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BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

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§ 41<br />

Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im zuständigen Gremium ist erforderlich, um die<br />

Aufstellung von Nichtmitgliedern als Kandidaten auf Listen der Partei zu<br />

beschließen oder ein Wahlabkommen mit anderen Parteien oder sonstigen<br />

Organisationen zu genehmigen. Wahlabkommen mit anderen Parteien<br />

oder sonstigen Organisationen sind darüber hinaus vom Bundesvorstand der<br />

Partei DIE REPUBLIKANER zu genehmigen.<br />

§ 42<br />

Protokolle und Beschlüsse sind auf der nächsten Sitzung zu genehmigen und<br />

durch den Vorsitzenden und Protokollführer abzuzeichnen. Beschlüsse sind<br />

wörtlich zu protokollieren.

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