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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.16.2<br />

Abschluss einer Vereinbarung, Errichtung und Instandhaltung Infrastruktur in<br />

Privatstraßen - Stichstraße Eichbergstraße<br />

Vorlage: SD/2008/0391/1<br />

Die Bürgerliche Brauerei <strong>Enns</strong>, beabsichtigt Wohngebietsflächen zu verwerten, deren<br />

Erschließung über die sogenannte „Stichstraße Eichbergstraße“ vorgesehen ist.<br />

In Anlehnung der Richtlinien für die Ausführung von Siedlungsstraßen zur Erschließung<br />

neuer Wohngebiete (beschlossen vom Gemeinderat in der Sitzung am<br />

13.03.2008) ist für die Herstellung der Infrastruktur die in den Richtlinien vorgesehene<br />

Variante B (Privatstraße mit Vereinbarung) anzuwenden.<br />

Folgende Vereinbarung soll abgeschlossen werden:<br />

Vereinbarung über die Errichtung und Instandhaltung der Infrastruktur in Privatstraßen<br />

abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, vertreten durch den Bürgermeister,<br />

Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>, einerseits und<br />

....................................................................andererseits.<br />

I. Präambel<br />

Die oben genannten Personen sind Eigentümer folgender Liegenschaften:<br />

- 1167/50<br />

- 1167/51<br />

- 1167/53<br />

- 1167/54<br />

- 1167/52<br />

Die Richtlinien für die Ausführung von Siedlungsstraßen zur Erschließung neuer<br />

Wohngebiete wurden vom Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in der Sitzung am<br />

13.3.2008 beschlossen. Aufgrund der darin festgelegten Kriterien, kann die vorgesehene<br />

Gestaltung der Aufschließung im Bereich der Stichstraße Eichbergstraße als<br />

Variante B (Privatstraße mit Vereinbarung) ausgeführt werden.<br />

Die oben angeführten Liegenschaften werden von einer Privatstraße (Parz. Nr.<br />

1167/52), die nicht ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> aufgenommen wird,<br />

aufgeschlossen. Die Infrastruktureinrichtungen wie Wasserleitung und Straßenbeleuchtung<br />

befinden sich auf dem Grundstück mit der Parz. Nr. 1167/52 im Besitz von<br />

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