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F1.4.1 Leistungsbeschreibung Krankenpflege - Ambulante Pflege ...

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Qualitäts-<br />

Handbuch<br />

F1 Führung, Politik & Strategie<br />

<strong>F1.4.1</strong> <strong>Leistungsbeschreibung</strong> <strong>Krankenpflege</strong><br />

Die <strong>Ambulante</strong> <strong>Pflege</strong> Angeln hat einen Versorgungsauftrag mit den Trägern der gesetzlichen<br />

<strong>Pflege</strong>kassen, sowie Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen<br />

über die Erbringung von Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftlicher<br />

Versorgung nach dem SGB XI und SGB V. Leistungen, die nicht in den Geltungsbereich<br />

der <strong>Pflege</strong>- und Krankenkassen fallen, können ggf. nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />

oder als Privatleistung (Selbstzahler) erbracht werden.<br />

2.1. <strong>Krankenpflege</strong><br />

2.1.1. Ganz- und Teilkörperpflege<br />

Die Entscheidung zu einer individuellen Ganz - und Teilkörperpflege ist abhängig<br />

von den Bedürfnissen des <strong>Pflege</strong>kunden und von dem, was mit der<br />

Körperpflege erreicht werden soll, z.B. Reinigung, Erfrischung, Beruhigung.<br />

Unsere Mitarbeiter/innen berücksichtigen hierbei besonders den Erhalt, bzw.<br />

die Wiedererlangung der Selbstpflegetätigkeit.<br />

In der <strong>Pflege</strong>dokumentationsmappe werden alle Leistungen, die von den Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern erbracht werden, alle Veränderungen und wichtigen<br />

Informationen zum <strong>Pflege</strong>verlauf festgehalten. Die <strong>Pflege</strong>dokumentation<br />

verbleibt zur Information aller an der <strong>Pflege</strong> beteiligten Personen in der Häuslichkeit<br />

des Kranken. Der behandelnde Arzt wird bei Veränderungen oder Auffälligkeiten<br />

umgehend informiert.<br />

Zur Körperpflege gehören:<br />

- das An- und Auskleiden<br />

- die Zahn- und Mundpflege<br />

- die Rasur<br />

- das Waschen<br />

- die Hautpflege<br />

- die Haar-, Fingernagelpflege<br />

- die Prophylaxen<br />

2.1.2. Medizinische Leistungen / Behandlungspflege<br />

Medizinische Leistungen werden im Auftrag des Arztes zur Sicherung der ärztlichen<br />

Behandlung durchgeführt. Der Arzt stellt eine schriftliche Verordnung<br />

über die Art und den Umfang der Leistung aus. Diese Verordnung wird zwecks<br />

Kostenübernahme zur Genehmigung der zuständigen Krankenkasse weitergeleitet.<br />

Medizinische Leistungen werden von qualifizierten Mitarbeitern der <strong>Ambulante</strong>n<br />

<strong>Pflege</strong> Angeln durchgeführt.<br />

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<strong>F1.4.1</strong> <strong>Leistungsbeschreibung</strong> <strong>Krankenpflege</strong><br />

Zur Durchführung medizinischer Leistungen gehören: die Information des erkrankten<br />

Menschen über die Maßnahme selbst und über das Verhalten während<br />

und nach der Maßnahme, die Krankenbeobachtung sowie die Vor- und<br />

Nachbereitung. Sofern es möglich ist, werden der betroffene Mensch oder die<br />

Angehörigen angeleitet die Leistung selbst zu übernehmen. Alle Tätigkeiten,<br />

