Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Vergabe eines Dauerparkplatzes im Brauereiareal - Holzinger Jürgen<br />
Vorlage: GG III/2008/0505/1<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat in seiner Sitzung am 04. Juli 1996<br />
beschlossen, Dauerparkplätze im Bereich des ehemaligen Brauereiareals an Interessenten<br />
zu vermieten und die Bedingungen dafür festgelegt.<br />
Die Mietdauer wird auf ein Jahr befristet und soll jeweils über ein halbes Jahr verlängert<br />
werden, wenn nicht 14 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer die Kündigung erfolgt.<br />
Als monatliche Miete wurde ein Betrag von € 50,87 plus 20 % Mehrwertsteuer, das<br />
sind also insgesamt € 61,05 festgelegt.<br />
Nunmehr liegt ein weiteres Ansuchen um Vermietung seitens Herrn Holzinger Jürgen,<br />
Mauthausner Straße 7, 4470 <strong>Enns</strong>, vor.<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat als zuständiges Organ über den entsprechenden<br />
Mietvertrag zu beraten.<br />
Die Mietvertragsbedingungen lauten:<br />
Mietgegenstand: Parkplatz Nr. 11 auf der gemeindeeigenen Liegenschaft<br />
<strong>Enns</strong>, Bräuergasse 9.<br />
Beginn des Mietverhältnisses: 1. Mai 2008<br />
Mietbedingungen:<br />
7. Die monatliche Miete beträgt € 50,87 + 20 % MWSt. = € 61,05<br />
8. Die monatliche Miete wird jeweils bis zum 5. eines jeden Monats fällig und ist<br />
spesen- und abzugsfrei an das Stadtamt <strong>Enns</strong> zu überweisen.<br />
9. Der Mietzins ist wertgesichert. Als Berechnungsmaß dient der von der Bundesanstalt<br />
Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein<br />
an seine Stelle tretender Index. Bezugsgröße ist die im Mai 2008 verlautbarte<br />
Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich<br />
5 % bleiben unberichtigt, wobei die Berechnung sich auf das jeweilige Kalendermonat<br />
bezieht. Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben<br />
oder unten auf eine Dezimalstelle neu zu berechnen, wobei stets die außerhalb<br />
des jeweiligen Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für<br />
die Neuberechnung des Bestandszinses als auch des neuen Spielraumes zu<br />
bilden hat.<br />
10. Beide Vertragsparteien können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14<br />
Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag schriftlich aufkündigen.<br />
11. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> übernimmt aus dieser Vermietung heraus keinerlei<br />
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