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Geschäftsbericht 2006PDF | 1,8 MB - Investitionsbank Berlin

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Lagebericht | Risikobericht<br />

nahmen auch externe Einstellungen in geringem Umfang vorgenommen.<br />

Im Berichtsjahr wurde ein neues Beurteilungs- und Zielvereinbarungssystem<br />

eingeführt. Damit verfügt die Bank über ein modernes Instrument,<br />

die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

transparent zu machen und die Leistungsfähigkeit fair zu beurteilen.<br />

Sonstige Risiken<br />

Risiken aus dem Fördergeschäft<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> konzentriert sich<br />

insbesondere auf die Immobilienförderung in der Region <strong>Berlin</strong>. Daraus<br />

resultiert für das Kreditportfoliorisiko eine aus der Fördersystematik bedingte<br />

überdurchschnittlich hohe Abhängigkeit von der strukturellen und<br />

wirtschaftlichen Entwicklung der Region.<br />

Instrumente für eine Verringerung der Verlustrisiken des Kreditportfolios<br />

durch den Transfer von Kreditrisiken stehen kurzfristig nicht zur Verfügung.<br />

Durch das Investieren in Kreditrisiken am Sekundärmarkt (wie zum<br />

Beispiel Forderungsankäufe) sollen jedoch die Konzentrationsrisiken und<br />

damit die Abhängigkeit von einzelnen Risikotreibern im Portfolio verringert<br />

werden.<br />

Insgesamt hat die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> dieser Situation durch die Implementierung<br />

eines adäquaten Kreditrisikomanagements sowie durch<br />

eine angemessene Risikovorsorge Rechnung getragen.<br />

Detailvereinbarung<br />

Die Detailvereinbarung vom 16. April 2002 zwischen den Konzerngesellschaften<br />

der Bankgesellschaft <strong>Berlin</strong> AG und dem Land <strong>Berlin</strong>, die nach<br />

Maßgabe des § 45 der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung in Teilen<br />

auch für die verselbstständigte <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> gilt, sieht für bestimmte<br />

Sachverhalte eine gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschaften<br />

gegenüber dem Land <strong>Berlin</strong> vor. Im Innenverhältnis wird die<br />

Haftungsverteilung zwischen den Gesellschaften durch die Innenausgleichsvereinbarung<br />

vom 2. August 2002 geregelt, der die <strong>Investitionsbank</strong><br />

<strong>Berlin</strong> am 10. August 2004 beigetreten ist. Nach dieser Vereinbarung<br />

richtet sich die Haftung nach den konkreten Verursachungsbeiträgen der<br />

jeweiligen Gesellschaft, so dass einer als Gesamtschuldnerin in Anspruch<br />

genommenen Gesellschaft Ausgleichsansprüche zustehen, wenn die<br />

Haftung gegenüber dem Land auf Rechtsverhältnissen beruht, an denen<br />

sie nicht oder in geringerem Maße beteiligt ist. Konkret haftet die <strong>Investitionsbank</strong><br />

<strong>Berlin</strong> daher z. B. nicht für Auskünfte zu Kreditverhältnissen<br />

oder Abführungsverpflichtungen von Konzerngesellschaften, sofern sie<br />

den Kredit nicht vergeben hat oder an der Gesellschaft nicht beteiligt ist.<br />

Für die Übernahme der Risikoabschirmung ist bis 2011 von der Landesbank<br />

<strong>Berlin</strong> Holding AG ein Festbetrag von jährlich 15 Mio. EUR an das

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