Geschäftsbericht 2006PDF | 1,8 MB - Investitionsbank Berlin
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Lagebericht | Risikobericht<br />
nahmen auch externe Einstellungen in geringem Umfang vorgenommen.<br />
Im Berichtsjahr wurde ein neues Beurteilungs- und Zielvereinbarungssystem<br />
eingeführt. Damit verfügt die Bank über ein modernes Instrument,<br />
die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
transparent zu machen und die Leistungsfähigkeit fair zu beurteilen.<br />
Sonstige Risiken<br />
Risiken aus dem Fördergeschäft<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit der <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> konzentriert sich<br />
insbesondere auf die Immobilienförderung in der Region <strong>Berlin</strong>. Daraus<br />
resultiert für das Kreditportfoliorisiko eine aus der Fördersystematik bedingte<br />
überdurchschnittlich hohe Abhängigkeit von der strukturellen und<br />
wirtschaftlichen Entwicklung der Region.<br />
Instrumente für eine Verringerung der Verlustrisiken des Kreditportfolios<br />
durch den Transfer von Kreditrisiken stehen kurzfristig nicht zur Verfügung.<br />
Durch das Investieren in Kreditrisiken am Sekundärmarkt (wie zum<br />
Beispiel Forderungsankäufe) sollen jedoch die Konzentrationsrisiken und<br />
damit die Abhängigkeit von einzelnen Risikotreibern im Portfolio verringert<br />
werden.<br />
Insgesamt hat die <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> dieser Situation durch die Implementierung<br />
eines adäquaten Kreditrisikomanagements sowie durch<br />
eine angemessene Risikovorsorge Rechnung getragen.<br />
Detailvereinbarung<br />
Die Detailvereinbarung vom 16. April 2002 zwischen den Konzerngesellschaften<br />
der Bankgesellschaft <strong>Berlin</strong> AG und dem Land <strong>Berlin</strong>, die nach<br />
Maßgabe des § 45 der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung in Teilen<br />
auch für die verselbstständigte <strong>Investitionsbank</strong> <strong>Berlin</strong> gilt, sieht für bestimmte<br />
Sachverhalte eine gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschaften<br />
gegenüber dem Land <strong>Berlin</strong> vor. Im Innenverhältnis wird die<br />
Haftungsverteilung zwischen den Gesellschaften durch die Innenausgleichsvereinbarung<br />
vom 2. August 2002 geregelt, der die <strong>Investitionsbank</strong><br />
<strong>Berlin</strong> am 10. August 2004 beigetreten ist. Nach dieser Vereinbarung<br />
richtet sich die Haftung nach den konkreten Verursachungsbeiträgen der<br />
jeweiligen Gesellschaft, so dass einer als Gesamtschuldnerin in Anspruch<br />
genommenen Gesellschaft Ausgleichsansprüche zustehen, wenn die<br />
Haftung gegenüber dem Land auf Rechtsverhältnissen beruht, an denen<br />
sie nicht oder in geringerem Maße beteiligt ist. Konkret haftet die <strong>Investitionsbank</strong><br />
<strong>Berlin</strong> daher z. B. nicht für Auskünfte zu Kreditverhältnissen<br />
oder Abführungsverpflichtungen von Konzerngesellschaften, sofern sie<br />
den Kredit nicht vergeben hat oder an der Gesellschaft nicht beteiligt ist.<br />
Für die Übernahme der Risikoabschirmung ist bis 2011 von der Landesbank<br />
<strong>Berlin</strong> Holding AG ein Festbetrag von jährlich 15 Mio. EUR an das