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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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.......................... Von dort weg führen auch die privaten Ver- und Entsorgungsleitungen.<br />

Die Schmutzwasserkanalisation liegt zum großen Teil auf dem Privatgrundstück<br />

mit der Parz. Nr. 1167/51.<br />

Folgende Punkte zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und den Liegenschaftseigentümern<br />

werden festgelegt:<br />

II. Archäologische Untersuchungen<br />

Eine eventuelle archäologische Begrabung und Untersuchung der Privatstraße durch<br />

das Bundesdenkmalamt ist vom Bauträger bzw. den Grundeigentümer(n) zu organisieren<br />

und zu bezahlen.<br />

III. Errichtung der Infrastruktur<br />

Die Straße samt Straßenbeleuchtung wird von den Grundeigentümer(n) in einem<br />

Qualitätsstandard errichtet, der auch für die Neuerrichtung gemeindeeigener Infrastruktur<br />

gilt (siehe Beilage Infrastrukturstandard). Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist befugt,<br />

die Einhaltung dieses Standards jederzeit zu überprüfen.<br />

Der Beginn und der Umfang der Baumaßnahmen ist zeitgerecht (mind. 2 Wochen vor<br />

Beginn der Baumaßnahmen) mit der Bauabteilung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> abzustimmen.<br />

Die Hauptwasserleitung und die Hausanschlussleitungen sind vom Wasserwerk der<br />

Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> auf Kosten der/des Grundeigentümer(s) zu errichten.<br />

IV. Einbau von geeichten Wasserzählern<br />

Es wird vereinbart, dass in den benannten Objekten geeichte Wasserzähler des<br />

Wasserwerkes der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> eingebaut werden. In einem Abstand von<br />

jeweils 5 Jahren werden diese Wasserzähler vom Wasserwerk durch einen neuen,<br />

geeichten Zähler ausgetauscht.<br />

V. Verrechnungsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />

Es wird vereinbart, dass sowohl die Wasserbezugs- als auch die Abwasserentsorgungsgebühr<br />

jeweils den einzelnen Liegenschaftseigentümern vorgeschrieben wird.<br />

Zur Verrechnung haben die einzelnen Liegenschaftseigentümer den Wasserzählerstand<br />

nach Aufforderung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> (dzt. einmal jährlich) abzulesen<br />

und der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> den Verbrauch zu melden.<br />

Die Wasserleitungs- und Wassergebührenordnung sowie die Kanal- und die Kanalgebührenordnung<br />

finden vollinhaltlich Anwendung.<br />

VI. Verkehrsflächenbeitrag<br />

Die Privatstraße wird zur Gänze von den Grundeigentümern finanziert. Verkehrsflächenbeiträge<br />

werden daher nicht verrechnet.<br />

VII. Kanal- und Wasseranschlussgebühr<br />

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