Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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OFFENE PUNKTE AUS DER „öffentlichen Auflage“<br />
Nr. 29<br />
Parzelle, Anschrift<br />
.1298<br />
Reintalgasse 30B<br />
Eigentümer<br />
Fenzl<br />
Beantragt wird die Umlegung bzw. Schaffung von „Baufluchtlinien für Nebengebäude“<br />
im seitlichen Bauwich nach links und rechts in Richtung des öffentlichen<br />
Gutes.<br />
Beantragt wird die Einräumung der Möglichkeit der Errichtung eines Windfanges<br />
im Bereich der vorderen Bauflucht.<br />
Änderung der Bauhöhe auf II um die Errichtung eines vollwertigen Obergeschosses<br />
zu ermöglichen.<br />
Im Raumplanungsausschuss am 28.11.2007 wurde vereinbart, dass den Anträgen<br />
zugestimmt wird.<br />
Nr. 14<br />
Parzelle, Anschrift<br />
109, .21<br />
Linzer Str. 26<br />
Eigentümer<br />
Blatterer<br />
Einwand (zusammenfassend):<br />
Antrag auf Aufnahme des bereits errichteten Carports.<br />
Bis zur Entscheidung ob das Carport aufgenommen wird, wird ersucht den Beseitigungsauftrag<br />
aufzuschieben.<br />
Das Grundstück der Familie Blatterer befindet sich im Grünzug zwischen Allee und<br />
Stadtmauer. Im Zuge des Änderungsverfahrens beim Bebauungsplan Nr. 24 Altstadt<br />
wurde festgestellt, dass sich in diesem Bereich mehrere Gebäude befinden, die in<br />
einem Grünzug nicht zulässig sind.<br />
In den letzten Raumplanungsausschuss-Sitzungen wurde über die weitere Vorgangsweise<br />
diskutiert. Es ist Wunsch der politischen Vertretung der Stadt <strong>Enns</strong>, dass<br />
dieser Bereich nicht verhüttelt wird. Es sollen jedoch gewisse bauliche Maßnahmen<br />
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