Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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) der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, vertreten durch Bürgermeister Franz Stefan Karlinger,<br />
nachfolgend kurz als Mieterin bezeichnet andererseits<br />
abgeschlossen worden ist.<br />
I. Mietgegenstand<br />
Die Österreichischen Kinderfreunde sind Eigentümer des Objektes Sportplatzstraße12,<br />
4470 <strong>Enns</strong>.<br />
Festgehalten wird, dass sich der Mietgegenstand in einem Gebäude mit nicht mehr<br />
als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten befindet und daher<br />
nicht in den Anwendungsbereich des MRG fällt<br />
Gegenstand dieses Mietvertrages ist die Nutzung des gesamten Objektes (mit Ausnahme<br />
des Bastelraumes, 15,27m²) außerhalb der Betriebszeiten der Kinderfreunde<br />
ausschließlich zum Betrieb eines kommunalen Hortes mit einer Gesamtfläche von<br />
181m². Die einzelnen Räume sind in der beiliegenden Lageplanskizze dargestellt.<br />
Das Nutzungsrecht der Kinderfreunde besteht außerhalb der Hortöffnungszeiten,<br />
jedenfalls freitags ab 16.00 bis inklusive Sonntag.<br />
Der Mieterin ist überdies die Benützung der Freiflächen, bzw. der Zugangsflächen<br />
gestattet, die den ordnungsgemäßen Zugang vom Haupteingang der Grundparzelle<br />
zu den gemieteten Räumlichkeiten ermöglichen.<br />
Die Österreichischen Kinderfreunde vermieten an die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und diese<br />
mieten von ersteren die vorstehend näher beschriebenen Räumlichkeiten im Objekt<br />
4470 <strong>Enns</strong>, Sportplatzstraße 12.<br />
II. Mietzins/Betriebskosten<br />
Der Hauptmietzins beträgt pro Quadratmeter monatlich € 2,00 (sohin € 362,00 netto)<br />
zzgl Ust. in der jeweils gesetzlichen Höhe.<br />
Zusätzlich sind die anfallenden Betriebskosten in der Form zu bezahlen, dass jährlich<br />
im Nachhinein auf Grund der Aufzeichnungen über die Nutzung des Objektes der<br />
aliquote Betriebskostenanteil gemeinsam festgesetzt wird. Vereinbart wird eine<br />
Betriebskostenakontierung in Höhe von monatlich € 250,00.<br />
Der Mietzins samt Umsatzsteuer sowie einer Betriebskostenakontierung ist jeweils<br />
bis spätestens zum 5. eines jeden Kalendermonats im Vorhinein auf ein von der<br />
Vermieterin bekanntzugebendes Bankkonto zu bezahlen.<br />
III. Bestanddauer<br />
Das Mietverhältnis beginnt am 1. September 2008 und wird auf unbestimmte Zeit<br />
abgeschlossen.<br />
Er kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist<br />
zum Ende eines Kinderbetreuungsjahres, das ist der 31. Juli eines jeden<br />
Jahres, schriftlich aufgekündigt werden.<br />
Seitens der Vermieterin wird ein Kündigungsverzicht für 10 Jahren ab Vertragsab-<br />
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