BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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c) Findet eine Bundesmitgliederversammlung statt, ist jedes anwesende<br />
Parteimitglied entsprechend der Satzung (§ 6) stimmberechtigt. <strong>Die</strong><br />
Bundesmitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden<br />
Mitglieder beschlussfähig und verfährt sinngemäß nach den Bestimmungen für<br />
den Bundesparteitag.<br />
d) Dem Bundesparteitag gehören, sofern sie nicht in entsprechender<br />
Parteifunktion tätig sind, ohne Stimmrecht an:<br />
1. die Mitglieder der Bundes- und Landtagsfraktionen,<br />
2. die Mitglieder des Europaparlaments,<br />
3. die Mitglieder von Regierungen des Bundes, der Länder sowie der EU-<br />
Kommission.<br />
e) Der Bundesparteitag oder die Bundesmitgliederversammlung hat<br />
insbesondere folgende Aufgaben:<br />
1. Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichts des Bundesvorstandes,<br />
2. Entgegennahme des Berichts der Finanzprüfer,<br />
3. Erteilung der Entlastung,<br />
4. Wahl des Bundesvorsitzenden,<br />
5. Wahl von bis zu vier gleichberechtigten Stellvertretern des<br />
Bundesvorsitzenden,<br />
6. Wahl des Bundesschatzmeisters,<br />
7. Wahl des stellvertretenden Bundesschatzmeisters,<br />
8. Wahl des Bundesschriftführers,<br />
9. Wahl des stellvertretenden Bundesschriftführers,<br />
10. Wahl von bis zu 15 Beisitzern zum Bundesvorstand,<br />
11. Wahl dreier Finanzprüfer,<br />
12. Wahl des Vorsitzenden des Bundesschiedsgerichts und seiner drei<br />
gleichberechtigten Stellvertreter,<br />
13. Wahl von drei Beisitzern des Bundesschiedsgerichtes,<br />
14. Änderung der Beitrags- und Geschäftsordnung,<br />
15. Satzungsänderungen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden<br />
stimmberechtigten Delegierten bzw. Mitglieder,<br />
16. Beratung von Anträgen und Beschlussfassung.<br />
f) Anträge auf Änderung des Bundesparteiprogramms, der Bundessatzung, der<br />
Bundesschiedsordnung und der Finanz-, Geschäfts- und Wahlordnung können<br />
gestellt werden: