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BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

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Anträge<br />

§ 43<br />

Anträge sind dem Bundespräsidium bzw. dem jeweiligen Landesvorstand der<br />

Partei DIE REPUBLIKANER schriftlich zuzuleiten. Sie müssen mindestens 4<br />

Wochen vor einem Bundesparteitag oder Landesparteitag bei der zuständigen<br />

Geschäftsstelle eingegangen sein. Fristgemäß eingegangene Anträge sowie<br />

Anträge des Präsidiums und Bundes- bzw. Landesvorstandes sollten den<br />

Delegierten von Bundes- und Landesparteitag zwei Wochen vorher zugeschickt<br />

werden, müssen aber auf jeden Fall auf dem Parteitag als Drucksache<br />

vorliegen.<br />

§ 44<br />

Antragsberechtigt zum Bundesparteitag sind:<br />

a) das Bundespräsidium,<br />

b) der Bundesvorstand,<br />

c) die Vorstände der Landesverbände,<br />

d) die Vorstände der Bezirksverbände,<br />

e) mindestens zehn stimmberechtigte Delegierte des Bundesparteitages, deren<br />

Anträge handschriftlich von den Antragstellern unterzeichnet sein müssen und<br />

dem Tagungspräsidium schriftlich zu übergeben sind. Hier entfallen die Fristen<br />

von § 43.<br />

§ 45<br />

Sachanträge auf dem Bundesparteitag der Partei DIE REPUBLIKANER können<br />

nur von stimmberechtigten Delegierten eingebracht werden.<br />

Geschäftsordnungsanträge auf dem Bundesparteitag können mündlich von<br />

jedem Delegierten gestellt werden.

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