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Geschäftsbericht 2006PDF | 1,8 MB - Investitionsbank Berlin

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Jahresabschluss | Anhang<br />

Andere Verpflichtungen<br />

Die hier ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen i. H. v. EUR 187<br />

Mio. (Vj.: EUR 82 Mio.) enthalten im Wesentlichen Kreditzusagen im Rahmen<br />

der Wohnungsbau- und Wirtschaftsförderung.<br />

Verwaltungskredite/Verwaltungsbürgschaften<br />

Zusätzlich zu den im Formblatt 1 gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV vorgeschriebenen<br />

Ausweispositionen verwaltet die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> im Rahmen<br />

von Förderprogrammen namens und für Rechnung des Landes <strong>Berlin</strong><br />

Verwaltungskredite (EUR 2 Mio.; Vj.: EUR 1 Mio.) und Verwaltungsbürgschaften<br />

(EUR 4.233 Mio.; Vj.: EUR 4.628 Mio.).<br />

Derivate Geschäfte<br />

Die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> hat zum Stichtag 31. Dezember 2006 folgende<br />

Derivate zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken mit OECD-Banken in<br />

den Büchern, die nach der Marktbewertungsmethode bewertet wurden:<br />

in Mio. eUr < = 1 Jahr<br />

restlaufzeiten<br />

bis 5 Jahre > 5 Jahre<br />

Zinsswaps<br />

FRA<br />

Caps<br />

Summe<br />

1.150<br />

50<br />

14<br />

1.214<br />

1.953<br />

0<br />

153<br />

2.106<br />

5.273<br />

0<br />

113<br />

5.386<br />

nominalbetrag<br />

8.376<br />

50<br />

280<br />

8.706<br />

Marktwerte<br />

-39<br />

0<br />

2<br />

-37<br />

Haftungsverhältnisse und sonstige, nicht aus der Bilanz ersichtliche<br />

finanzielle Verpflichtungen<br />

Die <strong>Investitionsbank</strong> haftet durch den Geschäftsbesorgungsvertrag vom<br />

3. Dezember 1997 in der Fassung vom 17. März 2000 für den nicht abgesicherten<br />

Teil der von der IBB Beteiligungsgesellschaft mbH bis zum<br />

31.12.1999 eingegangenen Beteiligungen. Die Verpflichtung durch diese<br />

Patronatserklärung kann den in der Bilanz berücksichtigten Teil bei Auslauf<br />

der Sicherungen durch Drittbanken um maximal EUR 2 Mio. (Vj.: EUR<br />

2 Mio.) übersteigen.<br />

Die Detailvereinbarung vom 16. April 2002 zwischen den Konzerngesellschaften<br />

der Bankgesellschaft <strong>Berlin</strong> AG und dem Land <strong>Berlin</strong>, die nach<br />

Maßgabe des § 45 der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung in Teilen<br />

auch für die verselbstständigte <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> gilt, sieht für bestimmte<br />

Sachverhalte eine gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschaften<br />

gegenüber dem Land <strong>Berlin</strong> vor. Im Innenverhältnis wird die<br />

Haftungsverteilung zwischen den Gesellschaften durch die Innenausgleichsvereinbarung<br />

vom 2. August 2002 geregelt, der die <strong>Investitionsbank</strong><br />

<strong>Berlin</strong> am 10. August 2004 beigetreten ist. Nach dieser Vereinbarung<br />

richtet sich die Haftung nach den konkreten Verursachungsbeiträgen der<br />

jeweiligen Gesellschaft, so dass einer als Gesamtschuldnerin in Anspruch<br />

genommenen Gesellschaft Ausgleichsansprüche zustehen, wenn die<br />

Haftung gegenüber dem Land auf Rechtsverhältnissen beruht, an denen

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