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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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in eingeschränkter Größe, welche der Gartenpflege dienen (z.B. Gartenhütten zur<br />

Einstellung von Gartengeräten) sowie überdeckte Sitzplätze erlaubt werden.<br />

Die Grundeigentümer wurden am 17.01.2008 zu einer Besprechung ins Stadtamt<br />

<strong>Enns</strong> eingeladen. Dabei wurden die Vorstellungen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vorgebracht,<br />

bzw. die Wünsche der Eigentümer entgegengenommen.<br />

Es wurde vereinbart, für diesen Bereich einen neuen Grünzug (GZ 9) zu schaffen. In<br />

diesem Grünzug wird klar definiert, welche baulichen Maßnahmen (Gebäude, Befestigungen,<br />

Anschüttungen etc.) durchgeführt werden dürfen. Weiters sollen im Bebauungsplan<br />

Altstadt Baufluchtlinien festgelegt werden, die die Lage zulässiger Gebäude<br />

definieren. Außerhalb dieser Baufluchtlinien sollen keine Gebäude, überdeckte Sitzplätze,<br />

Carports oder Garagen erlaubt werden. Durch die Festlegung der Baufluchtlinien<br />

wird auch sichergestellt, dass durch Grundteilungen keine Verhüttelung entsteht.<br />

Im Bebauungsplan soll ferner das max. Ausmaß von Befestigungen (z.B. Wege,<br />

Swimmingpools) definiert werden, um eine weitgehende Erhaltung von Grünflächen<br />

sicherzustellen.<br />

Ein Teil der Grundeigentümer hat auf einem Lageplan gekennzeichnet, wo sie ein<br />

Gebäude errichten wollen, bzw. ein Gebäude bereits besteht. Im Bebauungsplan<br />

wurden Baufluchtlinien eingetragen, welche die Bewilligung von Garten- und Gerätehütten<br />

in gewissem Ausmaß zulassen.<br />

Nr. 33<br />

Parzelle, Anschrift<br />

.20<br />

Linzer Str. 28<br />

Eigentümer<br />

Leitner Franz und Brigitte<br />

Dem Raumplanungsausschuss wurde in der Sitzung am 5.3.2008 ein neuerliches<br />

Projekt für das Objekt Linzer Straße 28 vorgelegt.<br />

Zur Verwirklichung des Projektes sollen im Bebauungsplan-Entwurf folgende Änderungen<br />

vorgenommen werden:<br />

• Nebentrakt Flachdachterrasse III<br />

• III+DR möglich<br />

• 2-Geschossige Hofüberbauung<br />

• Erweiterung der Gebäudebreite (Verkleinerung des Hofes)<br />

• Vorgesetzte Glasfassade im Erdgeschoss<br />

Der Raumplanungsausschuss stimmt in seiner Sitzung am 5.3.2008 den Änderungen<br />

mit Ausnahme der Glasfassade zu. Die Errichtung der Glasfassade wird abgelehnt,<br />

weil die Gehsteigbreite nicht eingeschränkt werden soll.<br />

Nr. 34<br />

135

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