BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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1. vom Bundespräsidium,<br />
2. vom Bundesvorstand,<br />
3. von den Vorständen der Landesverbände,<br />
4. von mindestens 30 gewählten Delegierten des Parteitages.<br />
Derartige Anträge von Landesvorständen oder Parteitagsdelegierten müssen<br />
fünf Wochen vor dem Parteitag beim Bundesvorstand eingegangen sein. <strong>Die</strong><br />
Bundesgeschäftsstelle hat alle Anträge unverzüglich an die Landesvorstände<br />
weiterzuleiten und den Parteitagsdelegierten mit der Einladung auszuhändigen.<br />
g) <strong>Die</strong> politischen Beschlüsse des Parteitages sind durch Rundschreiben den<br />
Kreis-, Bezirks- und Landesverbänden binnen vier Wochen bekannt zu geben.<br />
<strong>Die</strong>se Gliederungen haben diese nach Erhalt der Rundschreiben unverzüglich<br />
an die Mitglieder weiterzuleiten. <strong>Die</strong> Rundschreiben sind beim Bundesvorstand<br />
unter einer laufenden Nummer für das laufende Kalenderjahr geschlossen<br />
aufzubewahren. <strong>Die</strong> Sätze des Parteiprogramms sind durchzunummerieren.<br />
Der Bundesvorstand besteht aus:<br />
§ 19<br />
a) den Mitgliedern des Bundespräsidiums,<br />
b) den Landesvorsitzenden oder deren Stellvertretern mit beratender Stimme,<br />
c) dem Generalsekretär der Bundespartei,<br />
d) den vom Bundesparteitag gewählten Beisitzern,<br />
e) dem stellvertretenden Bundesschatzmeister,<br />
f) dem stellvertretenden Schriftführer,<br />
g) allen Fraktionsvorsitzenden in Bund und Ländern ohne Stimmrecht,<br />
h) drei Angehörigen der Partei DIE REPUBLIKANER, die in Europagremien eine<br />
Funktion ausüben, ohne Stimmrecht,<br />
i) dem Bundesgeschäftsführer ohne Stimmrecht.