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Evaluation in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit - HWWI

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128 Axel Borrmann & Re<strong>in</strong>hard Stockmann<br />

möglichst optimal e<strong>in</strong>gesetzt werden soll, zu vermitteln. Ansonsten herrscht <strong>in</strong> allen EZ-<br />

Organisationen e<strong>in</strong> mehr o<strong>der</strong> m<strong>in</strong><strong>der</strong> ausführliches Brief<strong>in</strong>g vor, das im Wesentlichen<br />

<strong>der</strong> Auftragsklärung dient.<br />

Gutachterrekrutierung, Diversifizierung und Unparteilichkeit<br />

Wie aus Kapitel 4.3.2 zu entnehmen ist, erfolgt die Gutachterrekrutierung zumeist freihändig.<br />

Nur wenige Organisationen wie BMZ, GTZ o<strong>der</strong> InWEnt und Ci schreiben<br />

<strong>Evaluation</strong>svorhaben zum<strong>in</strong>dest teilweise aus.<br />

Bis auf SEK, dvv <strong>in</strong>ternational und Ci verfügen alle an<strong>der</strong>en EZ-Organisationen über<br />

e<strong>in</strong>e Gutachterdatei o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest Liste. Der Zugang zu diesen Listen (wer sich e<strong>in</strong>tragen<br />

lassen kann), <strong>der</strong> Umfang, die Aussagefähigkeit (erfassten Merkmale) sowie die<br />

Aktualität <strong>der</strong> E<strong>in</strong>tragungen schwanken von Organisation zu Organisation sehr. Zwar<br />

s<strong>in</strong>d z.B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gutachterdatei <strong>der</strong> KfW 33.000 E<strong>in</strong>tragungen vorhanden, doch wird nur<br />

e<strong>in</strong> sehr kle<strong>in</strong>er Teil davon genutzt. Bei den an<strong>der</strong>en EZ-Organisationen schwanken die<br />

E<strong>in</strong>tragungen zwischen (10: BGR) und (740: Misereor). Alle Organisationen legen nach<br />

eigenem Bekunden großen Wert auf e<strong>in</strong>e hohe Gutachterrotation. Soweit bekannt verfügt<br />

nur Misereor über e<strong>in</strong>e formelle Regelung, die Gutachtern nicht mehr als 100 Honorartage<br />

pro Jahr zubilligt, um Abhängigkeiten zu vermeiden. Doch auch alle an<strong>der</strong>en Organisationen<br />

wiesen darauf h<strong>in</strong>, dass sie auf e<strong>in</strong>e ausreichende Gutachter-Diversifizierung<br />

achten würden.<br />

Da die GTZ für ihre Fremdevaluationen ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelgutachter mehr beschäftigt, son<strong>der</strong>n<br />

über Ausschreibungsverfahren Institute auswählt und mit diesen auf zwei Jahre<br />

befristete Rahmenverträge abschließt, kommt sie ohne Gutachterdatei aus und kann e<strong>in</strong><br />

hohes Maß an Unparteilichkeit sicherstellen. Inwieweit dies <strong>in</strong> Organisationen gel<strong>in</strong>gt,<br />

die <strong>Evaluation</strong>svorhaben nicht ausschreiben, ist nur bed<strong>in</strong>gt nachprüfbar. Die Unparteilichkeit<br />

<strong>der</strong> Gutachter dürfte <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den Organisationen, bei denen die unabhängige<br />

<strong>Evaluation</strong>se<strong>in</strong>heit die Gutachter auswählt (z.B. BMZ, Misereor) gestärkt werden. In<br />

den meisten Organisationen erfolgt die Gutachterauswahl jedoch durch die operativen<br />

Abteilungen und die <strong>Evaluation</strong>se<strong>in</strong>heiten haben allenfalls e<strong>in</strong> Mitspracherecht.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Gutachter erfolgt zumeist <strong>in</strong>formell. In den Organisationen, <strong>in</strong> denen<br />

es e<strong>in</strong> formalisiertes Verfahren gibt (z.B. KfW, InWEnt), wird dieses jedoch zumeist<br />

nicht konsequent und durchgängig angewendet und <strong>in</strong> die Gutachterdatenbanken e<strong>in</strong>gespeist.<br />

Zumeist spielen mündliche Beurteilungen und Kollegenempfehlungen e<strong>in</strong>e größere<br />

Rolle bei <strong>der</strong> Weitergabe von E<strong>in</strong>schätzungen über die Qualität von Gutachtern.<br />

Zusammenfassung<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die Qualifikationsanfor<strong>der</strong>ungen ist demnach <strong>in</strong>sgesamt festzuhalten,<br />

dass we<strong>der</strong> beim <strong>in</strong>ternen, für <strong>Evaluation</strong> zuständigen Personal noch bei <strong>der</strong> Auswahl<br />

externer Gutachter (bis auf wenige Institutionen wie BMZ und GTZ abgesehen) vertiefte<br />

Methoden- und <strong>Evaluation</strong>skenntnisse e<strong>in</strong>gefor<strong>der</strong>t werden. Lediglich das Kriterium<br />

„<strong>Evaluation</strong>serfahrung“ stellt neben e<strong>in</strong>er Vielzahl weiterer Kompetenzen e<strong>in</strong> von je<strong>der</strong><br />

EZ-Organisation berücksichtigtes Merkmal dar.<br />

Die bei den meisten EZ-Organisationen zu beobachtende Vernachlässigung expliziter<br />

fachlicher Methoden- und <strong>Evaluation</strong>skenntnisse ist mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit vorherrschenden<br />

<strong>Evaluation</strong>spraxis durchaus systemkonform. Da außer dem „Gutachtenmodell“ kaum

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