Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gemeinderat einstimmig am 12.10.2006 genehmigt war. Es ist uns unverständlich,<br />
dass dieser bereits genehmigte Kaufvertrag dem Gemeindrat nochmals zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt und abgelehnt wurde?!<br />
Die KOOP hat im Vertrauen auf das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes weitere<br />
Schritte des Projektes gesetzt, weshalb letztlich Projektkosten in der Höhe von ca. €<br />
50.000,-- entstanden sind.<br />
Damit hier kein Missverständnis entsteht, überreichen wir hiermit den von der KOOP<br />
gegengezeichneten Kaufvertrag. Wir teilen ihnen gleichzeitig mit, dass wir einverstanden<br />
sind auf den Abschluss des Kaufvertrages zu verzichten, wenn<br />
a) von der Stadtgemeinde zugesichert wird, dass sämtliche übergebene und<br />
präsentierte Projektunterlagen, Pläne, Planrechnungen etc., die im Eigentum<br />
der AREV Immobilien GmbH bzw. der KOOP stehen, nur mit deren Zustimmung<br />
bzw. Abgeltung verwendet werden.<br />
b) der Aufwand in Höhe von € 50.000,-- zzgl. 20% MWSt. pauschal von der<br />
Stadtgemeinde an die KOOP abgegolten wird“.<br />
Ergänzend wird angemerkt, dass der der Optionsvereinbarung vom<br />
30.10.2006/13.02.2007 beiliegende Kaufvertragsentwurf (Beilage 2) in Teilbereichen<br />
vom Kaufvertrag Beilage 1 abweicht und somit dem Gemeinderat im April dieses<br />
Jahres zur neuerlichen Entscheidung vorgelegt werden musste und folglich dieser<br />
Tagesordnungspunkt notwendig und korrekt war.<br />
In einem Gespräch am 25.4.2008 wurde mit Herrn Weilhartner die Rechtssituation<br />
eingehend diskutiert und ihm die Beweggründe für die ablehnende Haltung des GR<br />
dargelegt. Wenngleich aus seiner Sicht der überarbeitete Vertrag mehr Vorteile für<br />
die Gemeinde brächte, hat sich Herr Weilhartner dabei umgehend bereiterklärt den<br />
sog. ersten Kaufvertrag (Beilage 2) vollinhaltlich zu erfüllen.<br />
Die in der Option enthaltenen Zwischenfristen sind aus nachvollziehbaren Gründen<br />
seitens der Gemeinde nicht einzuhalten gewesen, wobei letztendlich die Option noch<br />
bis Ende Dezember d.J. Gültigkeit besitzt.<br />
Mit Schreiben vom 30.04.2008 gab die KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG neuerlich<br />
eine schriftliche Stellungnahme zum „geplatzten“ Kaufvertrag ab mit folgendem<br />
Wortlaut:<br />
„<br />
31