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Reisekosten-Abrechnung - DJK Sportverband

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D J K - S P O R T V E R B A N D<br />

Deutsche Jugendkraft e.V.<br />

Carl-Mosterts-Platz 1; 40477 Düsseldorf; Postfach 320229; 40417 Düsseldorf<br />

Telefon: 0211 94836 - 0 Fax: 0211 9483636<br />

<strong>Reisekosten</strong>-<strong>Abrechnung</strong><br />

Aussteller: Name ____________________________________________________<br />

Straße ____________________________________________________<br />

PLZ / Wohnort____________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________<br />

Reiseziel: ________________________________________________________________<br />

Reiseanlass ________________________________________________________________<br />

Reisebeginn am: um:<br />

Reiseende am: um:<br />

Reiseweg Hinfahrt von nach über__________________<br />

Rückfahrt von nach über__________________<br />

__________________________________________________________________________________<br />

Bei PKW-Benutzung: Kilometer Anzahl der Insassen_________<br />

Name Mitfahrer/in: ______________________________________________<br />

Begründung für PKW-Benutzung: ______________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________<br />

<strong>Reisekosten</strong> –EURO Bemerkungen:<br />

Fahrtkosten _________________ _______________________<br />

__________________________ __________________________________<br />

Verpflegung _________________ _______________________<br />

Übernachtung _________________ _______________________<br />

Sonstiges _________________ _______________________<br />

GESAMTAUSGABEN<br />

===============<br />

Kto.-Nr.: BLZ: Bank: _______________________<br />

Datum: Unterschrift: ___________________________________<br />

__________________________________________________________________________________<br />

Sachlich u.rechnerisch richtig: Barquittung:<br />

Zahlung angewiesen am: Betrag: EURO___________________<br />

durch: erhalten am:_________________________<br />

Unterschrift:________________________


Regelung zur <strong>Reisekosten</strong>abrechnung<br />

1. Fahrtkosten<br />

Bei Reisen, deren Kosten erstattet werden, sind grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.<br />

1.1 Öffentliche Verkehrsmittel<br />

Es werden die Kosten für die 2. Wagenklasse der DB mit Zuschlägen und der öffentlichen Nahverkehrsmittel sowie, bei<br />

erforderlicher Nachtfahrt, zusätzlich die Kosten für Liege- oder Schlafwagen der 2. Wagenklasse erstattet. Ausnahmen sind vom<br />

Präsidenten zu genehmigen.<br />

Die Mehrkosten sind zu begründen und zu belegen.<br />

Es ist jeweils die günstigste Fahrmöglichkeit zu nutzen (Sparpreis bzw. Supersparpreis). Eine Bahncard soll auf eigene Kosten<br />

gekauft werden. Sie kann nachträglich beim <strong>DJK</strong>-<strong>Sportverband</strong> abgerechnet werden, wenn auf diese Weise bei den Fahrtkosten die<br />

Kosten für eine Bahncard bzw. bei Bahncard für Senioren eingespart worden sind.<br />

1.2 Kraftfahrzeug<br />

Die Benutzung eines Kraftfahrzeuges ist zu begründen. Ist die Benutzung eines Kraftfahrzeuges erforderlich, so gelten die im<br />

Bundesreisekostengesetz (BRKG) vorgesehenen Kostensätze. (Zur Zeit: Auslagen-Ersatz je km € 0,22). Werden Personen, die nach<br />

der Finanzordnung Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, mitgenommen, so werden als Mitnahmeentschädigung je Person und<br />

Kilometer € 0,02 erstattet. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.<br />

Unbegründete Benutzung eines PKW kann nur mit dem Preis der DB 2. Klasse abgerechnet werden. Alle rechtlichen Ansprüche,<br />

auch Schadens- und Haftungsansprüche gegenüber dem Bundesverband , entfallen.<br />

2. Verpflegungs- und Übernachtungskosten<br />

2.1 Verpflegungskosten<br />

Entstehen anlässlich einer Reise Verpflegungskosten, so werden diese nach den tatsächlich entstandenen Auslagen erstattet. Dabei<br />

sollen, von begründeten Ausnahmen abgesehen, folgende Sätze nicht überschritten werden:<br />

Reisedauer bis 8 Stunden, wenn in diese Zeit 1 Hauptmahlzeit fällt € 8.50<br />

Reisedauer mehr als 8 Stunden, wenn in diese Zeit 2 Hauptmahlzeiten fallen € 17.00<br />

