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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Im Zuge der Neuvermessung der landwirtschaftlichen Flächen nördlich der Lorcher<br />

Brücke zwischen Anbindung B1 und Mitterstraße wurden 33 neue Bauparzellen geschaffen.<br />

Zur Aufschließung dieser Grundstücke ist eine neue Straße und somit auch<br />

eine neue Straßenbezeichnung erforderlich.<br />

Folgende Vorschläge liegen derzeit vor:<br />

• Eulenstraße<br />

• Taubenstraße<br />

• Falkenstraße<br />

• Pirolstraße<br />

• Eisvogelstraße<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />

Verordnung erlassen:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vom 26.06.2008 über die<br />

Neubenennung der öffentlichen Gemeindestraße Parz. Nr. 326/21 KG <strong>Enns</strong>.<br />

Gemäß § 10 des O.ö. Straßengesetzes 1991 idgF. in Verbindung mit den §§ 40 Abs.<br />

2, Ziff. 4 und § 43 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990 wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Die öffentliche Gemeindestraße, Parzelle 326/21 KG <strong>Enns</strong>, das ist der Straßenzug<br />

nördlich der Lorcher Brücke zwischen Anbindung B1 und Mitterstraße erhält den<br />

Namen<br />

..........................................<br />

§ 2<br />

Die genaue Lage dieser öffentlichen Gemeindestraße ist aus der beiliegenden Lageplanskizze<br />

- die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet - ersichtlich.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94, Abs. 2 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.<br />

91/1990 mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

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