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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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möge beschließen,<br />

1. dass die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> sich mit 50 Prozent an den Planungskosten für den<br />

Radweg entlang der L568 (<strong>Enns</strong>er Straße) in Kristein beteiligt.<br />

2. dass die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> das Land OÖ umgehend über diesen Beschluss<br />

unterrichtet, damit dieses die Planung ohne unnötige Verzögerungen in Auftrag<br />

geben kann.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

Beilage 11 – Antrag von den Grünen<br />

zu 1.21<br />

Umsetzung des aktuellen Betreubaren Wohnprojektes in Form eines "Betreuten<br />

betreubaren Wohnen"<br />

Vorlage: SD/2008/0394/1<br />

Die Grünen <strong>Enns</strong> stellen mit Schreiben vom 12.06.2008, eingelangt am Stadtamt<br />

<strong>Enns</strong> am 12.06.2008, nach § 46 Abs. 2 Oö GemO 1990 idF LGBL. 137/2007, den<br />

Antrag, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu<br />

setzen.<br />

Umsetzung des aktuellen Betreubaren Wohnprojekts in Form eines „Betreuten<br />

betreubaren Wohnens“<br />

In <strong>Enns</strong> ist die Errichtung einer Betreubaren Wohnanlage geplant und von den Landesräten<br />

Ackerl (SP) und Kepplinger (SP) bereits genehmigt.<br />

Das herkömmliche Betreubare Wohnen besteht im Wesentlichen aus einer barrierefreien<br />

Wohnung mit einem Grundservice im Ausmaß von 2 Stunden pro Wohnung<br />

und Monat. Dieses Grundservice beinhaltet keine Pflegeleistungen, sondern Beratung<br />

und Vermittlung weitergehender Hilfen für die MieterInnen.<br />

Bei zusätzlichem Betreuungsbedarf können die BewohnerInnen mobile Betreuung<br />

und Pflege in Anspruch nehmen. (Diese Möglichkeit haben sie übrigens nicht nur im<br />

Betreubaren Wohnen sondern auch zu Hause.) Das Land Oberösterreich legt fest,<br />

dass das in Anspruch genommene Ausmaß der mobilen Betreuung 80 Stunden<br />

pro Monat nicht überschreiten darf.<br />

Menschen mit Pflegestufe 2 haben einen Pflegebedarf von 75 Stunden monatlich.<br />

Bei Menschen mit Pflegestufe 3 sind es schon 120 Stunden. Das bedeutet,<br />

90

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