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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Gemeinderat einstimmig am 12.10.2006 genehmigt war. Es ist uns unverständlich,<br />

dass dieser bereits genehmigte Kaufvertrag dem Gemeindrat nochmals zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt und abgelehnt wurde?!<br />

Die KOOP hat im Vertrauen auf das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes weitere<br />

Schritte des Projektes gesetzt, weshalb letztlich Projektkosten in der Höhe von ca. €<br />

50.000,-- entstanden sind.<br />

Damit hier kein Missverständnis entsteht, überreichen wir hiermit den von der KOOP<br />

gegengezeichneten Kaufvertrag. Wir teilen ihnen gleichzeitig mit, dass wir einverstanden<br />

sind auf den Abschluss des Kaufvertrages zu verzichten, wenn<br />

a) von der Stadtgemeinde zugesichert wird, dass sämtliche übergebene und<br />

präsentierte Projektunterlagen, Pläne, Planrechnungen etc., die im Eigentum<br />

der AREV Immobilien GmbH bzw. der KOOP stehen, nur mit deren Zustimmung<br />

bzw. Abgeltung verwendet werden.<br />

b) der Aufwand in Höhe von € 50.000,-- zzgl. 20% MWSt. pauschal von der<br />

Stadtgemeinde an die KOOP abgegolten wird“.<br />

Ergänzend wird angemerkt, dass der der Optionsvereinbarung vom<br />

30.10.2006/13.02.2007 beiliegende Kaufvertragsentwurf (Beilage 2) in Teilbereichen<br />

vom Kaufvertrag Beilage 1 abweicht und somit dem Gemeinderat im April dieses<br />

Jahres zur neuerlichen Entscheidung vorgelegt werden musste und folglich dieser<br />

Tagesordnungspunkt notwendig und korrekt war.<br />

In einem Gespräch am 25.4.2008 wurde mit Herrn Weilhartner die Rechtssituation<br />

eingehend diskutiert und ihm die Beweggründe für die ablehnende Haltung des GR<br />

dargelegt. Wenngleich aus seiner Sicht der überarbeitete Vertrag mehr Vorteile für<br />

die Gemeinde brächte, hat sich Herr Weilhartner dabei umgehend bereiterklärt den<br />

sog. ersten Kaufvertrag (Beilage 2) vollinhaltlich zu erfüllen.<br />

Die in der Option enthaltenen Zwischenfristen sind aus nachvollziehbaren Gründen<br />

seitens der Gemeinde nicht einzuhalten gewesen, wobei letztendlich die Option noch<br />

bis Ende Dezember d.J. Gültigkeit besitzt.<br />

Mit Schreiben vom 30.04.2008 gab die KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG neuerlich<br />

eine schriftliche Stellungnahme zum „geplatzten“ Kaufvertrag ab mit folgendem<br />

Wortlaut:<br />

„<br />

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