BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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§ 10<br />
a) Jedes Mitglied hat das Recht, entsprechend der Satzung an der politischen<br />
Willensbildung innerhalb der Partei teilzunehmen.<br />
b) <strong>Die</strong> Mitglieder verpflichten sich, für die Partei DIE REPUBLIKANER zu<br />
werben und ihre politische Arbeit zu unterstützen, die festgesetzten Beiträge<br />
fristgerecht zu entrichten und alle ihre Mitgliedschaft betreffenden<br />
Veränderungen zu melden.