Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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XI. Rechtsnachfolger<br />
Die Vertragsparteien kommen überein, dass alle Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung<br />
auf etwaige Rechtsnachfolger verbindlich übertragen werden. Ein allfälliger<br />
Rechtsnachfolger ist umgehend der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> schriftlich mitzuteilen.<br />
XII. Kündigung<br />
Diese Vereinbarung ist nur im Einvernehmen mit allen Vertragsparteien aufkündbar.<br />
XIII. Sonstiges<br />
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag wird einvernehmlich das Bezirksgericht <strong>Enns</strong> festgelegt.<br />
<strong>Enns</strong>, am <strong>Enns</strong>, am<br />
unterfertigt aufgrund des<br />
Gemeinderatsbeschlusses<br />
vom .........................<br />
____________________________ ____________________________<br />
Für die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> .....................................<br />
Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die oben<br />
zitierte Vereinbarung über die Errichtung und Instandhaltung der Infrastruktur in Privatstraßen<br />
beschließen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung:<br />
GR Gudrun Troppmann:<br />
Frage an den Hrn. Mag. Gerhard Gstöttenbauer Wir haben vor der Sitzung eine 2.<br />
Fassung bekommen und ich hab nicht gefunden was da anders ist?<br />
Mag. Gerhard Gstöttenbauer:<br />
Es waren nur 2 kleine Änderungen.<br />
1. Vereinbarung wurde angepasst an die Wasserver- und Abwasserentsorgung Eichbergstraße<br />
VI Verkehrsflächenbeitrag Die Privatstraße wird zur Gänze von den Grundeigentümern<br />
finanziert. Verkehrsflächenbeiträge werden daher von der Gemeinde nicht verrechnet.<br />
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