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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Gemäß den jeweils gültigen Kanal- und Wassergebührenordnungen werden die Anschlussgebühren<br />

an die Objekteigentümer verrechnet.<br />

VIII. Winterdienst<br />

Im Bereich der Privatstraße übernimmt die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> keinen Winterdienst<br />

(Schneeräumung etc.).<br />

Auf die Einhaltung der gesetzlich geregelten Winterdienstpflichten (ABGB, StVO etc.)<br />

wird hingewiesen.<br />

IX. Instandhaltung der Infrastruktur<br />

Die Instandhaltung der Infrastruktur im Bereich der Privatstraße sowie des Kanalstranges<br />

über Parz. Nr. 1167/51 wird von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> übernommen.<br />

Voraussetzung dafür ist die grundbücherliche Sicherstellung der Kanaldienstbarkeit<br />

für die Liegenschaften 1167/50 und 1167/54.<br />

X. Regelung bzgl. Abfallabfuhr<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Betreiber der öffentlichen Abfallentsorgung erklärt sich<br />

trotz der erschwerten Zu- und Abfahrtsverhältnisse zur Abholung der Abfälle in der<br />

Privatstraße bis auf Widerruf bereit. Ein Widerruf seitens der Stadtgemeinde ist nur<br />

unter der Voraussetzung möglich, wenn der Wendeplatzes nicht ständig freigehalten<br />

wird.<br />

XI. Rechtsnachfolger<br />

Die Vertragsparteien kommen überein, dass alle Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung<br />

auf etwaige Rechtsnachfolger verbindlich übertragen werden. Ein allfälliger<br />

Rechtsnachfolger ist umgehend der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> schriftlich mitzuteilen.<br />

XII. Kündigung<br />

Diese Vereinbarung ist nur im Einvernehmen mit allen Vertragsparteien aufkündbar.<br />

XIII. Sonstiges<br />

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />

aus diesem Vertrag wird einvernehmlich das Bezirksgericht <strong>Enns</strong> festgelegt.<br />

<strong>Enns</strong>, am <strong>Enns</strong>, am<br />

unterfertigt aufgrund des<br />

Gemeinderatsbeschlusses<br />

vom .........................<br />

____________________________ ____________________________<br />

Für die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> .....................................<br />

Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />

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