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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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seitens der V<strong>KB</strong>-Leasing keine weiteren unmittelbaren Investitionen mehr geplant<br />

sind und eine weitere Standortentwicklung mangels verfügbarer Grundflächen nicht<br />

möglich ist, wird der Aufsichtsrat den Gesellschaftern bei der nächsten Generalversammlung<br />

die Auflösung der Gesellschaft und Einleitung der Liquidation zum ehest<br />

möglichen Zeitpunkt vorschlagen. Sollte sich bis dahin ein Interessent finden, der die<br />

Gesellschaftsanteile jedenfalls zum Liquidationswert übernimmt, wäre das ebenfalls<br />

ein möglicher Beschlusspunkt. Aufgrund realistischer Vorberechnungen ergibt sich<br />

für den von der Gemeinde gehaltenen Gesellschaftsanteil von seinerzeit ATS<br />

200.000,--, das sind nunmehr € 14.534,57, ein Liquidationserlös von ca. € 6.000,--.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge eine Auflösung<br />

der Gesellschaft und Einleitung der Liquidation zum ehest möglichen Zeitpunkt<br />

bzw. alternativ einen Verkauf der Gesellschaftsanteile jedenfalls zum Liquidationswert<br />

(ca. € 6.000,--) zur Kenntnis nehmen und beschließen<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.16<br />

Abschluss einer Vereinbarung, Errichtung und Instandhaltung Infrastruktur in<br />

Privatstraßen<br />

zu 1.16.1<br />

Abschluss einer Vereinbarung, Errichtung und Instandhaltung Infrastruktur in<br />

Privatstraßen - Ing. Höfler<br />

Vorlage: SD/2008/0386/1<br />

Die Ehegatten Ing. Rudolf und Ursula Höfler, Lorch 12, 4470 <strong>Enns</strong>, beabsichtigen<br />

Wohngebietsflächen zu verwerten, deren Erschließung über die sogenannte „Stichstraße<br />

Lorch“ vorgesehen ist.<br />

In Anlehnung der Richtlinien für die Ausführung von Siedlungsstraßen zur Erschließung<br />

neuer Wohngebiete (beschlossen vom Gemeinderat in der Sitzung am<br />

13.03.2008) ist für die Herstellung der Infrastruktur die in den Richtlinien vorgesehene<br />

Variante B (Privatstraße mit Vereinbarung) anzuwenden.<br />

Folgende Vereinbarung soll abgeschlossen werden:<br />

Vereinbarung über die Errichtung und Instandhaltung der Infrastruktur in Privatstraßen<br />

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