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BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

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<strong>Die</strong> Schiedsgerichte<br />

§ 4<br />

a) <strong>Die</strong> Mitglieder der Landesschiedsgerichte werden auf den Landesparteitagen,<br />

die Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes auf dem Bundesparteitag gewählt.<br />

b) <strong>Die</strong> Schiedsgerichte setzen sich aus den Vorsitzenden, drei Stellvertretern<br />

und drei Beisitzern zusammen. Eine unvollständige Besetzung des<br />

Schiedsgerichtes stellt vorbehaltlich der Bestimmungen in § 18 Abs. c) u. d) kein<br />

Verfahrenshindernis dar. Bei allen Schiedsgerichten sollen zwei Mitglieder die<br />

Befähigung zum Richteramt besitzen.<br />

c) Der Vorsitzende, die drei Stellvertreter und die drei Beisitzer werden jeweils in<br />

getrennten Wahlgängen gem. § 38 Abs. a der Bundessatzung in geheimer Wahl<br />

gewählt. <strong>Die</strong> Rangfolge der Stellvertreter ergibt sich aus der jeweils erreichten<br />

Stimmenzahl. Wiederwahl ist zulässig.<br />

d) Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden wird sein Amt von seinen<br />

Stellvertretern in der Reihenfolge der auf sie bei der Wahl entfallenen Stimmen<br />

wahrgenommen. Bei gleicher Stimmenzahl wird die Reihenfolge durch das Los<br />

ermittelt. Im Falle des Ausscheidens des Mitglieds eines Schiedsgerichts rückt<br />

aus dem Kreise der nicht gewählten Kandidaten für ein Beisitzeramt derjenige<br />

als Beisitzer in das Schiedsgericht nach, auf den die höchste Stimmenanzahl<br />

entfiel. Ist das Amt des Vorsitzenden generell oder im Einzelfall unbesetzt,<br />

haben die Beisitzer im Schiedsgericht aus ihrem Kreise einen kommissarischen<br />

Vorsitzenden zu wählen. Der zuständige Parteitag ist berechtigt, unter<br />

Aufhebung dieser Wahl einen Vorsitzenden nachzuwählen.<br />

e) Niemand kann in demselben Verfahren in mehr als einer Instanz Mitglied<br />

eines Schiedsgerichtes sein.<br />

f) Mitglieder von Schiedsgerichten werden für zwei Jahre gewählt, sie bleiben<br />

jedoch im Amt, wenn nicht rechtzeitig vor Ablauf der Amtsperiode eine Neuwahl<br />

erfolgt.

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