03.10.2013 Aufrufe

Benutzungsordnung für das Tourismus-, Kultur - Gemeinde ...

Benutzungsordnung für das Tourismus-, Kultur - Gemeinde ...

Benutzungsordnung für das Tourismus-, Kultur - Gemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Version, in die alle eventuellen Änderungen aufgenommen wurden.<br />

Eine Rechtsverbindlichkeit wird hiermit ausgeschlossen<br />

<strong>Benutzungsordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Tourismus</strong>-, <strong>Kultur</strong>- und Sportzentrum der <strong>Gemeinde</strong><br />

Breitungen<br />

- Bade- und Campingplatzordnung -<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Breitungen hat in seiner Sitzung am 07. 05. 2007<br />

nachstehende privatrechtliche <strong>Benutzungsordnung</strong> <strong>für</strong> die kommunale öffentliche<br />

Einrichtung „<strong>Tourismus</strong>-, <strong>Kultur</strong>- und Sportzentrum“ mit Badestrand, Campingplatz,<br />

Caravanstellplatz, Zeltplatz, Sanitärgebäude und Minigolfanlage - im Folgenden Bade-<br />

und Campingplatzordnung genannt – erlassen.<br />

§ 1<br />

Zweck der Bade- und Campingplatzordnung<br />

Die Bade- und Campingplatzordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit<br />

im Gesamtbereich des <strong>Tourismus</strong>-, <strong>Kultur</strong>- und Sportzentrums der <strong>Gemeinde</strong> Breitungen<br />

(gem. B-Plan Nr. 9), im Folgenden Bade- und Campingplatz genannt. Sie ist<br />

<strong>für</strong> alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher<br />

mit der Befolgung und Einhaltung der Bestimmungen der Bade- und Campingplatzordnung<br />

sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen<br />

Anordnungen einverstanden. Bei Vereins-, Schul- und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen<br />

sind die Übungsleiter bzw. Lehrer <strong>für</strong> die Beachtung der Bade-<br />

und Campingplatzordnung mit verantwortlich.<br />

§ 2<br />

Bade- und Campinggäste<br />

(1) Die Benutzung des Bades und des Campingplatzes steht grundsätzlich jedermann<br />

frei. Ausgeschlossen sind Personen, die unter Einfluss berauschender<br />

Mittel stehen oder die an einer ansteckenden Krankheit (im Zweifelsfall kann<br />

die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen<br />

Wunden oder Hautausschlägen leiden.<br />

(2) Das Campen <strong>für</strong> Jugendliche unter 16 Jahren ohne Erziehungsberechtigten ist<br />

nicht gestattet. Für Jugendliche von 16 bis unter 18 Jahren muss bei der Anreise<br />

eine schriftliche Einverständniserklärung des betreffenden Erziehungsberechtigten<br />

vorgelegt werden.<br />

(3) Personen, die sich ohne fremde Mittel nicht sicher fortbewegen oder an- und<br />

auskleiden können, insbesondere Personen mit körperlichen und geistigen<br />

Gebrechen, welche während des Besuches des Bades der Hilfe und Aufsicht<br />

bedürfen, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson<br />

gestattet. Kinder unter 7 Jahren bedürfen einer Aufsichtsperson.<br />

§ 3<br />

Betriebszeiten<br />

(1) Der Beginn sowie die Beendigung der Bade- und Campingsaison und die täglichen<br />

Öffnungszeiten werden jeweils durch die Verwaltung festgesetzt und öffentlich<br />

bekannt gemacht.


Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Version, in die alle eventuellen Änderungen aufgenommen wurden.<br />

Eine Rechtsverbindlichkeit wird hiermit ausgeschlossen<br />

(2) Die Kasse wird eine halbe Stunde vor Ablauf der Badezeit geschlossen. Der<br />

Zutritt zum Badebereich vor Öffnung und nach Kassenschluss ist Unbefugten<br />

nicht gestattet und gilt als Hausfriedensbruch.<br />

(3) Die Nachtruhe beginnt 23.00 Uhr und endet 07.00 Uhr. Von 13.00 Uhr bis15.00<br />

Uhr ist Mittagsruhe. Die An- und Abreise ist nicht möglich. Radios und andere<br />

