BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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Anträge<br />
§ 43<br />
Anträge sind dem Bundespräsidium bzw. dem jeweiligen Landesvorstand der<br />
Partei DIE REPUBLIKANER schriftlich zuzuleiten. Sie müssen mindestens 4<br />
Wochen vor einem Bundesparteitag oder Landesparteitag bei der zuständigen<br />
Geschäftsstelle eingegangen sein. Fristgemäß eingegangene Anträge sowie<br />
Anträge des Präsidiums und Bundes- bzw. Landesvorstandes sollten den<br />
Delegierten von Bundes- und Landesparteitag zwei Wochen vorher zugeschickt<br />
werden, müssen aber auf jeden Fall auf dem Parteitag als Drucksache<br />
vorliegen.<br />
§ 44<br />
Antragsberechtigt zum Bundesparteitag sind:<br />
a) das Bundespräsidium,<br />
b) der Bundesvorstand,<br />
c) die Vorstände der Landesverbände,<br />
d) die Vorstände der Bezirksverbände,<br />
e) mindestens zehn stimmberechtigte Delegierte des Bundesparteitages, deren<br />
Anträge handschriftlich von den Antragstellern unterzeichnet sein müssen und<br />
dem Tagungspräsidium schriftlich zu übergeben sind. Hier entfallen die Fristen<br />
von § 43.<br />
§ 45<br />
Sachanträge auf dem Bundesparteitag der Partei DIE REPUBLIKANER können<br />
nur von stimmberechtigten Delegierten eingebracht werden.<br />
Geschäftsordnungsanträge auf dem Bundesparteitag können mündlich von<br />
jedem Delegierten gestellt werden.