ganze Ausgabe im PDF-Format - IVB Behindertenselbsthilfe beider ...

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02.10.2013 Aufrufe

IVB NOOCHRICHTE 62 / 00 WIR STELLEN VOR bedeutet konkret, dass die maximalen Beiträge der anrechenbaren Tagestaxen inskünftig wieder strikte nach folgenden zwei Kriterien zu bemessen sind: 1. Nach dem Grad der erforderlichen Betreuung und Pflege 2. Unabhängig von der Kostensituation des jeweiligen Heims respektive der jeweiligen Heimträgerschaft. Nur dann liegt eine gesetzeskonforme und (minimalsten) rechtsstaatlichen Anforderungen genügende Ausrichtung von Ergänzungsleistungen und Beihilfen vor, die weder zu Rechtsungleichheiten noch zu Wettbewerbsverzerrungen und somit zu falschen Kostenanreizen führt. Gerade der letzte Punkt ist von hoher Brisanz, da andernfalls die Kostenspirale ihren freien Lauf nimmt und auch im Heimwesen mittelfristig zu einer Kostenexplosion führen wird. Das Bundesamt für Sozialversicherung – als grösster Finanzierer – verlangt zu Recht die Einhaltung qualitätsmässig hoher Anforderungen, denen die GFG innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu genügen vermag und die sie zu übertreffen gewillt ist, soweit das noch nicht der Fall sein sollte. 100 Jahr-Jubiläum im nächsten Jahr Die GFG wird im Jahr 2001 hundert Jahre alt. Aus diesem Anlass wird sie direkt und über die Medien vermehrt an die Öffentlichkeit treten. Jubiläum der beiden Heime: Anlass der Ausstellung Die Veranstaltung findet aus Anlass des 30 Jahr-Jubiläums des Wohnheims Angensteinerstrasse und des 25-Jahr-Jubiläums des Wohnheims Schützenmattstrasse statt. «Mit Bildern kommunizieren die behinderten Menschen: Die Bilder drücken den Wunsch aus, sich mitzuteilen und zu ordnen. So helfen die Bilder, die innere Isolation zu überwinden. Die Ausstellung in der Elisabethenkirche ist ein Versuch, gesellschaftliche Isolation zu vermindern.» So Anibal Moreno, Leiter des Heimes Angensteinerstrasse der GFG und Initiant der Ausstellung. Zusätzlich konnten die Bilder in stiller Versteigerung erworben werden. http://www.ivb.ch 3. Dezember - Tag der Behinderten Bern - Zum internationalen Tag der behinderten Menschen am 3. Dezember ruft Bundespräsident Adolf Ogi dazu auf, die sichtbaren und unsichtbaren Schranken abzubauen, die behinderte Menschen aus der Arbeitswelt ausschliessen. Der diesjährige Tag der behinderten Menschen hat die berufliche Integration zum Thema. Zu viele Menschen seien aufgrund einer Behinderung vom Berufsleben ausgeschlossen, schreibt Ogi in seinem am Dienstag veröffentlichten Appell. Die Bundesverfassung halte fest, dass niemand aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung benachteiligt werden dürfe. Besonders schmerzlich sei diese Ausgrenzung in einer Gesellschaft, in welcher Erwerbstätigkeit nicht nur Broterwerb, sondern auch Sinngebung und Identität bedeute. Zahlreiche Behinderte wären fähig, in einem leistungsorientierten Umfeld zu arbeiten, und erhielten keine Chance dazu, schreibt Ogi. Er fordert insbesondere von den Unternehmen Mut und Ideenreichtum. Positive Erfahrungen zeigten, welche Bereicherung behinderte Mitarbeitende für ein Unternehmen sein könnten. Der Tag der behinderten Menschen wird in der Schweiz mit verschiedenen Aktionen und Diskussionsrunden begangen. Die Behindertenorganisation Pro Infirmis lanciert zudem unter dem Titel «Wir lassen uns nicht behindern» eine Kampagne. 5 (Quelle: sda)

