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Evaluation in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - HWWI

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Zusammenfassung 27<br />

Um die Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit, Nützlichkeit und Qualität des <strong>deutschen</strong> EZ-<br />

<strong>Evaluation</strong>ssystems <strong>in</strong>sgesamt zu erhöhen, werden drei Varianten zur weiteren Prüfung<br />

vorgeschlagen:<br />

(A) Stärkung <strong>der</strong> Kompetenzen von BMZ-E.<br />

(B) Gründung e<strong>in</strong>er unabhängigen <strong>Evaluation</strong>sagentur, die das BMZ bei <strong>der</strong> Systementwicklung<br />

und die EZ-Organisationen bei <strong>der</strong> Instrumenten- und Qualitätsentwicklung<br />

berät und unterstützt, sowie unabhängig, mit hoher Kompetenz und damit<br />

Glaubwürdigkeit <strong>Evaluation</strong>en <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zur Wirksamkeit und Nachhaltigkeit<br />

<strong>der</strong> EZ län<strong>der</strong>-, sektor- und <strong>in</strong>stitutionenvergleichend vornimmt.<br />

(C) Etablierung e<strong>in</strong>es unabhängigen <strong>Evaluation</strong>sbeirats, <strong>der</strong> strategische, qualitätssichernde<br />

und kontrollierende Funktionen gegenüber dem gesamten EZ-<strong>Evaluation</strong>ssystems<br />

wahrnimmt.<br />

Alle drei Varianten s<strong>in</strong>d mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> komb<strong>in</strong>ierbar. Die Durchführbarkeit dieser Vorschläge<br />

sollte durch e<strong>in</strong>e unabhängige Kommission möglichst rasch geprüft werden, um<br />

den <strong>der</strong>zeit vorhandenen Handlungsdruck und die <strong>in</strong>sgesamt positive Reformstimmung<br />

zu nutzen.<br />

Grundlagen und Ziele<br />

Die EZ-Organisationen sollten bestehende Lücken <strong>in</strong> ihren programmatischen, <strong>in</strong>stitutionellen,<br />

organisatorischen und methodischen Grundlagen ihrer <strong>Evaluation</strong>ssysteme<br />

schließen und an nationale und <strong>in</strong>ternationale Standards und Vorgaben anpassen. Die<br />

DAC-Pr<strong>in</strong>zipien von 1992 sollten weiter für alle EZ-Organisationen handlungsleitend für<br />

die Ausgestaltung ihrer <strong>Evaluation</strong>ssysteme se<strong>in</strong>, ebenso wie die neuen DAC-Qualitätsstandards<br />

für <strong>Evaluation</strong>ssysteme von 2006. Das BMZ sollte diesen Prozess aktiv<br />

för<strong>der</strong>n durch e<strong>in</strong>en regelmäßigen Dialog mit den verschiedenen Gruppen von EZ-<br />

Organisationen und die Vere<strong>in</strong>barung und periodische Überprüfung von h<strong>in</strong>reichend konkretisierten<br />

Vorgaben.<br />

Institutionalisierung<br />

Um die Glaubwürdigkeit ihrer <strong>Evaluation</strong>ssysteme zu erhöhen, sollten EZ-Organisationen<br />

ohne <strong>in</strong>stitutionelle Alle<strong>in</strong>stellung <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong>sfunktion unabhängige <strong>Evaluation</strong>se<strong>in</strong>heiten<br />

o<strong>der</strong> -beauftragte mit <strong>der</strong> Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauen. Auch<br />

kle<strong>in</strong>ere Organisationen sollten dies prüfen; alternativ könnte die <strong>Evaluation</strong>sfunktion<br />

outgesourced werden. Bei größeren Organisationen – auch dem BMZ – ließe sich die<br />

Unabhängigkeit durch e<strong>in</strong>e möglichst externe Besetzung <strong>der</strong> Leitungsposition und e<strong>in</strong>e<br />

zeitliche Befristung weiter stärken. Zudem könnte e<strong>in</strong>e spätere <strong>in</strong>terne Weiterbeschäftigung<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Die <strong>Evaluation</strong>se<strong>in</strong>heiten und -beauftragten sollten zudem wesentlich besser ausgestattete<br />

Budgets erhalten, über die sie eigenständig verfügen können. Die bestehenden<br />

E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Planungs-, Durchführungs- und Qualitätssicherungskompetenzen<br />

sollten umgehend abgebaut werden. Zur Stärkung <strong>der</strong> Unabhängigkeit <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong>se<strong>in</strong>heiten<br />

und -beauftragten sollte die oberste Leitungsebene auf ihr Weisungsrecht<br />

verzichten.

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