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BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

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1. vom Bundespräsidium,<br />

2. vom Bundesvorstand,<br />

3. von den Vorständen der Landesverbände,<br />

4. von mindestens 30 gewählten Delegierten des Parteitages.<br />

Derartige Anträge von Landesvorständen oder Parteitagsdelegierten müssen<br />

fünf Wochen vor dem Parteitag beim Bundesvorstand eingegangen sein. <strong>Die</strong><br />

Bundesgeschäftsstelle hat alle Anträge unverzüglich an die Landesvorstände<br />

weiterzuleiten und den Parteitagsdelegierten mit der Einladung auszuhändigen.<br />

g) <strong>Die</strong> politischen Beschlüsse des Parteitages sind durch Rundschreiben den<br />

Kreis-, Bezirks- und Landesverbänden binnen vier Wochen bekannt zu geben.<br />

<strong>Die</strong>se Gliederungen haben diese nach Erhalt der Rundschreiben unverzüglich<br />

an die Mitglieder weiterzuleiten. <strong>Die</strong> Rundschreiben sind beim Bundesvorstand<br />

unter einer laufenden Nummer für das laufende Kalenderjahr geschlossen<br />

aufzubewahren. <strong>Die</strong> Sätze des Parteiprogramms sind durchzunummerieren.<br />

Der Bundesvorstand besteht aus:<br />

§ 19<br />

a) den Mitgliedern des Bundespräsidiums,<br />

b) den Landesvorsitzenden oder deren Stellvertretern mit beratender Stimme,<br />

c) dem Generalsekretär der Bundespartei,<br />

d) den vom Bundesparteitag gewählten Beisitzern,<br />

e) dem stellvertretenden Bundesschatzmeister,<br />

f) dem stellvertretenden Schriftführer,<br />

g) allen Fraktionsvorsitzenden in Bund und Ländern ohne Stimmrecht,<br />

h) drei Angehörigen der Partei DIE REPUBLIKANER, die in Europagremien eine<br />

Funktion ausüben, ohne Stimmrecht,<br />

i) dem Bundesgeschäftsführer ohne Stimmrecht.

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