F1.4.1 Leistungsbeschreibung Krankenpflege - Ambulante Pflege ...
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APA<br />
Qualitäts-<br />
Handbuch<br />
F1 Führung, Politik & Strategie<br />
<strong>F1.4.1</strong> <strong>Leistungsbeschreibung</strong> <strong>Krankenpflege</strong><br />
Die <strong>Ambulante</strong> <strong>Pflege</strong> Angeln hat einen Versorgungsauftrag mit den Trägern der gesetzlichen<br />
<strong>Pflege</strong>kassen, sowie Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen<br />
über die Erbringung von Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftlicher<br />
Versorgung nach dem SGB XI und SGB V. Leistungen, die nicht in den Geltungsbereich<br />
der <strong>Pflege</strong>- und Krankenkassen fallen, können ggf. nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />
oder als Privatleistung (Selbstzahler) erbracht werden.<br />
2.1. <strong>Krankenpflege</strong><br />
2.1.1. Ganz- und Teilkörperpflege<br />
Die Entscheidung zu einer individuellen Ganz - und Teilkörperpflege ist abhängig<br />
von den Bedürfnissen des <strong>Pflege</strong>kunden und von dem, was mit der<br />
Körperpflege erreicht werden soll, z.B. Reinigung, Erfrischung, Beruhigung.<br />
Unsere Mitarbeiter/innen berücksichtigen hierbei besonders den Erhalt, bzw.<br />
die Wiedererlangung der Selbstpflegetätigkeit.<br />
In der <strong>Pflege</strong>dokumentationsmappe werden alle Leistungen, die von den Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern erbracht werden, alle Veränderungen und wichtigen<br />
Informationen zum <strong>Pflege</strong>verlauf festgehalten. Die <strong>Pflege</strong>dokumentation<br />
verbleibt zur Information aller an der <strong>Pflege</strong> beteiligten Personen in der Häuslichkeit<br />
des Kranken. Der behandelnde Arzt wird bei Veränderungen oder Auffälligkeiten<br />
umgehend informiert.<br />
Zur Körperpflege gehören:<br />
- das An- und Auskleiden<br />
- die Zahn- und Mundpflege<br />
- die Rasur<br />
- das Waschen<br />
- die Hautpflege<br />
- die Haar-, Fingernagelpflege<br />
- die Prophylaxen<br />
2.1.2. Medizinische Leistungen / Behandlungspflege<br />
Medizinische Leistungen werden im Auftrag des Arztes zur Sicherung der ärztlichen<br />
Behandlung durchgeführt. Der Arzt stellt eine schriftliche Verordnung<br />
über die Art und den Umfang der Leistung aus. Diese Verordnung wird zwecks<br />
Kostenübernahme zur Genehmigung der zuständigen Krankenkasse weitergeleitet.<br />
Medizinische Leistungen werden von qualifizierten Mitarbeitern der <strong>Ambulante</strong>n<br />
<strong>Pflege</strong> Angeln durchgeführt.<br />
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<strong>F1.4.1</strong> <strong>Leistungsbeschreibung</strong> <strong>Krankenpflege</strong><br />
Zur Durchführung medizinischer Leistungen gehören: die Information des erkrankten<br />
Menschen über die Maßnahme selbst und über das Verhalten während<br />
und nach der Maßnahme, die Krankenbeobachtung sowie die Vor- und<br />
Nachbereitung. Sofern es möglich ist, werden der betroffene Mensch oder die<br />
Angehörigen angeleitet die Leistung selbst zu übernehmen. Alle Tätigkeiten,<br />
Veränderungen und andere wichtige Informationen werden dokumentiert.<br />
Die medizinischen Leistungen umfassen:<br />
• intramuskuläre und subcutane Injektionen<br />
• Infusionen, subscutan und bei liegendem intravenösen Zugang<br />
• Portversorgung<br />