6 A K T U E L L E S Tips zu AHV, IV und EL Wenn die Rente nicht reicht, helfen Ergänzungsleistungen weiter Auf Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV besteht ein gesetzlicher Anspruch. Diese Zuschüsse sind Versicherungsleistungen und haben mit der Sozialhilfe nichts zu tun. Sie sollen die Differenz zwischen den Einnahmen und den oft höheren Ausgaben von AHV- und IV- Rentnerinnen und -Rentnern ausgleichen. Die Höhe der Leistung entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Bei zu Hause wohnenden Personen gibt es eine Pauschale für den allgemeinen Lebensbedarf und die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung. Dazu kommt der jährliche Mietzins bis maximal 13200 Franken für Alleinstehende bzw. 15 000 Franken für Ehepaare und für Personen mit Kindern. Bei Personen, die in einem Heim oder im Spital leben, werden die Tagestaxen bis zu einem kantonalen Höchstbetrag anerkannt; hinzu kommt ein Betrag für persönliche Auslagen zwischen 200 und 500 Franken. Anrechenbare Einnahmen Voll angerechnet werden Renten, Zinserträge, Taggelder, Alimente; ein allfälliges Erwerbseinkommen nur teilweise. Beim Vermögen gibt es einen Freibetrag von 25000 (Ehepaare 40 000) Franken. Vom darüber hinausgehenden Vermögen wird bei Altersrentnern ein Zehntel, bei IV-Rentnern ein Fünfzehntel zu den Einnahmen gezählt. Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden ist, werden bei der Berechnung einbezogen. Nicht als Einkommen gelten Leistungen der Sozialhilfe, Verwandtenunterstützung, Stipendien sowie Hilf- losenentschädigungen der AHV und IV (mit Ausnahme bei Heimaufenthalt). Krankheits- und Behinderungskosten Separat vergütet werden Krankheits- und Behinderungskosten bis zu einem Betrag von 25‘000 Franken im Jahr. Sie müssen innert 15 Monaten nach Rechnungsstellung bei der zuständigen Stelle für Ergänzungsleistungen geltend gemacht werden. Entschädigt werden Franchise und Selbstbehalte der obligatorischen Krankenversicherung, Zahnbehandlungen, Betreuungskosten, Transporte, Pflegehilfsmittel, ärztlich verordnete Kuren usw. In Grenzfällen stehen diese Leistungen auch Rentnerinnen und Rentnern zu, die keine Ergänzungsleistungen erhalten. Rasch handeln Ergänzungsleistungen gibt es frühestens für den Monat, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist. Wer glaubt, Anrecht auf Ergänzungsleistungen zu haben, soll sich daher möglichst rasch bei der Kantonalen Ausgleichskasse oder der AHV-Zweigstelle der Gemeinde melden. Diese geben auch weitere Informationen und ein Selbstberechnungsblatt ab. Das Volumen der Ergänzungsleistungen beläuft sich gesamtschweizerisch auf jährlich 2,24 Milliarden Franken. Finanziert werden die Ergänzungsleistungen hauptsächlich von den Kantonen. Der Bund vergütet ihnen je nach Finanzkraft 10 bis 35 Prozent ihrer Aufwendungen. Für weitere Informationen steht Ihnen die kantonale Ausgleichskasse oder die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde zur Verfügung, bei welchen eine Info-Broschüre gratis bezogen werden kann (Adresse zuhinterst im Telefonbuch). Anpassung der AHV/IV-Renten an die Lohn- und Preisentwicklung auf den 1. Januar 2001 Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2001 an die Preisund Lohnentwicklung angepasst. Die http://www.ivb.ch IVB NOOCHRICHTE 62 / 00

<strong>IVB</strong> NOOCHRICHTE 62 / 00<br />

WIR STELLEN VOR<br />

bedeutet konkret, dass die max<strong>im</strong>alen Beiträge<br />

der anrechenbaren Tagestaxen inskünftig wieder<br />

strikte nach folgenden zwei Kriterien zu bemessen<br />

sind:<br />

1. Nach dem Grad der erforderlichen Betreuung<br />

und Pflege<br />

2. Unabhängig von der Kostensituation des<br />

jeweiligen He<strong>im</strong>s respektive der jeweiligen He<strong>im</strong>trägerschaft.<br />

