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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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IV. Einbau von geeichten Wasserzählern<br />

Es wird vereinbart, dass in den zukünftigen Objekten der definierten Liegenschaften<br />

geeichte Wasserzähler des Wasserwerkes der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> eingebaut werden.<br />

In einem Abstand von jeweils 5 Jahren werden diese Wasserzähler vom Wasserwerk<br />

durch einen neuen, geeichten Zähler ausgetauscht.<br />

V. Verrechnungsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />

Es wird vereinbart, dass sowohl die Wasserbezugs- als auch die Abwasserentsorgungsgebühr<br />

jeweils den einzelnen Liegenschaftseigentümern vorgeschrieben wird.<br />

Zur Verrechnung haben die einzelnen Liegenschaftseigentümer den Wasserzählerstand<br />

nach Aufforderung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> (dzt. einmal jährlich) abzulesen<br />

und der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> den Verbrauch zu melden.<br />

Die Wasserleitungs- und Wassergebührenordnung sowie die Kanal- und die Kanalgebührenordnung<br />

finden vollinhaltlich Anwendung.<br />

VI. Verkehrsflächenbeitrag<br />

Die Privatstraße wird zur Gänze von den Grundeigentümern finanziert. Verkehrsflächenbeiträge<br />

werden daher von der Gemeinde nicht verrechnet.<br />

VII. Kanal- und Wasseranschlussgebühr<br />

Gemäß den oben angeführten Richtlinien wird von der Familie Höfler für die 6 zu erschließenden<br />

Liegenschaften eine Vorauszahlung der Kanal- und Wasseranschlussgebühr<br />

für eine Bemessungsfläche von je 160m² (gesamt somit 160m² x 6) eingehoben.<br />

Bei Bebauung der Liegenschaften wird diese Vorauszahlung bei der Berechnung<br />

der endgültigen Anschlussgebühr berücksichtigt.<br />

VIII. Winterdienst<br />

Im Bereich der Privatstraße übernimmt die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> keinen Winterdienst<br />

(Schneeräumung etc.).<br />

Auf die Einhaltung der gesetzlich geregelten Winterdienstpflichten (ABGB, StVO etc.)<br />

wird hingewiesen.<br />

IX. Instandhaltung der Infrastruktur<br />

Die Instandhaltung der Infrastruktur im Bereich der Privatstraße wird von der Stadtgemeinde<br />

<strong>Enns</strong> übernommen.<br />

X. Regelung bzgl. Abfallabfuhr<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Betreiber der öffentlichen Abfallentsorgung erklärt sich<br />

trotz der erschwerten Zu- und Abfahrtsverhältnisse zur Abholung der Abfälle in der<br />

Privatstraße bis auf jederzeitigen Widerruf bereit. Ein Widerruf seitens der Stadtgemeinde<br />

ist nur unter der Voraussetzung möglich wenn der Wendeplatz nicht ständig<br />

freigehalten wird.<br />

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