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BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

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Ausgabendeckung<br />

§ 68<br />

<strong>Die</strong> Aufwendungen der Partei DIE REPUBLIKANER werden durch ordentliche<br />

und außerordentliche Beiträge, durch Einnahmen und Zuwendungen gedeckt.<br />

Beiträge<br />

§ 69<br />

a) Ordentliche Beiträge sind: <strong>Die</strong> Mitgliedsbeiträge.<br />

b) Außerordentliche Beiträge sind: Aufnahmegebühren, Sonderbeiträge aus<br />

besonderen Anlässen (Umlagen), Spenden<br />

Sonstige Einnahmen<br />

Einnahmen und Zuwendungen sind:<br />

§ 70<br />

a) Erlöse aus wirtschaftlichen Unternehmungen,<br />

b) Einnahmen von Veranstaltungen,<br />

c) Zuwendungen aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen,<br />

d) sonstige Einnahmen.

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