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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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) der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, vertreten durch Bürgermeister Franz Stefan Karlinger,<br />

nachfolgend kurz als Mieterin bezeichnet andererseits<br />

abgeschlossen worden ist.<br />

I. Mietgegenstand<br />

Die Österreichischen Kinderfreunde sind Eigentümer des Objektes Sportplatzstraße12,<br />

4470 <strong>Enns</strong>.<br />

Festgehalten wird, dass sich der Mietgegenstand in einem Gebäude mit nicht mehr<br />

als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten befindet und daher<br />

nicht in den Anwendungsbereich des MRG fällt<br />

Gegenstand dieses Mietvertrages ist die Nutzung des gesamten Objektes (mit Ausnahme<br />

des Bastelraumes, 15,27m²) außerhalb der Betriebszeiten der Kinderfreunde<br />

ausschließlich zum Betrieb eines kommunalen Hortes mit einer Gesamtfläche von<br />

181m². Die einzelnen Räume sind in der beiliegenden Lageplanskizze dargestellt.<br />

Das Nutzungsrecht der Kinderfreunde besteht außerhalb der Hortöffnungszeiten,<br />

jedenfalls freitags ab 16.00 bis inklusive Sonntag.<br />

Der Mieterin ist überdies die Benützung der Freiflächen, bzw. der Zugangsflächen<br />

gestattet, die den ordnungsgemäßen Zugang vom Haupteingang der Grundparzelle<br />

zu den gemieteten Räumlichkeiten ermöglichen.<br />

Die Österreichischen Kinderfreunde vermieten an die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und diese<br />

mieten von ersteren die vorstehend näher beschriebenen Räumlichkeiten im Objekt<br />

4470 <strong>Enns</strong>, Sportplatzstraße 12.<br />

II. Mietzins/Betriebskosten<br />

Der Hauptmietzins beträgt pro Quadratmeter monatlich € 2,00 (sohin € 362,00 netto)<br />

zzgl Ust. in der jeweils gesetzlichen Höhe.<br />

Zusätzlich sind die anfallenden Betriebskosten in der Form zu bezahlen, dass jährlich<br />

im Nachhinein auf Grund der Aufzeichnungen über die Nutzung des Objektes der<br />

aliquote Betriebskostenanteil gemeinsam festgesetzt wird. Vereinbart wird eine<br />

Betriebskostenakontierung in Höhe von monatlich € 250,00.<br />

Der Mietzins samt Umsatzsteuer sowie einer Betriebskostenakontierung ist jeweils<br />

bis spätestens zum 5. eines jeden Kalendermonats im Vorhinein auf ein von der<br />

Vermieterin bekanntzugebendes Bankkonto zu bezahlen.<br />

III. Bestanddauer<br />

Das Mietverhältnis beginnt am 1. September 2008 und wird auf unbestimmte Zeit<br />

abgeschlossen.<br />

Er kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist<br />

zum Ende eines Kinderbetreuungsjahres, das ist der 31. Juli eines jeden<br />

Jahres, schriftlich aufgekündigt werden.<br />

Seitens der Vermieterin wird ein Kündigungsverzicht für 10 Jahren ab Vertragsab-<br />

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