Geräte sind auf Zeltlautstärke zu stellen, auch laute Unterhaltung ist zu vermeiden.<br />

Wer gegen diese Bestimmungen der allgemeinen Ruhezeiten in grober<br />

Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.<br />

§ 4<br />

Eintrittskarten<br />

(1) Der Bade- und Campinggast erhält gegen Zahlung des gesondert zu dieser<br />

Bade- und Campingplatzordnung festgelegten Benutzungsentgeltes eine Eintrittskarte.<br />

Der gültige Tarif kann dem Aushang an der Kasse entnommen werden.<br />

Einzelkarten gelten jeweils nur <strong>für</strong> <strong>das</strong> einmalige Betreten des Geländes.<br />

Sie verlieren beim Verlassen ihre Gültigkeit. Bei sportlichen Wettkämpfen und<br />

sonstigen Veranstaltungen, bei denen Teile des Bade- und Campingplatzes<br />

dem allgemeinen Betrieb entzogen werden, haben diese Eintrittskarten keine<br />

Geltung und berechtigen nicht zum Betreten des Bade- und Campingplatzes.<br />

(2) Die gelösten Eintrittskarten sind aufzubewahren und den Beauftragten der<br />

Verwaltung auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen,<br />

Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verlorengegangene Eintrittskarten<br />

wird kein Ersatz geleistet.<br />

(3) Mit dem Bezahlen des Campingentgeltes bzw. Abschluss des Mietvertrages <strong>für</strong><br />

einen Jahrescampingplatz wird diese Bade- und Campingplatzordnung einschließlich<br />

der dazugehörigen Entgeltordnung als verbindlich anerkannt.<br />

(4) Das Entgelt <strong>für</strong> Gäste oder Tagesbesucher unseres Bade- und Campingplatzes<br />

wird bei Anreise fällig. Ein bereits gebuchter, jedoch ungenutzter Platzanspruch<br />

bleibt <strong>für</strong> die reservierte Zeit bestehen. Bereits gezahlte Gebühren werden<br />

nicht zurückerstattet.<br />

§ 5<br />

Öffnungszeiten<br />

Nach Ablauf der öffentlich bekannt gemachten Öffnungszeiten endet die Benutzung<br />

des Bade- und Campingplatzes, seiner Anlagen und Einrichtungen. Der Badegast<br />

hat den Badestrand bis zur festgesetzten Badezeit zu verlassen.<br />

§ 6<br />

Verhalten auf dem Bade- und Campingplatz<br />

(1) Die Bade- und Campinggäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten<br />

sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht entspricht.<br />

Sie haben sich so zu verhalten, <strong>das</strong>s kein anderer geschädigt, gefährdet oder


Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Version, in die alle eventuellen Änderungen aufgenommen wurden.<br />

Eine Rechtsverbindlichkeit wird hiermit ausgeschlossen<br />

mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Bei<br />

Beschädigungen und Verunreinigungen ist der Verursacher zum Schadensersatz<br />

verpflichtet.<br />

(2) Es ist insbesondere nicht gestattet:<br />

- <strong>das</strong> störende Betreiben von Rundfunkgeräten, Plattenspielern, Kassettenrecordern,<br />

CD-Playern und Musikinstrumenten sowie sonstiges Lärmen im<br />

Bad,<br />

- <strong>das</strong> Spucken auf den Boden und in <strong>das</strong> Badewasser,<br />

- <strong>das</strong> Wegwerfen oder Liegenlassen von Glas oder anderen scharfen Gegenständen,<br />

von Obstschalen, Papier und Abfällen aller Art,<br />

- <strong>das</strong> Untertauchen von Badegästen, die Belästigung der Badegäste durch<br />

sportliche Übungen und Spiele außerhalb der da<strong>für</strong> vorgesehenen Bereiche,<br />

- <strong>das</strong> Mitbringen von Haustieren, ausgenommen sind die Dauercamper, die<br />

ausschließlich auf dem angemieteten Stellplatz ein Haustier mitführen<br />

können – es besteht Leinenzwang.<br />

(3) Die Anmeldung bei Ankunft erfolgt am Empfang, welcher sich im Empfangs-<br />

und Sanitärgebäude befindet, auch dann, wenn Sie den Platz nur <strong>für</strong> kurze Zeit<br />

als Tagesbesucher betreten. Bei der Anmeldung ist der Personalausweis vorzulegen.<br />

