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BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

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c) Findet eine Bundesmitgliederversammlung statt, ist jedes anwesende<br />

Parteimitglied entsprechend der Satzung (§ 6) stimmberechtigt. <strong>Die</strong><br />

Bundesmitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden<br />

Mitglieder beschlussfähig und verfährt sinngemäß nach den Bestimmungen für<br />

den Bundesparteitag.<br />

d) Dem Bundesparteitag gehören, sofern sie nicht in entsprechender<br />

Parteifunktion tätig sind, ohne Stimmrecht an:<br />

1. die Mitglieder der Bundes- und Landtagsfraktionen,<br />

2. die Mitglieder des Europaparlaments,<br />

3. die Mitglieder von Regierungen des Bundes, der Länder sowie der EU-<br />

Kommission.<br />

e) Der Bundesparteitag oder die Bundesmitgliederversammlung hat<br />

insbesondere folgende Aufgaben:<br />

1. Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichts des Bundesvorstandes,<br />

2. Entgegennahme des Berichts der Finanzprüfer,<br />

3. Erteilung der Entlastung,<br />

4. Wahl des Bundesvorsitzenden,<br />

5. Wahl von bis zu vier gleichberechtigten Stellvertretern des<br />

Bundesvorsitzenden,<br />

6. Wahl des Bundesschatzmeisters,<br />

7. Wahl des stellvertretenden Bundesschatzmeisters,<br />

8. Wahl des Bundesschriftführers,<br />

9. Wahl des stellvertretenden Bundesschriftführers,<br />

10. Wahl von bis zu 15 Beisitzern zum Bundesvorstand,<br />

11. Wahl dreier Finanzprüfer,<br />

12. Wahl des Vorsitzenden des Bundesschiedsgerichts und seiner drei<br />

gleichberechtigten Stellvertreter,<br />

13. Wahl von drei Beisitzern des Bundesschiedsgerichtes,<br />

14. Änderung der Beitrags- und Geschäftsordnung,<br />

15. Satzungsänderungen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden<br />

stimmberechtigten Delegierten bzw. Mitglieder,<br />

16. Beratung von Anträgen und Beschlussfassung.<br />

f) Anträge auf Änderung des Bundesparteiprogramms, der Bundessatzung, der<br />

Bundesschiedsordnung und der Finanz-, Geschäfts- und Wahlordnung können<br />

gestellt werden:

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