Geschäftsbericht 2006PDF | 1,8 MB - Investitionsbank Berlin
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Jahresabschluss | Anhang<br />
Uneinbringliche Zinsen werden nicht vereinnahmt.<br />
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich<br />
dauerhafter Wertminderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren<br />
beizulegenden Wert vorgenommen. Bei nur vorübergehender<br />
Wertminderung wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB i. V. m. § 340 e HGB der Wert<br />
beibehalten.<br />
Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />
bewertet.<br />
Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden<br />
planmäßig, geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben.<br />
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert.<br />
In Berichtsjahr 2006 wurden die Pensionsrückstellungen, abweichend<br />
zur Vergangenheit, nicht mehr unter Anwendung des Teilwerteverfahrens<br />
gemäß § 6 a EStG mit einem Rechnungszinsfuß von 6 % berechnet.<br />
Erstmalig wurde ein Rechnungszinsfuß von 4,5 % angewendet und die<br />
Berechnung der Rückstellungen orientiert sich an den Regeln zur so genannten<br />
Defined Benefit Obligation gemäß IAS 19. Dabei wurden auch<br />
zukünftige Gehalts- und Rentenentwicklungen berücksichtigt.<br />
Die übrigen Rückstellungen sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Vorsicht erforderlich sind.<br />
Grundsätze der Währungsumrechnung<br />
Die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> schließt ausschließlich Geschäfte in der Währung<br />
Euro ab.