BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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§ 41<br />
Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im zuständigen Gremium ist erforderlich, um die<br />
Aufstellung von Nichtmitgliedern als Kandidaten auf Listen der Partei zu<br />
beschließen oder ein Wahlabkommen mit anderen Parteien oder sonstigen<br />
Organisationen zu genehmigen. Wahlabkommen mit anderen Parteien<br />
oder sonstigen Organisationen sind darüber hinaus vom Bundesvorstand der<br />
Partei DIE REPUBLIKANER zu genehmigen.<br />
§ 42<br />
Protokolle und Beschlüsse sind auf der nächsten Sitzung zu genehmigen und<br />
durch den Vorsitzenden und Protokollführer abzuzeichnen. Beschlüsse sind<br />
wörtlich zu protokollieren.