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BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

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Schiedsordnung der Partei DIE REPUBLIKANER<br />

Geltungsbereich<br />

§ 1<br />

<strong>Die</strong> Schiedsordnung als Bestandteil der Bundessatzung der Partei DIE<br />

REPUBLIKANER regelt alle Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder, Organe<br />

und Gliederungen sowie sonstigen in die Zuständigkeit der Schiedsgerichte<br />

fallenden Streitigkeiten verbindlich für die Bundespartei. Der ordentliche<br />

Rechtsweg ist solange ausgeschlossen, wie der Rechtsweg im Bereich der<br />

Parteischiedsgerichtsbarkeit noch nicht erschöpft ist.<br />

<strong>Die</strong> Schiedsgerichte sind zuständig für<br />

§ 2<br />

a) Parteiordnungsverfahren gegen Mitglieder, die durch Zuwiderhandeln gegen<br />

Satzungsbestimmungen bzw. gegen Beschlüsse der Parteiorgane oder<br />

aufgrund einer unehrenhaften Handlung oder aufgrund eines groben Verstoßes<br />

gegen die politischen Grundsätze bzw. die innere Ordnung der Partei<br />

DIE REPUBLIKANER Schaden zufügen;<br />

b) alle Fälle, in denen nach der Bundessatzung und den Landessatzungen die<br />

Entscheidung den Schiedsgerichten übertragen worden ist;<br />

c) die Schlichtung bei parteiinternen Streitigkeiten von Mitgliedern und Organen<br />

untereinander sowie zwischen Mitgliedern und Organen, insbesondere bei<br />

Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung von Satzungsbestimmungen.

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