Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Parzelle, Anschrift<br />
.200<br />
Schloßgasse 13A<br />
Eigentümer<br />
Traunmüller Manfred<br />
Herr Traunmüller Manfred beabsichtigt den Ausbau seines Dachgeschosses für<br />
Wohnzwecke. Auf Grund der Festlegung einer zweigeschossigen Bebauung im Bebauungsplan-Entwurf<br />
bedarf dieses Bauvorhaben einer Änderung auf II+DR. Bemerkt<br />
wird, dass im derzeit rechtswirksamen Bebauungsplan Altstadt auf dieser Baufläche<br />
II+D eingetragen ist.<br />
Gemäß § 33 Abs. 4 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 wurde den betroffenen<br />
Grundeigentümern und Nachbarn der Plannummern 14, 33 und 34 nochmals<br />
bis 23.05.2008 Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben.<br />
Folgende Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Stadtamt <strong>Enns</strong> eingetroffen:<br />
Dipl.-Ing. Blatterer Dieter, 4470 <strong>Enns</strong>, Linzer Straße 26,<br />
vertreten durch huber ebmer partner Rechtsanwälte GmbH.<br />
4020 Linz, Schillerstraße 12<br />
Einwand 1 (zusammenfassend):<br />
Mit Änderung der Grünzugwidmung (Grünzugdefinition) im Flächenwidmungs-<br />
und Bebauungsplan soll mit den beiden bestehenden Garagen auf Parz. Nr.<br />
110/1 und 110/3 (KG <strong>Enns</strong>) eine nachträgliche Sanierung von Schwarzbauten<br />
erfolgen, die im gegenständlichen „Grünzug 3“ errichtet worden sind.<br />
Stellungnahme:<br />
Die Garage auf Parz. Nr. 110/1 ist mit Zahl Bau 153-9/810-69-Gr vom 25.06.1969<br />
baubehördlich bewilligt. Im Rahmen der Bauverhandlung erfolgten keine Einwände<br />
seitens des Bausachverständigen und/oder der Nachbarn. Die Garage auf Parz. Nr.<br />
110/3 ist mit Zahl Bau-871/62-Gr vom 08.08.1962 baubehördlich bewilligt. Im Rahmen<br />
der Bauverhandlung erfolgten keine Einwände seitens des Bausachverständigen<br />
und/oder der Nachbarn. Demzufolge handelt es sich bei beiden Objekten um<br />
keine Schwarzbauten.<br />
Der Bebauungsplan Nr. 24 stammt aus dem Jahre 1988 (genehmigt mit Bau R –<br />
069003/4 – 1988). In Stammplan aus dem Jahre 1988 sind die gegenständlichen<br />
Grundstücke innerhalb des Stadtgraben als „Grünzug“ ohne jegliche Definition ausgeschieden.<br />
Es war aber gemäß der damaligen Planzeichenverordnungen für Flächenwidmungspläne<br />
(FWP) und Bebauungspläne (BBPL) auch nicht üblich, eine genauere<br />
Definition für eine Grünzugwidmung festzulegen. Im FWP Nr. 2 (genehmigt<br />
136