Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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in eingeschränkter Größe, welche der Gartenpflege dienen (z.B. Gartenhütten zur<br />
Einstellung von Gartengeräten) sowie überdeckte Sitzplätze erlaubt werden.<br />
Die Grundeigentümer wurden am 17.01.2008 zu einer Besprechung ins Stadtamt<br />
<strong>Enns</strong> eingeladen. Dabei wurden die Vorstellungen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vorgebracht,<br />
bzw. die Wünsche der Eigentümer entgegengenommen.<br />
Es wurde vereinbart, für diesen Bereich einen neuen Grünzug (GZ 9) zu schaffen. In<br />
diesem Grünzug wird klar definiert, welche baulichen Maßnahmen (Gebäude, Befestigungen,<br />
Anschüttungen etc.) durchgeführt werden dürfen. Weiters sollen im Bebauungsplan<br />
Altstadt Baufluchtlinien festgelegt werden, die die Lage zulässiger Gebäude<br />
definieren. Außerhalb dieser Baufluchtlinien sollen keine Gebäude, überdeckte Sitzplätze,<br />
Carports oder Garagen erlaubt werden. Durch die Festlegung der Baufluchtlinien<br />
wird auch sichergestellt, dass durch Grundteilungen keine Verhüttelung entsteht.<br />
Im Bebauungsplan soll ferner das max. Ausmaß von Befestigungen (z.B. Wege,<br />
Swimmingpools) definiert werden, um eine weitgehende Erhaltung von Grünflächen<br />
sicherzustellen.<br />
Ein Teil der Grundeigentümer hat auf einem Lageplan gekennzeichnet, wo sie ein<br />
Gebäude errichten wollen, bzw. ein Gebäude bereits besteht. Im Bebauungsplan<br />
wurden Baufluchtlinien eingetragen, welche die Bewilligung von Garten- und Gerätehütten<br />
in gewissem Ausmaß zulassen.<br />
Nr. 33<br />
Parzelle, Anschrift<br />
.20<br />
Linzer Str. 28<br />
Eigentümer<br />
Leitner Franz und Brigitte<br />
Dem Raumplanungsausschuss wurde in der Sitzung am 5.3.2008 ein neuerliches<br />
Projekt für das Objekt Linzer Straße 28 vorgelegt.<br />
Zur Verwirklichung des Projektes sollen im Bebauungsplan-Entwurf folgende Änderungen<br />
vorgenommen werden:<br />
• Nebentrakt Flachdachterrasse III<br />
• III+DR möglich<br />
• 2-Geschossige Hofüberbauung<br />
• Erweiterung der Gebäudebreite (Verkleinerung des Hofes)<br />
• Vorgesetzte Glasfassade im Erdgeschoss<br />
Der Raumplanungsausschuss stimmt in seiner Sitzung am 5.3.2008 den Änderungen<br />
mit Ausnahme der Glasfassade zu. Die Errichtung der Glasfassade wird abgelehnt,<br />
weil die Gehsteigbreite nicht eingeschränkt werden soll.<br />
Nr. 34<br />
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