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Gebührenordnung 2008 - Hauptverband für Traber-Zucht und Rennen

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GEBÜHRENORDNUNG<br />

§ 1 - Gebührenpflichtige Tätigkeiten<br />

Der HVT erhebt <strong>für</strong> seine Tätigkeit Gebühren,<br />

insbesondere <strong>für</strong> folgende Maßnahmen:<br />

1. Eintragung in das Besitzerregister<br />

2. Eintragung eines Decknamens<br />

(Ersteintragung oder Änderung)<br />

3. Eintragung einer Rennfarbe<br />

a) ohne Werbung<br />

(Ersteintragung oder Änderung)<br />

b) mit Werbung<br />

1. Ersteintragung oder Änderung<br />

2. Verlängerung pro Kalenderjahr<br />

4. Eintragung eines Besitzwechsels in das<br />

Besitzerregister<br />

a) fristgemäßer Eingang der Besitzwechselanzeige<br />

b) nicht fristgemäßer Eingang der<br />

Besitzwechselanzeige, je Kalendermonat<br />

zusätzlich<br />

5. Erstellung der Unterlagen eines Hengstes <strong>für</strong> das<br />

Anerkennungsverfahren<br />

6. Erstellung der Unterlagen eines Hengstes <strong>für</strong> das<br />

Anerkennungsverfahren in Zusammenhang mit einer<br />

geplanten oder bereits vollzogenen Bedeckung einer<br />

einzelnen Stute bzw. einer Einfuhr eines Fohlens bei<br />

Fuß der Mutter, je Antragsteller<br />

7. Eintragung in das Deckhengstregister<br />

a) fristgerechter Eingang des Antrages, je<br />

Hengsthalter<br />

1. erste Rate<br />

2. zweite Rate<br />

b) nicht fristgerechter Eingang des Antrages, je<br />

Kalendermonat zusätzlich<br />

c) Eintragung einer Änderung<br />

1. bei fristgerechtem Eingang der Meldung<br />

2. bei nicht fristgerechtem Eingang der Meldung,<br />

je Kalendermonat zusätzlich<br />

8. Bearbeitung einer Deckliste, je Hengst <strong>und</strong><br />

Hengsthalter<br />

a) fristgerechter Eingang, je Stute<br />

b) nicht fristgerechter Eingang, je Deckliste <strong>und</strong><br />

Kalendermonat zusätzlich<br />

9. Bearbeitung eines Deckscheines oder einer Embryo-<br />

transfermeldung<br />

a) fristgerechter Eingang<br />

b) nicht fristgerechter Eingang, je Kalendermonat<br />

zusätzlich<br />

10. Ausstellung eines Deckergebnisscheines<br />

a) Erstausstellung<br />

b) Zweit-Ausfertigung<br />

11. Unterlagen zur Fohlenaufnahme einschl. Transponder<br />

12. Eintragung in das Geburtenregister einschl.<br />

Ausstellung des Fohlenscheines<br />

a) fristgerechter Eingang des Deckergebnisscheines<br />

(Bedeckung im HVT-Zuständigskeitsbereich) bzw. der<br />

Geburtsmeldung (Bedeckung außerhalb des HVT-<br />

Zuständigskeitsbereiches)<br />

b) nicht fristgerechter Eingang des<br />

Deckergebnisscheines bzw. der Geburtsmeldung,<br />

je Kalendermonat zusätzlich.<br />

13. Eintragung in das Einfuhrregister<br />

a) Einfuhr <strong>für</strong> dauernd einschließlich Ausstellung<br />

eines Einfuhrscheines<br />

1. fristgemäßer Eingang der Unterlagen<br />

2. nicht fristgemäßer Eingang von Unterlagen, je<br />

Kalendermonat zusätzlich<br />

b) Einfuhr <strong>für</strong> vorübergehend<br />

c) Verlängerung der Frist der vorübergehenden Einfuhr


14. Eintragung in das Ausfuhrregister einschließlich<br />

Ausstellung eines Ausfuhrscheines<br />

a) Ausfuhr <strong>für</strong> dauernd<br />

b) Ausfuhr <strong>für</strong> vorübergehend<br />

c) Ausdehnung der Ausfuhr <strong>für</strong> vorübergehend auf<br />

einen zusätzlichen Bereich<br />

d) Verlängerung der Frist der vorübergehenden Ausfuhr<br />

15. Ausstellung eines Pferdepasses<br />

a) im <strong>Zucht</strong>buch eingetragene <strong>Traber</strong><br />

b) aus <strong>Zucht</strong>- <strong>und</strong> Rennbetrieb ausgeschiedene<br />

