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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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der die Zustimmung. Nachher stellt sich heraus in Überprüfung des Projektes das<br />

gewisse Sachen nicht finanzierbar sind oder umsetzbar sind. Wenn dann der den<br />

Vertrag nicht einheilt und ich kann mich von diesem Vertrag lösen und ihn verklagen<br />

würde das Projekt erheblich verzögern und ich hätte wieder keine Lösung. Diese Gefahr<br />

hat es auch bei uns schon einmal gegeben. Vor einigen Jahren wurden die Fristen<br />

nicht eingehalten und wenn es einer ehrlich meint, hat der sicherlich ein Verständnis,<br />

wenn ich ein Sicherheitsnetz für die Stadtgemeinde einbaue.<br />

Das würde bedeuten, dass man sagt, so wenn du die € 350.000,-- bezahlst und bis<br />

15.02.2009 (ist ein Szenario) einen Nahversorger nachweislich mit Unterschrift<br />

bringst und wenn du bis Februar die Baueinreichung bei der Stadtgemeinde machst<br />

und du bis März oder April den Baubeginn fixierst, dann bekommst du das Projekt.<br />

Sollten diese fristlichen Bedingungen nicht erfüllt werden, dann hat die Gemeinde im<br />

Vorfeld schon ein genau ausgefeiltes und fixiertes Rückkaufrecht, aber nicht zu den €<br />

350.000,-- sondern zu 50 % des ursprünglichen Kaufpreises d.h. die Stadtgemeinde<br />

unter „als Trost“ für das dass es wieder nichts geworden ist € 175.000,-- erhält.<br />

Wenn es niemanden gibt der diese Komponenten und diese Besserstellung erfüllen<br />

kann mit heutigem Beschluss dann eben fixiert wird, dass Hr. Weilhartner mit KOOP<br />

nach der Variante B der Kaufvertrag gültig ist und somit abgeschlossen ist und er<br />

dieses Projekt realisieren kann.<br />

Dies ist ein Kompromissvorschlag, der zuerst bei uns so diskutiert worden ist, ich sag<br />

auch gleich dazu, weil das natürlich mit Weilhartner an diesem Kaufvertrag angehängt<br />

ist und sonst werden wir nie fertig und die Bevölkerung verlangt eine Entscheidung<br />

und auch dieser Beschluss eine 2/3 Mehrheit notwendig machen würde.<br />

STR Gruber:<br />

Es heißt jemanden, den du als ausgezeichneten Projektanten bezeichnest wie den<br />

Hrn. Weilhartner, was er sicherlich auch ist, hat einen Spielraum von 1 Jahr und 8<br />

Monaten gehabt etwas zu machen und jemanden der eventuell etwas besser machen<br />

sollte als Hr. Weilhartner, hat einen Spielraum von 6 Monaten und ist dann mit<br />

einer Pönale behaftet. Ist das richtig?<br />

Bgm Karlinger:<br />

Es ist von den Taten und Zahlen her so richtig, aber die Sichtweise aus meiner Interpretation<br />

ist eine wesentlich andere. Weil Weilhartner bereits Vorerhebungen und<br />

Vermessungen, Probebohrungen machen hat müssen und das Zeit gekostet hat.<br />

Und was erheblich Zeit gekostet hat, nämlich ein ¾ Jahr, war die Vorerhebung des<br />

betreubaren Wohnens mit der Sozialabteilung und das alles fällt ja jetzt weg.<br />

STR Gruber:<br />

Jetzt haben wir Probebohrungen im Vergleich um 3 Monate und 9 Monate sind gesamt<br />

12 Monate und Hr. Weilhartner hatte keine Pönale drauf.<br />

Bgm Karlinger:<br />

Nein! Drum sag ich ja, wenn ich es wieder so mache wie beim Weilhartner ist es keine<br />

Besserstellung. Wenn dann lerne ich daraus und ich will eine Absicherung haben.<br />

Aber das ist jetzt die Diskussion.<br />

Ich darf seitens der SPÖ Fraktion eine Erklärung abgeben:<br />

Ich muss natürlich aufgrund dieses Schreibens des Hrn. Weilhartner die beiden<br />

Kaufvertragsvarianten von 2006 und 2008 zur Abstimmung bringen. Der SPÖ wäre<br />

am liebsten die Variante ohne Gesellschafterbeteiligung, ob jetzt A oder B grundsätz-<br />

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