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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Hr. Karl Weilhartner und sein Team hat sich nach der GR- Sitzung für weitere Verhandlungen<br />

bereitwillig zur Verfügung gestellt und glaubhaft dargelegt, weshalb keine<br />

Aufstockung des Kaufpreises möglich sei.<br />

Zudem wurde mehrmals betont, dass bei einer Abschlagszahlung für die getätigten<br />

Aufwendungen die Käuferseite bereit ist aus dem Optionsvertrag unverzüglich auszusteigen.<br />

Sollte die Stadtgemeinde weder den Abschluss eines Kaufvertrages noch<br />

die Abschlagszahlung tätigen wird die Käuferseite überlegen, die Stadtgemeinde<br />

<strong>Enns</strong> auf Einhaltung der Optionsvereinbarung und somit auf Unterzeichung des der<br />

Optionsvereinbarung zugrunde liegenden Kaufvertrages (vergl. Beilage 2) zu klagen.<br />

Die Erfolgschancen sind dabei für die KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG durchaus<br />

intakt und werden auch seitens des Stadtamtes mit größer gleich 50 % eingeschätzt;<br />

eine endgültige Abklärung kann jedoch nur ein entsprechendes Gerichtsverfahren<br />

bringen mit der Konsequenz, dass die Verwertung des Brauereiareals bis zum Abschluss<br />

des Gerichtsverfahrens unmöglich ist.<br />

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