BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Mitgliedsbeiträge<br />
§ 71<br />
a) <strong>Die</strong> Höhe der Mitgliedsbeiträge setzt der Bundesvorstand fest.<br />
b) Der Bundesvorstand bzw. der Landesvorstand können in besonderen Fällen<br />
Mitgliedsbeiträge auf Antrag erlassen, ermäßigen oder stunden.<br />
c) Beschlüsse von Vereinigungen und Sonderorganisationen, Beiträge von ihren<br />
Angehörigen zu erheben sowie Beschlüsse über deren Höhe, bedürfen der<br />
Zustimmung des Bundesschatzmeisters.<br />
Beitragsregelung<br />
§ 72<br />
a) Jedes Mitglied der Partei DIE REPUBLIKANER hat zum 31.03. eines jeden<br />
Jahres einen Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Der<br />
Jahresbeitrag von Mitgliedern, die nach dem 30.06. aufgenommen werden, wird<br />
mit Beginn der Mitgliedschaft fällig.<br />
b) Der Jahresbeitrag beträgt ein Prozent des Nettoeinkommens im Vorjahr, das<br />
vom Mitglied unter Abzug etwaiger Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und<br />
Barunterhaltsleistungen vom Bruttoeinkommen selbst ermittelt wird. Der<br />
Mindestbeitrag beläuft sich auf € 72,--. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft<br />
reduziert sich die Beitragsschuld für jeden mitgliedsfreien Monat um ein Zwölftel<br />
des Jahresbeitrages.<br />
c) Mitglieder mit einem Jahresnettoeinkommen unter € 6.000,--haben einen<br />
Jahresbeitrag von € 36,-- zu<br />
entrichten. In Härtefällen können die zuständigen Landes- und<br />
Bezirksschatzmeister den Beitrag<br />
reduzieren.<br />
d) <strong>Die</strong> Aufnahmegebühr beträgt € 10,--. Sie verbleibt dem an der<br />
Mitgliedsaufnahme beteiligten Kreisverband.