03.10.2013 Aufrufe

BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 9a<br />

a) Gegen Landesverbände und Organe der Partei, der Arbeitskreise und<br />

sonstigen Verbände, die die Bestimmungen der Satzung und Beschlüsse<br />

missachten oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der<br />

Partei handeln, können Ordnungsmaßnahmen vom Vorstand eines jeden<br />

übergeordneten Verbandes angeordnet werden.<br />

b) Ordnungsmaßnahmen sind:<br />

1. die Erteilung einer Rüge und Abmahnung<br />

2. das befristete Ruhen des Vertretungsrechtes in die höheren Organe und<br />

übergeordneten<br />

Verbände<br />

3. Amtsenthebungen von Organen<br />

c) <strong>Die</strong> von einem Vorstand verfügte Ordnungsmaßnahme muss vom<br />

zuständigen Parteitag oder einem übergeordneten Vorstand innerhalb von drei<br />

Monaten bestätigt werden. <strong>Die</strong> übergeordneten Parteivorstände müssen von<br />

verfügten Ordnungsmaßnahmen innerhalb von zwei Wochen verständigt<br />

werden.<br />

d) Eine Ordnungsmaßnahme nach Abs. 2c bis 2e darf nur angeordnet werden,<br />

wenn schwerwiegende Verstöße gegen die Grundsätze oder Ordnung der<br />

Partei vorliegen. Sie tritt außer Kraft, wenn sie nicht vom nächsten Bundes- oder<br />

Landesparteitag bestätigt wird.<br />

e) Gegen Ordnungsmaßnahmen nach Abs. 2 kann das zuständige<br />

Landesschiedsgericht angerufen werden. Bei Ordnungsmaßnahmen gegen<br />

Landesverbände weist das Bundesschiedsgericht den Fall einem anderen<br />

Landesschiedsgericht zu. Der Einspruch ist innerhalb einer Frist von zwei<br />

Wochen nach Zustellung des Beschlusses bei dem zuständigen<br />

Landesschiedsgericht, bei Ordnungsmaßnahmen gegen Landesverbände beim<br />

Bundesschiedsgericht einzulegen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!