Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, vertreten durch den Bürgermeister,<br />
Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>, einerseits und<br />
Familie Rudolf und Ursula Höfler, Lorch 12 andererseits.<br />
I. Präambel<br />
Die Ehegatten Rudolf und Ursula Höfler sind Eigentümer folgender Liegenschaften:<br />
- 321<br />
- 325/8<br />
- 325/9<br />
- 325/2<br />
- 323<br />
- 325/7 alle KG Lorch<br />
Die Richtlinien für die Ausführung von Siedlungsstraßen zur Erschließung neuer<br />
Wohngebiete wurden vom Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in der Sitzung am<br />
13.3.2008 beschlossen. Aufgrund der darin festgelegten Kriterien, kann die vorgesehene<br />
Gestaltung der Aufschließung im Bereich der Stichstraße Lorch als Variante B<br />
(Privatstraße mit Vereinbarung) ausgeführt werden.<br />
Die oben angeführten Liegenschaften werden von einer Privatstraße (Parz. Nr.<br />
325/10 und 324/2), die nicht ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> aufgenommen<br />
wird, aufgeschlossen.<br />
Folgende Punkte zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und den Liegenschaftseigentümern<br />
werden festgelegt:<br />
II. Archäologische Untersuchungen<br />
Eine eventuell notwendige archäologische Begrabung und Untersuchung der Privatstraße<br />
durch das Bundesdenkmalamt ist vom Bauträger bzw. den Grundeigentümer(n)<br />
zu organisieren und zu bezahlen.<br />
III. Errichtung der Infrastruktur<br />
Die Straße samt Straßenbeleuchtung sowie die Schmutzwasserkanalisation wird von<br />
den Grundeigentümer(n) in einem Qualitätsstandard errichtet, der auch für die Neuerrichtung<br />
gemeindeeigener Infrastruktur gilt (siehe Beilage Infrastrukturstandard).<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist befugt, die Einhaltung dieses Standards jederzeit zu<br />
überprüfen.<br />
Der Beginn und der Umfang der Baumaßnahmen ist zeitgerecht (mind. 2 Wochen vor<br />
Beginn der Baumaßnahmen) mit der Bauabteilung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> abzustimmen.<br />
Die Hauptwasserleitung und die Hausanschlussleitungen sind vom Wasserwerk der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> auf Kosten der/des Grundeigentümer(s) zu errichten.<br />
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