aus einem Guss“ entsteht. Dieses Prinzip wurde in Form von Zielvereinbarungen zur Politikvorgabe im BMZ. 2006 wurden verschiedene Optionen für eine institutionelle Reform von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PriceWaterhouseCoopers 2006) und dem Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshof 2007b) untersucht. Eine Entscheidung über die Annäherung oder Integration von GTZ und KfW steht aber immer noch aus. Die Umsetzung der MDG-Agenda erfordert nicht nur Anpassungen in und zwischen den deutschen EZ-Organisationen, sondern auch ein kohärentes Zusammenspiel aller entwicklungspolitisch relevanten Politikbereiche, vornehmlich der Außen-, Sicherheits-, Finanz-, Handels-, Agrar- und Umweltpolitik. Entsprechend wurde das MDG-Aktionsprogramm 2015 ressortübergreifend angelegt; es erklärt die Armutsbekämpfung zur Querschnittsaufgabe der gesamten Bundesregierung. Das BMZ erwartet, dass auch die von ihr geförderten zivilgesellschaftlichen Organisationen (ZGO) einen eigenen Beitrag zur Umsetzung der Pariser Erklärung und zur Erreichung aller MDGs leisten (BMZ 2006c: 3).
46 Axel Borrmann & Reinhard Stockmann Kohärenzfördernd wirkt der Umstand, dass dem BMZ die Zuständigkeit für die gesamte bilaterale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit des Bundes und die Federführung in Fragen der Entwicklungspolitik der Europäischen Union übertragen wurde. Es wurde zudem in den Bundessicherheitsrat aufgenommen. Alle neuen Gesetzesvorlagen unterliegen heute einer entwicklungspolitischen Regelprüfung (BMZ 2006a: 32). Dennoch bleibt Kohärenz – nicht nur in Deutschland – eine Herausforderung (EU (2007). 1.4.5 Wirkungsorientierung Die Fragmentierung der deutschen EZ-Organisationen hat – auch nach kritischer Selbsteinschätzung des BMZ – dazu beigetragen, dass z.B. die Wirkungen der deutschen EZ bisher nicht ausreichend untersucht werden konnten (Zintl 2006: 30; Kranz-Plote 2006: 93). Die MDGs und die Pariser Erklärung implizieren jedoch verstärkte Anstrengungen, die Wirksamkeit der EZ glaubwürdig nachzuweisen. Dazu bedarf es verstärkter Anstrengungen auf nationaler, aber immer mehr auch auf internationaler Ebene, wenn es darum geht, den Gesamterfolg aus Eigenanstrengungen der Partner und angepasster und konzertierter Unterstützung der internationalen Gebergemeinschaft darzustellen. Wirkungsnachweise müssen insbesondere für neue Formen international abgestimmter EZ wie Budgethilfe und Programmorientierte Gemeinschaftsfinanzierung erbracht werden. Zur besseren Wirkungserfassung hält das BMZ eine Anpassung von Verfahren und Instrumenten und einen entsprechenden methodischen Ansatz für erforderlich, der über die Projektebene hinausgeht (BMZ 2006c: 14) und eine Harmonisierung der Instrumente der einzelnen Durchführungsorganisationen impliziert. Die Forderung nach stärkerer Wirkungsorientierung im Sinne eines Management for Results hat seinen Niederschlag in der Arbeit der deutschen EZ-Organisationen gefunden. So wurde im August 2002 zwischen dem BMZ und der GTZ ein neuer Auftragsrahmen (AURA) vereinbart, der die entwicklungspolitischen Wirkungen in das Zentrum der TZ, stellt beginnend bei der Vorbereitung von Vorhaben, bei Monitoring und Evaluierung in der Durchführungsphase, bei der Berichterstattung und der Evaluation. Die zentrale Fragestellung für Evaluierungen lautet nicht mehr nur „Was haben wir getan“ sondern in verstärktem Maße „Welche Wirkungen haben wir mit einem Vorhaben erreicht?“ (AWZ 2004). Auch für andere staatliche DO wie InWEnt, PTB und BGR ist AURA inzwischen verbindlich. Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sind seit 2006 auch die nicht-staatlichen EZ-Organisationen als Empfänger staatlicher EZ-Mittel gehalten, die Wirkungsorientierung zu verstärken. Zuwendungsempfänger wie kirchliche Zentralstellen, politische Stiftungen, Träger der Sozialstrukturhilfe und der Aus- und Fortbildung müssen Zielerreichungs-, Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitskontrollen vornehmen. Das BMZ ist dabei, diese generellen Anforderungen zu konkretisieren und in Förderrichtlinien und dgl. umzusetzen.
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1.4.5 Wirkungsorientierung<br />
Die Fragmentierung <strong>der</strong> <strong>deutschen</strong> EZ-Organisationen hat – auch nach kritischer Selbste<strong>in</strong>schätzung<br />
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(AWZ 2004). Auch für an<strong>der</strong>e staatliche DO wie InWEnt, PTB und BGR ist<br />
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<strong>der</strong> Bundeshaushaltsordnung s<strong>in</strong>d seit 2006 auch die nicht-staatlichen EZ-Organisationen<br />
als Empfänger staatlicher EZ-Mittel gehalten, die Wirkungsorientierung zu verstärken.<br />
Zuwendungsempfänger wie kirchliche Zentralstellen, politische Stiftungen, Träger <strong>der</strong><br />
Sozialstrukturhilfe und <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung müssen Zielerreichungs-, Wirksamkeits-<br />
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