Wer unangemeldeten Personen Unterkunft gewährt, muss mit sofortigem<br />

Platzverweis rechnen.<br />

(4) Beim Aufstellen von Zelten und Wohnwagen folgen Sie bitte den Anweisungen<br />

des Platzpersonals. Der Betreiber des Bade- und Campingplatzes übernimmt<br />

ausdrücklich keine Haftung <strong>für</strong> Schäden an Wohnwagen, Zelten, Kraftfahrzeugen<br />

und deren Zubehör.<br />

(5) Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standflächen einzufrieden. Achten<br />

Sie darauf, <strong>das</strong>s niemand durch Zeltpflöcke, -leinen und anderes Zubehör gefährdet<br />

wird. Sämtliches Eigentum des Inhabers/ Betreibers darf nur mit dessen<br />

Zustimmung verändert werden.<br />

(6) Jeder Standplatz ist sauber zu halten. Abfälle sind in den aufgestellten Wertstoffcontainern<br />

getrennt zu entsorgen. Die Entsorgung der Chemietoiletten ist<br />

nur in den da<strong>für</strong> vorgesehenen Entsorgungsstationen gestattet. Für Campingtoiletten<br />

sind ausschließlich umweltgerechte Sanitärzusätze zu verwenden.<br />

Abwässer die mit Zusätzen versehen sind, die nicht mit dem „Blauen Engel“<br />

gekennzeichnet sind, können nicht entsorgt werden.<br />

(7) Aus Sicherheitsgründen sind Lagerfeuer im gesamten Bade- und Campingplatzbereich<br />

mit Ausnahme der Nutzung des im Strandbereich da<strong>für</strong> angelegten<br />

Lagerfeuerplatzes, welche durch die Campingplatzverwaltung nach vorheriger<br />

Anmeldung genehmigt werden muss, verboten. Grilleinrichtungen sind ausschließlich<br />

zum Grillen und nicht als offene Feuerstelle zu betreiben.<br />

(8) Im Interesse der Sauberkeit und Hygiene sind die sanitären Anlagen so zu verlassen,<br />

wie sie vorgefunden wurden. Kinder bis zum 6. Lebensjahr dürfen nur in


Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Version, in die alle eventuellen Änderungen aufgenommen wurden.<br />

Eine Rechtsverbindlichkeit wird hiermit ausgeschlossen<br />

Begleitung von Erwachsenen die Sanitärgebäude betreten. Abfälle aller Art sind<br />

nur in den da<strong>für</strong> vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.<br />

(9) Die Mitnahme von Warmwasser aus den Sanitärgebäuden ist nicht gestattet.<br />

(10) In den Sanitärgebäuden besteht Rauchverbot.<br />

(11) In der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr erfolgt die Hauptreinigung der<br />

Sanitäranlagen.<br />

(12) Das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist den Gästen der Anlage nicht gestattet.<br />

Es sind die ausgewiesenen Parkplätze zu benutzen. Im gesamten Campingplatzgebiet<br />

gilt die StVO.<br />

(13) Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeugen ist freie Fahrt zu gewährleisten.<br />

(14) Ballspiele sind auf den da<strong>für</strong> ausgewiesenen Flächen erlaubt.<br />

(15) Bei Abreise hat die Abmeldung bis spätestens 13.00 Uhr am Empfang zu erfolgen.<br />

Erfolgt die Abmeldung erst nach 13.00 Uhr, muss eine weitere Übernachtung<br />

berechnet werden.<br />

§ 7<br />

Besondere Vorschriften <strong>für</strong> die Benutzung des Badebereiches<br />

(1) Nichtschwimmern und unsicheren Schwimmern ist es nicht gestattet, den<br />

Schwimmbereich zu benutzen.<br />

(2) Jede Verunreinigung des Badewassers, die Verwendung von Seife, Bürsten<br />

und anderen Reinigungsmitteln sind nicht gestattet.<br />

(3) Während der allgemeinen Badezeit sind Ballspiele jeglicher Art nur gestattet,<br />

wenn hierdurch andere Badegäste nicht belästigt werden<br />

(4) Bei Gewitter müssen die Badegäste den Badebereich sofort verlassen, da Lebensgefahr<br />

besteht.<br />

§ 8<br />

Badebekleidung<br />

Der Aufenthalt im Freibad ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Sie hat den<br />

allgemein geltenden Begriffen von Anstand und Moral zu entsprechen und farbecht<br />

zu sein.<br />

§ 9<br />

Betriebshaftung


Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Version, in die alle eventuellen Änderungen aufgenommen wurden.<br />

