Entschuldigungsformular und Absenzenordnung - bfe ...

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02.10.2013 Aufrufe

Ausbildung HB 262-2 Absenzenwesen festlegen GB und VL 12.12.10 Entschuldigung Grundbildung und Vorlehre Name Vorname Schule Klasse Ausbildungsbetrieb Absenzen Datum Anzahl Lektionen Fach Lehrkraft Visum der Lehrkraft Jede Lehrkraft, die das Formular visiert, trägt die Absenz im Rodel als entschuldigt ein. Grund der Absenz Unterschrift der/ des Lernenden Bemerkungen Unterschrift der Eltern/ der gesetzl. Vertretung (wenn noch nicht volljährig) (Wohnt der/ die Lernende beim Ausbildner, erübrigt sich die Unterschrift der Eltern/ des gesetzl. Vertreters) Stempel/ Unterschrift Ausbilder/in Datum Das unterschriebene Formular ist als Beweisdokument von den Lernenden aufzubewahren. Seite 1 von 2

Ausbildung HB 262-2<br />

Absenzenwesen festlegen GB <strong>und</strong> VL 12.12.10<br />

Entschuldigung<br />

Gr<strong>und</strong>bildung <strong>und</strong> Vorlehre<br />

Name Vorname<br />

Schule Klasse<br />

Ausbildungsbetrieb<br />

Absenzen<br />

Datum Anzahl<br />

Lektionen<br />

Fach Lehrkraft Visum der<br />

Lehrkraft<br />

Jede Lehrkraft, die das Formular visiert, trägt die Absenz im Rodel als entschuldigt ein.<br />

Gr<strong>und</strong> der Absenz<br />

Unterschrift der/ des Lernenden<br />

Bemerkungen<br />

Unterschrift der Eltern/ der gesetzl. Vertretung (wenn noch nicht volljährig)<br />

(Wohnt der/ die Lernende beim Ausbildner, erübrigt sich die Unterschrift der Eltern/ des gesetzl. Vertreters)<br />

Stempel/ Unterschrift Ausbilder/in<br />

Datum<br />

Das unterschriebene Formular ist als Beweisdokument von den Lernenden aufzubewahren.<br />

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<strong>Absenzenordnung</strong><br />

Ausbildung HB 262-2<br />

Absenzenwesen festlegen GB <strong>und</strong> VL 12.12.10<br />

Gr<strong>und</strong>satz<br />

Jedes Fernbleiben vom Unterricht, wiederholtes nicht bewilligtes Zuspätkommen oder vorzeitiges<br />

Verlassen des Unterrichts gilt als Absenz.<br />

Brückenangebot: Abwesenheiten im Zusammenhang mit der Berufswahl gelten nicht als Absen-<br />

zen.<br />

Nicht vorhersehbare Absenzen<br />

Nicht voraussehbare Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall <strong>und</strong> wegen Todesfalls in der<br />

Familie der/ des Lernenden oder des Lehrmeisters sind spätestens drei Wochen nach Wiederaufnahme<br />

des Unterrichts mit dem offiziellen Formular der BFE zu begründen. Bei mehr als zwei<br />

Schultagen in Serie ist ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen. Ist die Begründung unzureichend wird<br />

die Entschuldigung zu spät eingereicht oder erscheint der/die Lernende wiederholt zu spät zum<br />

Unterricht, gilt die Absenz als unentschuldigt <strong>und</strong> hat eine Verwarnung zur Folge.<br />

Vorhersehbare nicht bewilligungspflichtige Absenz<br />

Als vorhersehbare nicht bewilligungspflichtige Abwesenheiten gelten Militär-, Zivilschutz- <strong>und</strong> Feuerwehrdienst<br />

sowie die Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten. Die Vorweisung des Aufgebots vor<br />

der Absenz gilt als Entschuldigung. Absenzen wegen Theorie- <strong>und</strong> Fahrprüfungen werden nur in<br />

der Abteilung „Brückenangebote“ entschuldigt. Dem Expertenbüro sind bei der Anmeldung zur<br />

Prüfung die möglichen Termine (Gr<strong>und</strong>bildung: nicht Schultag) bekannt zu geben.<br />

Vorhersehbare bewilligungspflichtige Absenzen<br />

Alle andern vorhersehbaren Abwesenheiten sind bewilligungspflichtig: Spätestens zwei Wochen<br />

vor der Absenz muss dem Abteilungsleiter/Standortleiter ein begründetes schriftliches Gesuch,<br />

versehen mit dem Stempel <strong>und</strong> der Unterschrift des Lehrmeisters <strong>und</strong> der Unterschrift des gesetzlichen<br />

Vertreters (nur bei Unmündigen) eingereicht werden. Der Abteilungsleiter/Standortleiter entscheidet<br />

über die Bewilligung abschliessend. Bei Militär- oder Zivilschutzdiensten ist das Aufgebot,<br />

vor der Abwesenheit vorzuweisen (kein Gesuch notwendig).<br />

Folgen bei unentschuldigten Absenzen<br />

Die erste Verwarnung hat keine finanziellen Folgen <strong>und</strong> ist von der Lehrkraft <strong>und</strong> dem/ der Verwarnten<br />

zu unterschreiben. Sie wird im Schulsekretariat registriert <strong>und</strong> an den Ausbildungsbetrieb<br />

gemeldet. Die zweite Verwarnung erfolgt schriftlich mit Kopie an die Ausbildenden sowie die Eltern<br />

(bei Unmündigen) <strong>und</strong> an die Abteilung betriebliche Bildung (ABB) des MBA. Es wird eine Gebühr<br />

von Fr. 50.-- erhoben. Die folgenden Verwarnungen erfolgen ebenfalls schriftlich mit gleichem Verteiler<br />

wie die Erste. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils Fr. 100.-- erhoben.<br />

Bei weiteren unentschuldigten Absenzen kann die Schulleitung bei der zuständigen Stelle der ERZ<br />

die Auflösung des Lehrverhältnisses beantragen.<br />

‡ Gr<strong>und</strong>bildung: Fehlen wegen Theorie- <strong>und</strong> Fahrprüfungen gilt als unentschuldigte<br />

Absenz.<br />

(Beschluss der Schulleitung vom 1. Dezember 2008)<br />

‡ Für Lernende welche als Talente in der Talentförderung aufgenommen sind, gelten spezielle<br />

Absenzenregelungen.<br />

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