Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Die durch Leitungsführung beanspruchten Straßengrundflächen einschließlich aller<br />
Nebenanlagen außerhalb der Straßenfahrbahn sind nach Fertigstellung der Arbeiten wieder<br />
in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.<br />
Sollten durch Grabungsarbeiten Entwässerungsanlagen der Landesstraßenverwaltung<br />
berührt werden, so sind diese durch den Nutzungsberechtigten wieder in einem<br />
funktionstüchtigen Zustand herzustellen.<br />
Vor der Instandsetzung der Entwässerungsanlage ist auf jeden Fall das Einvernehmen mit<br />
der Straßenverwaltung herzustellen.<br />
Der Nutzungsberechtigte hat der Straßenverwaltung im Anlassfall die Leitungstrasse<br />
zeitgerecht und ohne Kostenersatz in der Natur lage- und höhenmäßig zu kennzeichnen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Zustimmungsvertrag<br />
mit der Landesstraßenverwaltung bezüglich Sondernutzung von<br />
Straßengrund für die Verlegung eines Wasseranschlusses im Bereich der L 568 im<br />
Nachhinein beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.13<br />
Fa. Pfanner: Vereinbarung für die Errichtung einer Nutzwasserbrunnenanlage<br />
Vorlage: GG II/2008/0828/1<br />
Die Firma Pfanner beabsichtigt die Einreichung eines Projektes für einen Nutzwasserbrunnen<br />
auf dem gemeindeeigenen Grundstück mit der Parz. Nr. 498/2 KG Lorch<br />
(Pumpwerk Lambach im Bereich des Kristeinerbaches). Neben dem Vertikalfilterbrunnen<br />
wird auch ein Brunnenvorschacht mit einem Ausmaß von 3x4m vorgesehen.<br />
Ausserdem sollen die Brunnenwässer sowie die Energiezuführung an der südlichen<br />
Grundstücksgrenze verlegt werden.<br />
Für das wasserrechtliche Einreichprojekt ist eine Zustimmung des Grundeigentümers<br />
für die geplante Maßnahme erforderlich. Daher ist die Firma Pfanner mit dem Ersuchen<br />
an die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> herangetreten eine Zustimmungserklärung zu unterschreiben.<br />
Für eine allfällige, spätere Nutzung der Brunnenanlage wird zwischen der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> und der Firma Pfanner ein entsprechender Gestattungsvertrag abgeschlossen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Zustimmung<br />
zur Errichtung einer Nutzwasserbrunnenanlage für die Firma Pfanner auf dem<br />
Grundstück mit der Parz. Nr. 498/2 KG Lorch beschließen.<br />
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