Eine Rechtsverbindlichkeit wird hiermit ausgeschlossen<br />

(1) Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn ein Verschulden der Verwaltung<br />

oder seiner Beauftragten nachgewiesen wird. Die Benutzung des Bade- und<br />

Campingplatzes und seiner gesamten Einrichtungen oder Geräte erfolgt auf eigene<br />

Gefahr, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Personals<br />

nachgewiesen wird.<br />

(2) Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung über<br />

nommen. Im übrigen ist die Haftung <strong>für</strong> die abhanden gekommenen oder beschädigten<br />

Sachen ausgeschlossen.<br />

§ 10<br />

Fundgegenstände<br />

Gegenstände, die auf dem Gelände des Bade- und Campingplatzes gefunden werden,<br />

sind an der Kasse abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen verfügt.<br />

§ 11<br />

Betriebsunterbrechungen<br />

Bei Betriebsunterbrechungen, welche infolge von Betriebsstörungen oder aus anderen<br />

Ursachen entstehen, wird keinerlei Ersatz geleistet.<br />

§ 12<br />

Schwimmunterricht<br />

Schwimmunterricht wird im allgemeinen nur von den Schwimmmeistern erteilt. Anderen<br />

Personen ist <strong>das</strong> entgeltliche Erteilen von Schwimmunterricht jeder Art untersagt.<br />

Ausgenommen ist der Schwimmunterricht geschlossener Schulklassen und anderer<br />

geschlossenen Gruppen, wenn er von einem zuständigen Schwimmlehrer erteilt<br />

wird, sowie privat erteilter unentgeltlicher Schwimmunterricht.<br />

§ 13<br />

Sonderveranstaltungen<br />

Für Sonderveranstaltungen (schwimmsportliche Wettkämpfe, Übungsstunden der<br />

Schwimmvereine, Veranstaltungen geschlossener Gruppen wie Bundeswehr, Polizei<br />

usw.) werden zwischen der Verwaltung und dem Veranstalter besondere Regelungen<br />

in Form spezieller Vereinbarungen getroffen.<br />

§ 14<br />

Verkauf von Waren<br />

Das Anbieten und der Verkauf von Waren aller Art sowie jede geschäftliche Werbung<br />

innerhalb des Bade- und Campingplatzgeländes bedürfen der schriftlichen Erlaubnis<br />

der Verwaltung.


Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Version, in die alle eventuellen Änderungen aufgenommen wurden.<br />

Eine Rechtsverbindlichkeit wird hiermit ausgeschlossen<br />

§ 15<br />

Aufsicht<br />

Das Aufsichtspersonal hat <strong>für</strong> die Einhaltung dieser Bade- und Campingplatzordnung<br />

Sorge zu tragen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge<br />

zu leisten. Es ist befugt, Besucher bei groben Verstößen gegen die Bade- und<br />

Campingplatzordnung oder eine Anweisung des Personals <strong>für</strong> den betreffenden Tag<br />

vom Platz zu weisen. Die Verwaltung ist berechtigt, Gäste bei groben Verstößen gegen<br />

die Bade- und Campingordnung von der Benutzung des Bade- und Campingplatzes<br />

und seiner Einrichtungen bis zu einem von ihr festgelegten Zeitpunkt auszuschließen.<br />

Schon gezahlte Eintrittsgelder werden nicht zurückerstattet.<br />

§ 17<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Campingplatzordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Badeordnung vom 22. 05. 2006 außer Kraft.<br />

Breitungen, den 09.05.2007<br />

gez.<br />

Heimrich Siegel<br />

Bürgermeister<br />

Version Ausfertigung<br />

vom<br />

Original<br />

07.05.2007<br />

Beschlussnummer<br />

605/0216<br />

veröffentlicht<br />

im Amtsblatt<br />

06/2007<br />

Art der Änderung<br />

Inkrafttreten<br />

24.05.2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!