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STADTAMT ENNS Verhandlungsschrift 1
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Tagesordnung: . Prüfungsausschuss;
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6.1. Neubezeichnung einer Gemeindes
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Begründung: Der Tagesordnungspunkt
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zu 4 Allfälliges Als Tagesordnungs
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Verordnung tritt mit dem auf den Ab
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Die Verständigung ist den Mitglied
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sichtsbehörde zu unterrichten. Die
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Der Gemeinderat ist, sofern die Ges
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zu nur einem Für- und einem Gegenr
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mündlich oder schriftlich spätest
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Mitgliedern des Gemeindevorstandes
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VORSITZENDER: Es liegt keine Wortme
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Nunmehr besteht die Möglichkeit, i
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zw. der Kinderbetreuungseinrichtung
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Gemeinderat einstimmig am 12.10.200
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Nicht unerwähnt soll bleiben, dass
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lung für ihn und seine Vorkosten d
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diesen einen Teil umsetzt bzw. ein
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nen und in der Stadt einkaufen. Abe
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lich der SPÖ gleich ist. Ich sag b
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auch noch da, der ein Jugendhotel e
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wie bei der GPM kriegen wir € 100
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sehr günstigen Liegenschaftskauf,
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indlich festgelegt z.B. das Lebensm
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zugemacht und hat gesagt, verzichte
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Bgm Karlinger: Ja heißt Zustimmung
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Absicherung dieser Kaufsumme durch
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Die SPÖ und der Hr. Bürgermeister
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in der Lage ist ein entsprechendes
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lich den Grundsatzbeschluss fassen,
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und 1,560 beschlossen. Betreffend d
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§ 7 des OÖ. Straßengesetzes 1991
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Die Haftung der Straßenverwaltung
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Anlage 1 Planliche Darstellung Anla
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Beratung Abstimmung VORSITZENDER: E
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Vergabe eines Dauerparkplatzes im B
- Seite 76 und 77:
seitens der VKB-Leasing keine weite
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IV. Einbau von geeichten Wasserzäh
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VORSITZENDER: Es liegt keine Wortme
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Gemäß den jeweils gültigen Kanal
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) der Stadtgemeinde Enns, vertreten
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Die Mieterin trifft daher die Erhal
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3) Verleih in andere Gemeinden €
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möge beschließen, 1. dass die Sta
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Grausgruber (SP) betont übrigens,
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gibt kein Konzept und schon gar kei
- Seite 96 und 97: Im Zuge der Neuvermessung der landw
- Seite 98 und 99: Lindenstraße herrichten. Ich werde
- Seite 100 und 101: Die geplante B 309 mit Anschluss an
- Seite 102 und 103: VORSITZENDER: Es liegt keine Wortme
- Seite 104 und 105: zu 7.2 Änderung von Bebauungsplän
- Seite 106 und 107: Für folgende Gebäude (Häuser) is
- Seite 108 und 109: Aus Sicht der Stadtplanung sollte i
- Seite 110 und 111: Eigentümer: Fechner Wolfgang Einwa
- Seite 112 und 113: Einwand 2: Es wird um Eintragung de
- Seite 114 und 115: m eingetragen werden, um Beeinträc
- Seite 116 und 117: - Dachausbau: Aufbauten, Dacheinsch
- Seite 118 und 119: Die im Zuge einer Besprechung festg
- Seite 120 und 121: dass hier keine Hauptgebäude zulä
- Seite 122 und 123: Einwendung: Beim Bebauungsplan wurd
- Seite 124 und 125: Nr. 25 Grundstücke, Anschrift 195/
- Seite 126 und 127: Antrag auf Erweiterung der Baufluch
- Seite 128 und 129: Dieser Stadtteil wurde darüber hin
- Seite 130 und 131: derung des ÖEK bedarf nun mal ein
- Seite 132 und 133: fügige (1,5 m breite) Erweiterung
- Seite 134 und 135: OFFENE PUNKTE AUS DER „öffentlic
- Seite 136 und 137: Parzelle, Anschrift .200 Schloßgas
- Seite 138 und 139: Zu 2. Rechtliche Ausführungen: zu
- Seite 140 und 141: Zu 2.2 Willkür: Einwand 5 (zusamme
- Seite 142 und 143: gebliches öffentliches Interesse a
- Seite 144 und 145: Frau Petra Braunstein, Inhaberin vo