Veränderungen und andere wichtige Informationen werden dokumentiert.<br />

Die medizinischen Leistungen umfassen:<br />

• intramuskuläre und subcutane Injektionen<br />

• Infusionen, subscutan und bei liegendem intravenösen Zugang<br />

• Portversorgung<br />

• Verbände anlegen und wechseln<br />

• Wundspülungen<br />

• Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen<br />

• Katheterisierung / Spülungen / Instillationen<br />

• Stomaversorgung<br />

• Einlauf, Klistierverabreichung<br />

• Bronchialtoilette<br />

• Sauerstoffverabreichung<br />

• Sondenpflege<br />

• medizinische Überwachung / Verabreichung von Medikamenten<br />

• Spritzen aufziehen<br />

• Blutzucker – Schnelltest<br />

• medizinische Einreibungen und Bäder<br />

• Puls- und Blutdruckkontrollen<br />

• Dekubitusversorgung<br />

• spezielle Krankenbeobachtung, z.B. postoperativ<br />

• Anleitung zur Selbstdurchführung medizinischer Leistungen<br />

2.1.3. Intensivpflege<br />

Die rasche Entwicklung neuer technisch-apparativer und medikamentöser<br />

Maßnahmen ermöglicht bei vielen Erkrankungen auch eine ambulante Intensivpflege.<br />

Unser examiniertes <strong>Pflege</strong>personal ist auf die Begleitung Schwerstkranker<br />

und ihrer Angehörigen vorbereitet. Besonderen Wert legen wir auf das<br />

Gespräch bzw. den Kontakt, um die Betroffenen durch die schwere Zeit<br />

der Erkrankung begleiten zu können.<br />

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<strong>F1.4.1</strong> <strong>Leistungsbeschreibung</strong> <strong>Krankenpflege</strong><br />

Dieser wichtigen Aufgabe gleichgestellt sind:<br />

• die Intensivüberwachung<br />

• Intensivpflege und<br />

• Intensivbehandlung<br />

in Zusammenarbeit mit und nach Anordnung des Arztes.<br />

Ausgeschlossen davon sind die Beatmungs- und Dialysetherapie.<br />

2.1.4. Assistenz bei Schmerztherapie<br />

Die Begleitung eines Schmerzkranken mit chronischen Schmerzproblemen erfordert<br />

eine individuelle Beratung und Anleitung über die vom Arzt verordneten<br />

schmerztherapeutischen Maßnahmen. In Zusammenarbeit mit dem Personal<br />

der örtlichen Hospizeinrichtung und des behandelnden Arztes unterstützen<br />

und begleiten wir den Kranken und seine Angehörigen und leiten an beim<br />

Führen eines “Schmerztagebuches”.<br />

2.1.5. Postoperative Überwachung und Nachsorge<br />

Die Postoperative Überwachung und Nachsorge umfaßt die Krankenbeobachtung<br />

mit Vitalzeichenkontrolle, die Beobachtung der Wunden, Drainagen und<br />

Sonden und das Achten auf Nachblutungen, sowie die evtl. erforderliche<br />

Durchführung von medizinischen Leistungen nach ärztlicher Anordnung.<br />

2.1.6. Kinderkrankenpflege<br />

Die ambulante Kinderkrankenpflege ist in vielen Situationen eine Alternative<br />

zur Krankenhausbehandlung. Sie unterstützt den Kinderarzt bei der Diagnostik<br />

und der Therapie im vertrauten Milieu des kranken Kindes und übernimmt bei<br />

Bedarf die <strong>Pflege</strong> im engen, vertrauensvollen Kontakt zu den Eltern.<br />

2.1.7. Überleitungspflege<br />

Um eine kontinuierliche <strong>Pflege</strong>qualität ohne Therapieverlust nach der Entlassung<br />

aus dem Krankenhaus aufrecht zu erhalten, nimmt ggf. eine <strong>Pflege</strong>fachkraft<br />

schon während des Aufenthaltes des Patienten in der Klinik Kontakt auf<br />

und leitet geeignete Maßnahmen für die weitere ambulante <strong>Pflege</strong> ein.<br />

Bei der Verlegung eines <strong>Pflege</strong>kunden in eine stationäre Einrichtung verwendet<br />

die <strong>Ambulante</strong> <strong>Pflege</strong> Angeln einen Überleitungsbogen, auf dem alle wichtigen<br />

Informationen dokumentiert sind.<br />

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