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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Die durch Leitungsführung beanspruchten Straßengrundflächen einschließlich aller<br />

Nebenanlagen außerhalb der Straßenfahrbahn sind nach Fertigstellung der Arbeiten wieder<br />

in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.<br />

Sollten durch Grabungsarbeiten Entwässerungsanlagen der Landesstraßenverwaltung<br />

berührt werden, so sind diese durch den Nutzungsberechtigten wieder in einem<br />

funktionstüchtigen Zustand herzustellen.<br />

Vor der Instandsetzung der Entwässerungsanlage ist auf jeden Fall das Einvernehmen mit<br />

der Straßenverwaltung herzustellen.<br />

Der Nutzungsberechtigte hat der Straßenverwaltung im Anlassfall die Leitungstrasse<br />

zeitgerecht und ohne Kostenersatz in der Natur lage- und höhenmäßig zu kennzeichnen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Zustimmungsvertrag<br />

mit der Landesstraßenverwaltung bezüglich Sondernutzung von<br />

Straßengrund für die Verlegung eines Wasseranschlusses im Bereich der L 568 im<br />

Nachhinein beschließen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.13<br />

Fa. Pfanner: Vereinbarung für die Errichtung einer Nutzwasserbrunnenanlage<br />

Vorlage: GG II/2008/0828/1<br />

Die Firma Pfanner beabsichtigt die Einreichung eines Projektes für einen Nutzwasserbrunnen<br />

auf dem gemeindeeigenen Grundstück mit der Parz. Nr. 498/2 KG Lorch<br />

(Pumpwerk Lambach im Bereich des Kristeinerbaches). Neben dem Vertikalfilterbrunnen<br />

wird auch ein Brunnenvorschacht mit einem Ausmaß von 3x4m vorgesehen.<br />

Ausserdem sollen die Brunnenwässer sowie die Energiezuführung an der südlichen<br />

Grundstücksgrenze verlegt werden.<br />

Für das wasserrechtliche Einreichprojekt ist eine Zustimmung des Grundeigentümers<br />

für die geplante Maßnahme erforderlich. Daher ist die Firma Pfanner mit dem Ersuchen<br />

an die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> herangetreten eine Zustimmungserklärung zu unterschreiben.<br />

Für eine allfällige, spätere Nutzung der Brunnenanlage wird zwischen der Stadtgemeinde<br />

<strong>Enns</strong> und der Firma Pfanner ein entsprechender Gestattungsvertrag abgeschlossen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Zustimmung<br />

zur Errichtung einer Nutzwasserbrunnenanlage für die Firma Pfanner auf dem<br />

Grundstück mit der Parz. Nr. 498/2 KG Lorch beschließen.<br />

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