BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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Allgemeines<br />
§ 32<br />
a) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
b) Presseorgan der Bundespartei ist die Zeitung „Neue Republik“.<br />
c) Über alle Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen, die mindestens die<br />
Beschlüsse wiedergeben und vom jeweiligen Vorsitzenden sowie dem<br />
Protokollführer zu unterzeichnen sind, nachdem sie vom zuständigen<br />
Parteigremium gebilligt worden sind. <strong>Die</strong>se Protokolle sind den jeweils<br />
stimmberechtigten Mitgliedern der Organe, unabhängig von der Anwesenheit<br />
zur Tagung, zuzustellen.<br />
d) <strong>Die</strong> Geschäfts-, Finanz-, Beitrags-, Wahl- und Schiedsordnung sind<br />
Bestandteil dieser Satzung.<br />
e) Zustellungen nach den Bestimmungen sämtlicher Bundessatzungen werden<br />
durch eingeschriebene Briefe oder nachgewiesene persönliche Übergabe der<br />
Mitteilung bewirkt. Ein Einschreibebrief, der an die dem Absender zuletzt<br />
bekannte Anschrift des Empfängers adressiert ist, gilt am dritten Tage nach der<br />
Aufgabe zur Post als zugestellt, sofern sich kein früheres Zustellungsdatum<br />
nachweisen lässt.<br />
Inkrafttreten<br />
§ 33<br />
<strong>Die</strong>se Satzung ist vom Bundesparteitag am 15. März 2009 in Veitshöchheim<br />
beschlossen und insgesamt neu bekannt gemacht worden. <strong>Die</strong> Bestimmungen<br />
der Bundessatzung treten mit ihrer Verabschiedung in Kraft.<br />
§ 34<br />
<strong>Die</strong> Partei hat ihren Sitz in Berlin. Anderenorts kann eine Repräsentanz<br />
unterhalten werden.