Nur dann liegt eine gesetzeskonforme<br />

und (min<strong>im</strong>alsten) rechtsstaatlichen Anforderungen<br />

genügende Ausrichtung von Ergänzungsleistungen<br />

und Beihilfen vor, die weder zu Rechtsungleichheiten<br />

noch zu Wettbewerbsverzerrungen<br />

und somit zu falschen Kostenanreizen führt.<br />

Gerade der letzte Punkt ist von hoher Brisanz,<br />

da andernfalls die Kostenspirale ihren freien Lauf<br />

n<strong>im</strong>mt und auch <strong>im</strong> He<strong>im</strong>wesen mittelfristig zu<br />

einer Kostenexplosion führen wird. Das Bundesamt<br />

für Sozialversicherung – als grösster Finanzierer<br />

– verlangt zu Recht die Einhaltung qualitätsmässig<br />

hoher Anforderungen, denen die GFG<br />

innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu genügen<br />

vermag und die sie zu übertreffen gewillt ist,<br />

soweit das noch nicht der Fall sein sollte.<br />

100 Jahr-Jubiläum <strong>im</strong> nächsten Jahr<br />

Die GFG wird <strong>im</strong> Jahr 2001 hundert Jahre alt.<br />

Aus diesem Anlass wird sie direkt und über die<br />

Medien vermehrt an die Öffentlichkeit treten.<br />

Jubiläum der beiden He<strong>im</strong>e:<br />

Anlass der Ausstellung<br />

Die Veranstaltung findet aus Anlass des 30<br />

Jahr-Jubiläums des Wohnhe<strong>im</strong>s Angensteinerstrasse<br />

und des 25-Jahr-Jubiläums des Wohnhe<strong>im</strong>s<br />

Schützenmattstrasse statt.<br />

«Mit Bildern kommunizieren die behinderten<br />

Menschen: Die Bilder drücken den Wunsch aus,<br />

sich mitzuteilen und zu ordnen. So helfen die<br />

Bilder, die innere Isolation zu überwinden. Die<br />

Ausstellung in der Elisabethenkirche ist ein Versuch,<br />

gesellschaftliche Isolation zu vermindern.»<br />

So Anibal Moreno, Leiter des He<strong>im</strong>es Angensteinerstrasse<br />

der GFG und Initiant der Ausstellung.<br />

Zusätzlich konnten die Bilder in stiller Versteigerung<br />

erworben werden.<br />

http://www.ivb.ch<br />

3. Dezember -<br />

Tag der Behinderten<br />

Bern - Zum internationalen Tag der<br />

behinderten Menschen am 3. Dezember<br />

ruft Bundespräsident Adolf Ogi dazu<br />

auf, die sichtbaren und unsichtbaren<br />

Schranken abzubauen, die behinderte<br />

Menschen aus der Arbeitswelt ausschliessen.<br />

Der diesjährige Tag der behinderten Menschen<br />

hat die berufliche Integration zum Thema. Zu viele<br />

Menschen seien aufgrund einer Behinderung vom<br />

Berufsleben ausgeschlossen, schreibt Ogi in seinem<br />

am Dienstag veröffentlichten<br />

Appell.<br />

Die Bundesverfassung halte fest, dass niemand<br />

aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen<br />

Behinderung benachteiligt werden dürfe.<br />

Besonders schmerzlich sei diese Ausgrenzung<br />

in einer Gesellschaft, in welcher Erwerbstätigkeit<br />

nicht nur Broterwerb, sondern auch Sinngebung<br />

und Identität bedeute. Zahlreiche Behinderte<br />

wären fähig, in einem leistungsorientierten Umfeld<br />

zu arbeiten, und erhielten keine Chance dazu,<br />

schreibt Ogi.<br />

Er fordert insbesondere von den Unternehmen<br />

Mut und Ideenreichtum. Positive Erfahrungen zeigten,<br />

welche Bereicherung behinderte Mitarbeitende<br />

für ein Unternehmen sein könnten.<br />

Der Tag der behinderten Menschen wird in der<br />

Schweiz mit verschiedenen Aktionen und Diskussionsrunden<br />

begangen. Die Behindertenorganisation<br />

Pro Infirmis lanciert zudem unter dem Titel<br />

«Wir lassen uns nicht behindern» eine Kampagne.<br />

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(Quelle: sda)

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