Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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seitens der V<strong>KB</strong>-Leasing keine weiteren unmittelbaren Investitionen mehr geplant<br />
sind und eine weitere Standortentwicklung mangels verfügbarer Grundflächen nicht<br />
möglich ist, wird der Aufsichtsrat den Gesellschaftern bei der nächsten Generalversammlung<br />
die Auflösung der Gesellschaft und Einleitung der Liquidation zum ehest<br />
möglichen Zeitpunkt vorschlagen. Sollte sich bis dahin ein Interessent finden, der die<br />
Gesellschaftsanteile jedenfalls zum Liquidationswert übernimmt, wäre das ebenfalls<br />
ein möglicher Beschlusspunkt. Aufgrund realistischer Vorberechnungen ergibt sich<br />
für den von der Gemeinde gehaltenen Gesellschaftsanteil von seinerzeit ATS<br />
200.000,--, das sind nunmehr € 14.534,57, ein Liquidationserlös von ca. € 6.000,--.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge eine Auflösung<br />
der Gesellschaft und Einleitung der Liquidation zum ehest möglichen Zeitpunkt<br />
bzw. alternativ einen Verkauf der Gesellschaftsanteile jedenfalls zum Liquidationswert<br />
(ca. € 6.000,--) zur Kenntnis nehmen und beschließen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.16<br />
Abschluss einer Vereinbarung, Errichtung und Instandhaltung Infrastruktur in<br />
Privatstraßen<br />
zu 1.16.1<br />
Abschluss einer Vereinbarung, Errichtung und Instandhaltung Infrastruktur in<br />
Privatstraßen - Ing. Höfler<br />
Vorlage: SD/2008/0386/1<br />
Die Ehegatten Ing. Rudolf und Ursula Höfler, Lorch 12, 4470 <strong>Enns</strong>, beabsichtigen<br />
Wohngebietsflächen zu verwerten, deren Erschließung über die sogenannte „Stichstraße<br />
Lorch“ vorgesehen ist.<br />
In Anlehnung der Richtlinien für die Ausführung von Siedlungsstraßen zur Erschließung<br />
neuer Wohngebiete (beschlossen vom Gemeinderat in der Sitzung am<br />
13.03.2008) ist für die Herstellung der Infrastruktur die in den Richtlinien vorgesehene<br />
Variante B (Privatstraße mit Vereinbarung) anzuwenden.<br />
Folgende Vereinbarung soll abgeschlossen werden:<br />
Vereinbarung über die Errichtung und Instandhaltung der Infrastruktur in Privatstraßen<br />
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