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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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XI. Rechtsnachfolger<br />

Die Vertragsparteien kommen überein, dass alle Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung<br />

auf etwaige Rechtsnachfolger verbindlich übertragen werden. Ein allfälliger<br />

Rechtsnachfolger ist umgehend der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> schriftlich mitzuteilen.<br />

XII. Kündigung<br />

Diese Vereinbarung ist nur im Einvernehmen mit allen Vertragsparteien aufkündbar.<br />

XIII. Sonstiges<br />

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />

aus diesem Vertrag wird einvernehmlich das Bezirksgericht <strong>Enns</strong> festgelegt.<br />

<strong>Enns</strong>, am <strong>Enns</strong>, am<br />

unterfertigt aufgrund des<br />

Gemeinderatsbeschlusses<br />

vom .........................<br />

____________________________ ____________________________<br />

Für die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> .....................................<br />

Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die oben<br />

zitierte Vereinbarung über die Errichtung und Instandhaltung der Infrastruktur in Privatstraßen<br />

beschließen<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

Wortmeldung:<br />

GR Gudrun Troppmann:<br />

Frage an den Hrn. Mag. Gerhard Gstöttenbauer Wir haben vor der Sitzung eine 2.<br />

Fassung bekommen und ich hab nicht gefunden was da anders ist?<br />

Mag. Gerhard Gstöttenbauer:<br />

Es waren nur 2 kleine Änderungen.<br />

1. Vereinbarung wurde angepasst an die Wasserver- und Abwasserentsorgung Eichbergstraße<br />

VI Verkehrsflächenbeitrag Die Privatstraße wird zur Gänze von den Grundeigentümern<br />

finanziert. Verkehrsflächenbeiträge werden daher von der Gemeinde nicht verrechnet.<br />

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