BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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Ausgabendeckung<br />
§ 68<br />
<strong>Die</strong> Aufwendungen der Partei DIE REPUBLIKANER werden durch ordentliche<br />
und außerordentliche Beiträge, durch Einnahmen und Zuwendungen gedeckt.<br />
Beiträge<br />
§ 69<br />
a) Ordentliche Beiträge sind: <strong>Die</strong> Mitgliedsbeiträge.<br />
b) Außerordentliche Beiträge sind: Aufnahmegebühren, Sonderbeiträge aus<br />
besonderen Anlässen (Umlagen), Spenden<br />
Sonstige Einnahmen<br />
Einnahmen und Zuwendungen sind:<br />
§ 70<br />
a) Erlöse aus wirtschaftlichen Unternehmungen,<br />
b) Einnahmen von Veranstaltungen,<br />
c) Zuwendungen aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen,<br />
d) sonstige Einnahmen.