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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.4<br />

Befreiung von der Anwesenheitspflicht gemäß § 47 Abs. 2 OÖ GemO 1990 -<br />

Michael Korherr<br />

Vorlage: SD/2008/0377/1<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates haben an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen.<br />

Gemäß § 47 Abs. 2 OÖ GemO 1990 können Mitglieder des Gemeinderates<br />

aus triftigen Gründen von dieser Anwesenheitspflicht befreit werden. Eine Befreiung<br />

bis zur Dauer von drei Monaten erteilt der Bürgermeister, darüber hinaus der<br />

Gemeinderat. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Beschlussfähigkeit des<br />

Gemeinderates nicht gefährdet wird. Anstelle der von der Anwesenheitspflicht befreiten<br />

Mitglieder sind Ersatzmitglieder einzuberufen.<br />

Herr Gemeinderat Michael Korherr (ÖVP-Gemeinderatsfraktion) hat aus privaten<br />

Gründen mit Schreiben vom 15.05.2008, am Stadtamt <strong>Enns</strong> eingelangt am<br />

20.05.2008, um eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht an den Sitzungen des<br />

Gemeinderates sowie an den Ausschüssen bis 01.10.2009 angesucht.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge aufgrund<br />

der Bestimmungen des § 47 Abs. 2 OÖ GemO 1990 Herrn Gemeinderat Michael<br />

Korherr von seiner Anwesenheitspflicht an den Sitzungen des Gemeinderates sowie<br />

an den Ausschüssen bis 01.10.2009 befreien.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

Beilage 4 - Befreiung von der Anwesenheitspflicht<br />

zu 1.5<br />

Ehrungen von verdienten Persönlichkeiten 2008<br />

Vorlage: GG I/2008/0907/1<br />

Gemäß § 16 Abs. 1 O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 i.d.g.F., kann<br />

der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> an verdiente Persönlichkeiten Ehrenzeichen<br />

verleihen.<br />

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