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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, vertreten durch den Bürgermeister,<br />

Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>, einerseits und<br />

Familie Rudolf und Ursula Höfler, Lorch 12 andererseits.<br />

I. Präambel<br />

Die Ehegatten Rudolf und Ursula Höfler sind Eigentümer folgender Liegenschaften:<br />

- 321<br />

- 325/8<br />

- 325/9<br />

- 325/2<br />

- 323<br />

- 325/7 alle KG Lorch<br />

Die Richtlinien für die Ausführung von Siedlungsstraßen zur Erschließung neuer<br />

Wohngebiete wurden vom Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in der Sitzung am<br />

13.3.2008 beschlossen. Aufgrund der darin festgelegten Kriterien, kann die vorgesehene<br />

Gestaltung der Aufschließung im Bereich der Stichstraße Lorch als Variante B<br />

(Privatstraße mit Vereinbarung) ausgeführt werden.<br />

Die oben angeführten Liegenschaften werden von einer Privatstraße (Parz. Nr.<br />

325/10 und 324/2), die nicht ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> aufgenommen<br />

wird, aufgeschlossen.<br />

Folgende Punkte zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und den Liegenschaftseigentümern<br />

werden festgelegt:<br />

II. Archäologische Untersuchungen<br />

Eine eventuell notwendige archäologische Begrabung und Untersuchung der Privatstraße<br />

durch das Bundesdenkmalamt ist vom Bauträger bzw. den Grundeigentümer(n)<br />

zu organisieren und zu bezahlen.<br />

III. Errichtung der Infrastruktur<br />

Die Straße samt Straßenbeleuchtung sowie die Schmutzwasserkanalisation wird von<br />

den Grundeigentümer(n) in einem Qualitätsstandard errichtet, der auch für die Neuerrichtung<br />

gemeindeeigener Infrastruktur gilt (siehe Beilage Infrastrukturstandard).<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist befugt, die Einhaltung dieses Standards jederzeit zu<br />

überprüfen.<br />

Der Beginn und der Umfang der Baumaßnahmen ist zeitgerecht (mind. 2 Wochen vor<br />

Beginn der Baumaßnahmen) mit der Bauabteilung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> abzustimmen.<br />

Die Hauptwasserleitung und die Hausanschlussleitungen sind vom Wasserwerk der<br />

Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> auf Kosten der/des Grundeigentümer(s) zu errichten.<br />

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