BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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Schiedsordnung der Partei DIE REPUBLIKANER<br />
Geltungsbereich<br />
§ 1<br />
<strong>Die</strong> Schiedsordnung als Bestandteil der Bundessatzung der Partei DIE<br />
REPUBLIKANER regelt alle Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder, Organe<br />
und Gliederungen sowie sonstigen in die Zuständigkeit der Schiedsgerichte<br />
fallenden Streitigkeiten verbindlich für die Bundespartei. Der ordentliche<br />
Rechtsweg ist solange ausgeschlossen, wie der Rechtsweg im Bereich der<br />
Parteischiedsgerichtsbarkeit noch nicht erschöpft ist.<br />
<strong>Die</strong> Schiedsgerichte sind zuständig für<br />
§ 2<br />
a) Parteiordnungsverfahren gegen Mitglieder, die durch Zuwiderhandeln gegen<br />
Satzungsbestimmungen bzw. gegen Beschlüsse der Parteiorgane oder<br />
aufgrund einer unehrenhaften Handlung oder aufgrund eines groben Verstoßes<br />
gegen die politischen Grundsätze bzw. die innere Ordnung der Partei<br />
DIE REPUBLIKANER Schaden zufügen;<br />
b) alle Fälle, in denen nach der Bundessatzung und den Landessatzungen die<br />
Entscheidung den Schiedsgerichten übertragen worden ist;<br />
c) die Schlichtung bei parteiinternen Streitigkeiten von Mitgliedern und Organen<br />
untereinander sowie zwischen Mitgliedern und Organen, insbesondere bei<br />
Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung von Satzungsbestimmungen.