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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Frau Petra Braunstein, Inhaberin von „Friseur am Platz“, hat um Gewährung einer<br />

Wirtschaftsförderung infolge Betriebsansiedlung im Gemeindegebiet <strong>Enns</strong> gemäß<br />

Punkt II.A der „Richtlinien für Förderung der Wirtschaft in <strong>Enns</strong>“ vom 13.10.2006 angesucht.<br />

Die Antragstellerin hat am 01.01.2007 das Geschäft Ihres Vaters, Herrn Edwin Niedermaier,<br />

übernommen und komplett renoviert. Bereits im Vorjahr hat Frau Braunstein<br />

um eine Wirtschaftsförderung infolge Betriebsansiedlung ersucht, diese wurde<br />

aber mit der Begründung, dass es sich um keine Betriebsneugründung sondern um<br />

die Übernahme eines bestehenden Betriebes im Gemeindegebiet handle, abgelehnt.<br />

Am 01.01.2008 übernahm Frau Braunstein nun auch das Friseurgeschäft ihres Onkels,<br />

Herrn Albert Niedermaier, in der Hanusch-Straße 31. Auch dieses Geschäftslokal<br />

wurde von Frau Braunstein komplett renoviert.<br />

Frau Petra Braunstein beschäftigt derzeit am Standort Hauptplatz 3 Mitarbeiterinnen<br />

(davon 1 Lehrling im letzten Lehrjahr) und am Standort Hanusch-Straße 4 Mitarbeiterinnen<br />

(davon 1 Lehrling). Im Herbst 2008 werden insgesamt 3 neue Lehrlinge aufgenommen.<br />

Bemerkt wird, dass aufgrund dieser Mitarbeiteranzahl die Förderung für Kleinbetriebe<br />

in <strong>Enns</strong> (bis zu 5 Mitarbeiter) nicht in Anspruch genommen werden kann.<br />

Frau Braunstein hat nun mit Ansuchen vom 23.04.2008 neuerlich um Gewährung<br />

einer Wirtschaftsförderung infolge Betriebsansiedlung angesucht.<br />

Für das Geschäftslokal am Hauptplatz wurde für das Jahr 2007 ein Kommunalsteuerbetrag<br />

in der Höhe von EUR 748,38 an die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> überwiesen. Dies<br />

würde einer Wirtschaftsförderung bei Betriebsansiedlung in der Höhe von ca. EUR<br />

250,- bis EUR 300,- jährlich (max. 3 Jahre hindurch) entsprechen.<br />

Da es sich neuerlich um eine Betriebsübernahme handelt und eine Rückerstattung<br />

der Kommunalsteuer laut den bestehenden Richtlinien für die Förderung der Wirtschaft<br />

in <strong>Enns</strong> nur für Betriebsansiedelungen gewährt wird, muss der Antrag auf<br />

Rückerstattung von 33,3 % der Kommunalsteuer auf Empfehlung des zuständigen<br />

Ausschusses abgelehnt werden.<br />

Aufgrund der beiden Geschäftsübernahmen innerhalb der Familie und der damit verbundenen<br />

kompletten Renovierung der beiden Geschäftsräumlichkeiten soll jedoch<br />

eine Sonder-Wirtschaftsförderung (ohne Präjudiz) gewährt werden.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge auf Empfehlung<br />

des Wirtschaftsausschusses beschließen, der Firma Petra Braunstein mit dem<br />

Standort 4470 <strong>Enns</strong>, Hanusch-Straße 31, eine Sonder-Wirtschaftsförderung in Form<br />

einer jährlichen Zahlung von EUR 300,00 (3 Jahre hindurch) gewähren.<br />

Die Auszahlung soll in den Jahren 2009, 2010 und 2011 erfolgen. Die Bedeckung<br />

erfolgt aus dem Ansatz 1/782000-755030 „Wirtschaftspolitische Maßnahmen“.<br />

Beratung<br />

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