Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Gemäß den jeweils gültigen Kanal- und Wassergebührenordnungen werden die Anschlussgebühren<br />
an die Objekteigentümer verrechnet.<br />
VIII. Winterdienst<br />
Im Bereich der Privatstraße übernimmt die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> keinen Winterdienst<br />
(Schneeräumung etc.).<br />
Auf die Einhaltung der gesetzlich geregelten Winterdienstpflichten (ABGB, StVO etc.)<br />
wird hingewiesen.<br />
IX. Instandhaltung der Infrastruktur<br />
Die Instandhaltung der Infrastruktur im Bereich der Privatstraße sowie des Kanalstranges<br />
über Parz. Nr. 1167/51 wird von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> übernommen.<br />
Voraussetzung dafür ist die grundbücherliche Sicherstellung der Kanaldienstbarkeit<br />
für die Liegenschaften 1167/50 und 1167/54.<br />
X. Regelung bzgl. Abfallabfuhr<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Betreiber der öffentlichen Abfallentsorgung erklärt sich<br />
trotz der erschwerten Zu- und Abfahrtsverhältnisse zur Abholung der Abfälle in der<br />
Privatstraße bis auf Widerruf bereit. Ein Widerruf seitens der Stadtgemeinde ist nur<br />
unter der Voraussetzung möglich, wenn der Wendeplatzes nicht ständig freigehalten<br />
wird.<br />
XI. Rechtsnachfolger<br />
Die Vertragsparteien kommen überein, dass alle Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung<br />
auf etwaige Rechtsnachfolger verbindlich übertragen werden. Ein allfälliger<br />
Rechtsnachfolger ist umgehend der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> schriftlich mitzuteilen.<br />
XII. Kündigung<br />
Diese Vereinbarung ist nur im Einvernehmen mit allen Vertragsparteien aufkündbar.<br />
XIII. Sonstiges<br />
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag wird einvernehmlich das Bezirksgericht <strong>Enns</strong> festgelegt.<br />
<strong>Enns</strong>, am <strong>Enns</strong>, am<br />
unterfertigt aufgrund des<br />
Gemeinderatsbeschlusses<br />
vom .........................<br />
____________________________ ____________________________<br />
Für die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> .....................................<br />
Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
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