Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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.......................... Von dort weg führen auch die privaten Ver- und Entsorgungsleitungen.<br />
Die Schmutzwasserkanalisation liegt zum großen Teil auf dem Privatgrundstück<br />
mit der Parz. Nr. 1167/51.<br />
Folgende Punkte zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und den Liegenschaftseigentümern<br />
werden festgelegt:<br />
II. Archäologische Untersuchungen<br />
Eine eventuelle archäologische Begrabung und Untersuchung der Privatstraße durch<br />
das Bundesdenkmalamt ist vom Bauträger bzw. den Grundeigentümer(n) zu organisieren<br />
und zu bezahlen.<br />
III. Errichtung der Infrastruktur<br />
Die Straße samt Straßenbeleuchtung wird von den Grundeigentümer(n) in einem<br />
Qualitätsstandard errichtet, der auch für die Neuerrichtung gemeindeeigener Infrastruktur<br />
gilt (siehe Beilage Infrastrukturstandard). Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist befugt,<br />
die Einhaltung dieses Standards jederzeit zu überprüfen.<br />
Der Beginn und der Umfang der Baumaßnahmen ist zeitgerecht (mind. 2 Wochen vor<br />
Beginn der Baumaßnahmen) mit der Bauabteilung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> abzustimmen.<br />
Die Hauptwasserleitung und die Hausanschlussleitungen sind vom Wasserwerk der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> auf Kosten der/des Grundeigentümer(s) zu errichten.<br />
IV. Einbau von geeichten Wasserzählern<br />
Es wird vereinbart, dass in den benannten Objekten geeichte Wasserzähler des<br />
Wasserwerkes der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> eingebaut werden. In einem Abstand von<br />
jeweils 5 Jahren werden diese Wasserzähler vom Wasserwerk durch einen neuen,<br />
geeichten Zähler ausgetauscht.<br />
V. Verrechnungsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />
Es wird vereinbart, dass sowohl die Wasserbezugs- als auch die Abwasserentsorgungsgebühr<br />
jeweils den einzelnen Liegenschaftseigentümern vorgeschrieben wird.<br />
Zur Verrechnung haben die einzelnen Liegenschaftseigentümer den Wasserzählerstand<br />
nach Aufforderung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> (dzt. einmal jährlich) abzulesen<br />
und der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> den Verbrauch zu melden.<br />
Die Wasserleitungs- und Wassergebührenordnung sowie die Kanal- und die Kanalgebührenordnung<br />
finden vollinhaltlich Anwendung.<br />
VI. Verkehrsflächenbeitrag<br />
Die Privatstraße wird zur Gänze von den Grundeigentümern finanziert. Verkehrsflächenbeiträge<br />
werden daher nicht verrechnet.<br />
VII. Kanal- und Wasseranschlussgebühr<br />
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