BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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d) <strong>Die</strong> Jugendarbeitskreise sind berechtigt, an alle Organe ihres<br />
Gebietsverbandes Anträge zu richten und mit einem nicht stimmberechtigten<br />
Vertreter an allen Sitzungen des Vorstandes ihres Gebietsverbandes<br />
teilzunehmen.<br />
e) Der Bundesarbeitskreis kann ein Organisationsstatut beschließen, das für<br />
alle Jugendarbeitskreise verbindlich ist. Es bedarf der Genehmigung des<br />
Bundesvorstandes.<br />
f) <strong>Die</strong> Arbeitskreise wählen einen Leiter aus ihren Reihen. <strong>Die</strong> Wahl bedarf der<br />
Zustimmung des regional zuständigen Parteivorstandes.<br />
g) Mitglieder in den Arbeitskreisen REPUBLIKANISCHE JUGEND können<br />
Personen im Alter zwischen 16 und 30 Jahren werden.