Reisekosten-Abrechnung - DJK Sportverband
Reisekosten-Abrechnung - DJK Sportverband
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D J K - S P O R T V E R B A N D<br />
Deutsche Jugendkraft e.V.<br />
Carl-Mosterts-Platz 1; 40477 Düsseldorf; Postfach 320229; 40417 Düsseldorf<br />
Telefon: 0211 94836 - 0 Fax: 0211 9483636<br />
<strong>Reisekosten</strong>-<strong>Abrechnung</strong><br />
Aussteller: Name ____________________________________________________<br />
Straße ____________________________________________________<br />
PLZ / Wohnort____________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
Reiseziel: ________________________________________________________________<br />
Reiseanlass ________________________________________________________________<br />
Reisebeginn am: um:<br />
Reiseende am: um:<br />
Reiseweg Hinfahrt von nach über__________________<br />
Rückfahrt von nach über__________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
Bei PKW-Benutzung: Kilometer Anzahl der Insassen_________<br />
Name Mitfahrer/in: ______________________________________________<br />
Begründung für PKW-Benutzung: ______________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
<strong>Reisekosten</strong> –EURO Bemerkungen:<br />
Fahrtkosten _________________ _______________________<br />
__________________________ __________________________________<br />
Verpflegung _________________ _______________________<br />
Übernachtung _________________ _______________________<br />
Sonstiges _________________ _______________________<br />
GESAMTAUSGABEN<br />
===============<br />
Kto.-Nr.: BLZ: Bank: _______________________<br />
Datum: Unterschrift: ___________________________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
Sachlich u.rechnerisch richtig: Barquittung:<br />
Zahlung angewiesen am: Betrag: EURO___________________<br />
durch: erhalten am:_________________________<br />
Unterschrift:________________________
Regelung zur <strong>Reisekosten</strong>abrechnung<br />
1. Fahrtkosten<br />
Bei Reisen, deren Kosten erstattet werden, sind grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.<br />
1.1 Öffentliche Verkehrsmittel<br />
Es werden die Kosten für die 2. Wagenklasse der DB mit Zuschlägen und der öffentlichen Nahverkehrsmittel sowie, bei<br />
erforderlicher Nachtfahrt, zusätzlich die Kosten für Liege- oder Schlafwagen der 2. Wagenklasse erstattet. Ausnahmen sind vom<br />
Präsidenten zu genehmigen.<br />
Die Mehrkosten sind zu begründen und zu belegen.<br />
Es ist jeweils die günstigste Fahrmöglichkeit zu nutzen (Sparpreis bzw. Supersparpreis). Eine Bahncard soll auf eigene Kosten<br />
gekauft werden. Sie kann nachträglich beim <strong>DJK</strong>-<strong>Sportverband</strong> abgerechnet werden, wenn auf diese Weise bei den Fahrtkosten die<br />
Kosten für eine Bahncard bzw. bei Bahncard für Senioren eingespart worden sind.<br />
1.2 Kraftfahrzeug<br />
Die Benutzung eines Kraftfahrzeuges ist zu begründen. Ist die Benutzung eines Kraftfahrzeuges erforderlich, so gelten die im<br />
Bundesreisekostengesetz (BRKG) vorgesehenen Kostensätze. (Zur Zeit: Auslagen-Ersatz je km € 0,22). Werden Personen, die nach<br />
der Finanzordnung Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, mitgenommen, so werden als Mitnahmeentschädigung je Person und<br />
Kilometer € 0,02 erstattet. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.<br />
Unbegründete Benutzung eines PKW kann nur mit dem Preis der DB 2. Klasse abgerechnet werden. Alle rechtlichen Ansprüche,<br />
auch Schadens- und Haftungsansprüche gegenüber dem Bundesverband , entfallen.<br />
2. Verpflegungs- und Übernachtungskosten<br />
2.1 Verpflegungskosten<br />
Entstehen anlässlich einer Reise Verpflegungskosten, so werden diese nach den tatsächlich entstandenen Auslagen erstattet. Dabei<br />
