BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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Verfahren bei Satzungsstreitigkeiten<br />
§ 23<br />
a) Bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung von<br />
Satzungsbestimmungen entscheiden die Schiedsgerichte im Wege des<br />
Beschlusses. <strong>Die</strong> Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts ist begründet, wenn<br />
Gegenstand eines Verfahrens die Bestimmung einer Bundessatzung ist. In allen<br />
übrigen Fällen ist das im Geltungsbereich der streitgegenständlichen<br />
Satzungsbestimmung gebildete Landesschiedsgericht zuständig.<br />
b) Der Antrag kann von jeder Parteigliederung im Geltungsbereich der<br />
betreffenden Satzung gestellt werden.<br />
c) Der Antrag ist beim Vorsitzenden des Landesschiedsgerichts bzw. des<br />
Bundesschiedsgerichts einzureichen und zu begründen.<br />
d) Das Verfahren ist in der Regel schriftlich. Mündliche Verhandlung ist zulässig.<br />
e) <strong>Die</strong> Vorschriften aus dem Parteiordnungsverfahren finden entsprechende<br />
Anwendung.