2.2 Übernachtungskosten<br />

Entstehen anlässlich einer Dienstreise Übernachtungskosten, so werden diese, von begründeten Ausnahmen abgesehen, wie folgt<br />

erstattet:<br />

Für eine Übernachtung mit Frühstück: bis zu € 46,00<br />

2.3 Auslandsreisen<br />

Bei Auslandsreisen können für Verpflegung und Übernachtung nachgewiesene höhere Kosten erstattet werden.<br />

3. Sonderregelungen<br />

Bei Maßnahmen, die mit Zuwendungen des Bundesjugendplans durchgeführt werden, sind die Sätze des Bundesjugendplanes<br />

maßgebend.<br />

4. <strong>Abrechnung</strong> der <strong>Reisekosten</strong><br />

4.1 <strong>Reisekosten</strong>abrechnungen sind innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen der <strong>DJK</strong>-Bundesgeschäftsstelle zur Erstattung vorzulegen.<br />

Damit die Jahresrechnung rechtzeitig erstellt werden kann, sind alle Ressorts gehalten, ihre Schlussabrechnungen bis spätestens 15.<br />

Dezember bei der <strong>DJK</strong>-Bundesgeschäftsstelle vorzulegen.<br />

4.2 Bei der <strong>Abrechnung</strong> sind spezifizierte Einzelbelege vorzulegen. Vorgesehene Ausnahmefälle sind zu begründen.<br />

5. <strong>Reisekosten</strong> für Organe, Konferenzen, Ausschüsse, Lehrgänge, Seminare<br />

5.1. <strong>Reisekosten</strong> werden zu 100 % erstattet für:<br />

- Präsidium<br />

- Hauptausschuss<br />

- Bundestag: Mitglieder des Präsidiums<br />

Bundesfachwarte/innen<br />

Mitglieder der Bundesjugendleitung<br />

Vorsitzende der Ausschüsse des <strong>DJK</strong>-<strong>Sportverband</strong>es<br />

Kassenprüfer.<br />

Bei Bundestagen wird die Übernahme anteiliger Verpflegungskosten der Delegierten (außer der o.gen. 5 Gruppen) durch Beschluss<br />

im Einzelfall geregelt.<br />

- Finanzausschuss<br />

- Bundesleitung der <strong>DJK</strong>-Sportjugend<br />

- Ausschüsse des <strong>DJK</strong>-<strong>Sportverband</strong>es<br />

- Bundesgericht und Bundesschiedsgericht<br />

- Bundeskonferenz der Bundesfachwarte/innen<br />

- Kommissionen<br />

- 2 -


- 2 -<br />

5.2. <strong>Reisekosten</strong> bis € 25,00 werden grundsätzlich nicht erstattet. Der <strong>DJK</strong>-<strong>Sportverband</strong> übernimmt<br />

bei <strong>Reisekosten</strong> über € 25,00 50 % für:<br />

- Bundeskonferenz der DV-/LV-Vorsitzenden<br />

- Bundeskonferenz der Geistlichen Beiräte<br />

- Bundesjugendtag der <strong>DJK</strong>-Sportjugend<br />

- Bundeskonferenz der Diözesansportwarte/innen<br />

- Bundeskonferenz des Frauensports<br />

- Arbeitstagung für Sportärzte<br />

- Konferenz mit DV- und LV-Fachwarten<br />

- Lehrgänge / Seminare<br />

5.3. Lehrgangsgebühren 1-tägig € 16,00<br />

1 1/2-tägig € 26,00<br />

Bei Lehrgängen zur Vorbereitung von FICEP-Meisterschaften und internationalen Wettkämpfen<br />

werden keine Gebühren erhoben. Die <strong>Reisekosten</strong> 2. Klasse Bundesbahn können 100%<br />

abgerechnet werden.<br />

Verpflegung und Übernachtung am Veranstaltungsort werden vom <strong>DJK</strong>-<strong>Sportverband</strong> gestellt.<br />

Nehmen Mitglieder des Präsidiums, der Bundesjugendleitung oder durch das Präsidium Beauftragte an einer unter 5.2. aufgeführten<br />

Veranstaltungen teil, werden ihnen die Fahrtkosten zu 100 % erstattet.<br />

Über Ausnahmen entscheidet das Präsidium.<br />

Beschluss <strong>DJK</strong>-Hauptausschuss 28.04.2001<br />

Euroanpassung Beschluss <strong>DJK</strong>-Präsidium 07/08.2001<br />

Überarbeitet Präsidium 27./28.04.2004

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