sollen, von begründeten Ausnahmen abgesehen, folgende Sätze nicht überschritten werden:<br />
Reisedauer bis 8 Stunden, wenn in diese Zeit 1 Hauptmahlzeit fällt € 8.50<br />
Reisedauer mehr als 8 Stunden, wenn in diese Zeit 2 Hauptmahlzeiten fallen € 17.00<br />
2.2 Übernachtungskosten<br />
Entstehen anlässlich einer Dienstreise Übernachtungskosten, so werden diese, von begründeten Ausnahmen abgesehen, wie folgt<br />
erstattet:<br />
Für eine Übernachtung mit Frühstück: bis zu € 46,00<br />
2.3 Auslandsreisen<br />
Bei Auslandsreisen können für Verpflegung und Übernachtung nachgewiesene höhere Kosten erstattet werden.<br />
3. Sonderregelungen<br />
Bei Maßnahmen, die mit Zuwendungen des Bundesjugendplans durchgeführt werden, sind die Sätze des Bundesjugendplanes<br />
maßgebend.<br />
4. <strong>Abrechnung</strong> der <strong>Reisekosten</strong><br />
4.1 <strong>Reisekosten</strong>abrechnungen sind innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen der <strong>DJK</strong>-Bundesgeschäftsstelle zur Erstattung vorzulegen.<br />
Damit die Jahresrechnung rechtzeitig erstellt werden kann, sind alle Ressorts gehalten, ihre Schlussabrechnungen bis spätestens 15.<br />
Dezember bei der <strong>DJK</strong>-Bundesgeschäftsstelle vorzulegen.<br />
4.2 Bei der <strong>Abrechnung</strong> sind spezifizierte Einzelbelege vorzulegen. Vorgesehene Ausnahmefälle sind zu begründen.<br />
5. <strong>Reisekosten</strong> für Organe, Konferenzen, Ausschüsse, Lehrgänge, Seminare<br />
5.1. <strong>Reisekosten</strong> werden zu 100 % erstattet für:<br />
- Präsidium<br />
- Hauptausschuss<br />
- Bundestag: Mitglieder des Präsidiums<br />
Bundesfachwarte/innen<br />
Mitglieder der Bundesjugendleitung<br />
Vorsitzende der Ausschüsse des <strong>DJK</strong>-<strong>Sportverband</strong>es<br />
Kassenprüfer.<br />
Bei Bundestagen wird die Übernahme anteiliger Verpflegungskosten der Delegierten (außer der o.gen. 5 Gruppen) durch Beschluss<br />
im Einzelfall geregelt.<br />
- Finanzausschuss<br />
- Bundesleitung der <strong>DJK</strong>-Sportjugend<br />
- Ausschüsse des <strong>DJK</strong>-<strong>Sportverband</strong>es<br />
- Bundesgericht und Bundesschiedsgericht<br />
- Bundeskonferenz der Bundesfachwarte/innen<br />
- Kommissionen<br />
- 2 -
- 2 -<br />
5.2. <strong>Reisekosten</strong> bis € 25,00 werden grundsätzlich nicht erstattet. Der <strong>DJK</strong>-<strong>Sportverband</strong> übernimmt<br />
bei <strong>Reisekosten</strong> über € 25,00 50 % für:<br />
- Bundeskonferenz der DV-/LV-Vorsitzenden<br />
- Bundeskonferenz der Geistlichen Beiräte<br />
- Bundesjugendtag der <strong>DJK</strong>-Sportjugend<br />
- Bundeskonferenz der Diözesansportwarte/innen<br />
- Bundeskonferenz des Frauensports<br />
- Arbeitstagung für Sportärzte<br />
- Konferenz mit DV- und LV-Fachwarten<br />
- Lehrgänge / Seminare<br />
5.3. Lehrgangsgebühren 1-tägig € 16,00<br />
1 1/2-tägig € 26,00<br />
Bei Lehrgängen zur Vorbereitung von FICEP-Meisterschaften und internationalen Wettkämpfen<br />
werden keine Gebühren erhoben. Die <strong>Reisekosten</strong> 2. Klasse Bundesbahn können 100%<br />
abgerechnet werden.<br />
Verpflegung und Übernachtung am Veranstaltungsort werden vom <strong>DJK</strong>-<strong>Sportverband</strong> gestellt.<br />
Nehmen Mitglieder des Präsidiums, der Bundesjugendleitung oder durch das Präsidium Beauftragte an einer unter 5.2. aufgeführten<br />
Veranstaltungen teil, werden ihnen die Fahrtkosten zu 100 % erstattet.<br />
Über Ausnahmen entscheidet das Präsidium.<br />
Beschluss <strong>DJK</strong>-Hauptausschuss 28.04.2001<br />
Euroanpassung Beschluss <strong>DJK</strong>-Präsidium 07/08.2001<br />
Überarbeitet Präsidium 27./28.04.2004