<strong>Traber</strong><br />

16. Ausstellung einer Eintragungsbescheinigung<br />

17. Eintragung einer Verifizierung in die<br />

<strong>Zucht</strong>bescheinigung<br />

18. Eintragung einer Berichtigung gem. § 22 Abs. 2 ZBO<br />

in die <strong>Zucht</strong>bescheinigung<br />

a) fristgerechter Eingang der Unterlagen<br />

b) nicht fristgerechter Eingang der Unterlagen, je<br />

Kalendermonat zusätzlich<br />

19. Namensgebung<br />

a) Reservierung eines Namens<br />

b) Namensänderung<br />

20. Aufhebung der Sperre eines <strong>Traber</strong>s<br />

21. Wiedereintragung eines gelöschten <strong>Traber</strong>s in das<br />

<strong>Zucht</strong>buch<br />

22. Behandlung eines Antrages bezüglich der ZBO durch<br />

das Präsidium<br />

23. Ausstellung eines Trainer-Ausweises<br />

a) Erstausstellung<br />

b) Zweit-Ausfertigung<br />

24. Ausstellung eines Fahr-Ausweises<br />

a) Erstausstellung<br />

b) Verlängerung pro Kalenderjahr<br />

c) Zweit-Ausfertigung<br />

25. Ausstellung eines Lehrlingsfahrer-Ausweises<br />

a) Erstausstellung<br />

b) Zweit-Ausfertigung<br />

26. Ausstellung eines Fahr-Ausweises <strong>für</strong> C-Bahn-<strong>Rennen</strong><br />

a) Prüfung<br />

b) Erstausstellung<br />

b) Verlängerung pro Kalenderjahr<br />

c) Zweit-Ausfertigung<br />

27. Ausstellung eines Ausweises <strong>für</strong> Teilnehmer an<br />

Trabreiten ohne Fahrausweis<br />

a) Erstausstellung incl. Prüfung<br />

b) Verlängerung pro Kalenderjahr<br />

c) Zweit-Ausstellung<br />

28. Anerkennung eines Trainer-Ausweises eines anderen<br />

Verbandes<br />

a) befristet auf einen Renntag<br />

b) unbefristet gem. § 21 Abs. 3 TRO einschl. erstmaliger<br />

Ausstellung eines HVT-Trainer-Ausweises<br />

29. Anerkennung eines Fahr-/Reitausweises eines<br />

anderen Verbandes<br />

a) befristet auf einen Renntag<br />

b) befristet auf ein Kalenderjahr<br />

c) unbefristet gem. § 21 Abs. 3 TRO einschl. erstmaliger<br />

Ausstellung eines HVT-Fahr-/Reit-Ausweises<br />

30. Teilnahme am Lehrgang Teil I <strong>und</strong> II zur<br />

Meisterprüfung Pferdewirt, Schwerpunkt Trabrenntraining<br />

31 Lehrgang <strong>für</strong> Amateurfahrer


a) Teilnahme am Lehrgang<br />

b) Teilnahme an der Prüfung<br />

c) Ausstellung eines Interims-Ausweises<br />

d) Zweit-Ausfertigung<br />

32. Wiederholung Amateurfahrer-Lehrgang<br />

a) Teilnahme Lehrgangsteil Theorie incl. Prüfung<br />

b) Teilnahme Lehrgangsteil Praxis incl. Prüfung<br />

c ) Gesamter Lehrgang incl. Prüfung<br />

d) Neuausstellung eines Interims-Ausweises<br />

33. Nachprüfung ehemaliger Ausweis-Inhaber<br />

34. Aufhebung der Ausschließung von ZVS-Teilnehmern<br />

bzw. Wieder-Inkraftsetzung von Ausweisen<br />

35. Beauskunftung aus dem <strong>Zucht</strong>buch<br />

36. Ausstellung von Bescheinigungen<br />

37. Eilbearbeitung (Antragstellung auf Ausstellung von<br />

Zuichtbescheinigungen oder Ausweisen einen Tag vor<br />

dem beantragten Termin), zusätzlich<br />

§ 2 - Höhe der Gebühren<br />

1. Die Höhe der Gebühren wird durch das Präsidium<br />

festgesetzt. Der HVT veröffentlicht die neu<br />

festgesetzten Gebühren in den Verbandsmitteilungen.<br />

Diese gelten <strong>für</strong> alle Tätigkeiten des HVT, die nach<br />

ihrer Veröffentlichung veranlasst werden.<br />

2. Die festgesetzten Gebühren verstehen sich<br />

ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer;<br />

Versandkosten (Porto) werden gesondert berechnet.<br />

3. Für den Bezug der Verbandsmitteilungen kann der<br />

HVT eine Gebühr erheben.<br />

4. Für die Feststellung der Blutgruppenformel <strong>und</strong> die<br />

Erstellung von DNA-Typenkarten sowie der<br />

Abstammungsüberprüfung werden dem Besitzer die<br />

vom beauftragten Institut berechneten Kosten vom<br />

HVT in Rechnung gestellt.<br />

§ 3 - Fälligkeit der Gebühren<br />

1. Die Gebühren sind mit Rechnungsstellung zur Zahlung<br />

fällig <strong>und</strong> werden vom ZVS-Konto abgebucht.<br />

2. Bei nicht fristgerechter Zahlung der in Rechnung<br />

gestellten Gebühren ist der HVT berechtigt, seine<br />

Leistungen zu verweigern.

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