• Verbände anlegen und wechseln<br />
• Wundspülungen<br />
• Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen<br />
• Katheterisierung / Spülungen / Instillationen<br />
• Stomaversorgung<br />
• Einlauf, Klistierverabreichung<br />
• Bronchialtoilette<br />
• Sauerstoffverabreichung<br />
• Sondenpflege<br />
• medizinische Überwachung / Verabreichung von Medikamenten<br />
• Spritzen aufziehen<br />
• Blutzucker – Schnelltest<br />
• medizinische Einreibungen und Bäder<br />
• Puls- und Blutdruckkontrollen<br />
• Dekubitusversorgung<br />
• spezielle Krankenbeobachtung, z.B. postoperativ<br />
• Anleitung zur Selbstdurchführung medizinischer Leistungen<br />
2.1.3. Intensivpflege<br />
Die rasche Entwicklung neuer technisch-apparativer und medikamentöser<br />
Maßnahmen ermöglicht bei vielen Erkrankungen auch eine ambulante Intensivpflege.<br />
Unser examiniertes <strong>Pflege</strong>personal ist auf die Begleitung Schwerstkranker<br />
und ihrer Angehörigen vorbereitet. Besonderen Wert legen wir auf das<br />
Gespräch bzw. den Kontakt, um die Betroffenen durch die schwere Zeit<br />
der Erkrankung begleiten zu können.<br />
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<strong>F1.4.1</strong> <strong>Leistungsbeschreibung</strong> <strong>Krankenpflege</strong><br />
Dieser wichtigen Aufgabe gleichgestellt sind:<br />
• die Intensivüberwachung<br />
• Intensivpflege und<br />
• Intensivbehandlung<br />
in Zusammenarbeit mit und nach Anordnung des Arztes.<br />
Ausgeschlossen davon sind die Beatmungs- und Dialysetherapie.<br />
2.1.4. Assistenz bei Schmerztherapie<br />
Die Begleitung eines Schmerzkranken mit chronischen Schmerzproblemen erfordert<br />
eine individuelle Beratung und Anleitung über die vom Arzt verordneten<br />
schmerztherapeutischen Maßnahmen. In Zusammenarbeit mit dem Personal<br />
der örtlichen Hospizeinrichtung und des behandelnden Arztes unterstützen<br />
und begleiten wir den Kranken und seine Angehörigen und leiten an beim<br />
Führen eines “Schmerztagebuches”.<br />
2.1.5. Postoperative Überwachung und Nachsorge<br />
Die Postoperative Überwachung und Nachsorge umfaßt die Krankenbeobachtung<br />
mit Vitalzeichenkontrolle, die Beobachtung der Wunden, Drainagen und<br />
Sonden und das Achten auf Nachblutungen, sowie die evtl. erforderliche<br />
Durchführung von medizinischen Leistungen nach ärztlicher Anordnung.<br />
2.1.6. Kinderkrankenpflege<br />
Die ambulante Kinderkrankenpflege ist in vielen Situationen eine Alternative<br />
zur Krankenhausbehandlung. Sie unterstützt den Kinderarzt bei der Diagnostik<br />
und der Therapie im vertrauten Milieu des kranken Kindes und übernimmt bei<br />
Bedarf die <strong>Pflege</strong> im engen, vertrauensvollen Kontakt zu den Eltern.<br />
2.1.7. Überleitungspflege<br />
Um eine kontinuierliche <strong>Pflege</strong>qualität ohne Therapieverlust nach der Entlassung<br />
aus dem Krankenhaus aufrecht zu erhalten, nimmt ggf. eine <strong>Pflege</strong>fachkraft<br />
schon während des Aufenthaltes des Patienten in der Klinik Kontakt auf<br />
und leitet geeignete Maßnahmen für die weitere ambulante <strong>Pflege</strong> ein.<br />
Bei der Verlegung eines <strong>Pflege</strong>kunden in eine stationäre Einrichtung verwendet<br />
die <strong>Ambulante</strong> <strong>Pflege</strong> Angeln einen Überleitungsbogen, auf dem alle wichtigen<br />
Informationen dokumentiert sind.<br />
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