Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.4<br />
Befreiung von der Anwesenheitspflicht gemäß § 47 Abs. 2 OÖ GemO 1990 -<br />
Michael Korherr<br />
Vorlage: SD/2008/0377/1<br />
Die Mitglieder des Gemeinderates haben an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen.<br />
Gemäß § 47 Abs. 2 OÖ GemO 1990 können Mitglieder des Gemeinderates<br />
aus triftigen Gründen von dieser Anwesenheitspflicht befreit werden. Eine Befreiung<br />
bis zur Dauer von drei Monaten erteilt der Bürgermeister, darüber hinaus der<br />
Gemeinderat. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Beschlussfähigkeit des<br />
Gemeinderates nicht gefährdet wird. Anstelle der von der Anwesenheitspflicht befreiten<br />
Mitglieder sind Ersatzmitglieder einzuberufen.<br />
Herr Gemeinderat Michael Korherr (ÖVP-Gemeinderatsfraktion) hat aus privaten<br />
Gründen mit Schreiben vom 15.05.2008, am Stadtamt <strong>Enns</strong> eingelangt am<br />
20.05.2008, um eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht an den Sitzungen des<br />
Gemeinderates sowie an den Ausschüssen bis 01.10.2009 angesucht.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge aufgrund<br />
der Bestimmungen des § 47 Abs. 2 OÖ GemO 1990 Herrn Gemeinderat Michael<br />
Korherr von seiner Anwesenheitspflicht an den Sitzungen des Gemeinderates sowie<br />
an den Ausschüssen bis 01.10.2009 befreien.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 4 - Befreiung von der Anwesenheitspflicht<br />
zu 1.5<br />
Ehrungen von verdienten Persönlichkeiten 2008<br />
Vorlage: GG I/2008/0907/1<br />
Gemäß § 16 Abs. 1 O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 i.d.g.F., kann<br />
der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> an verdiente Persönlichkeiten Ehrenzeichen<br />
verleihen.<br />
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