Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Stellungnahme:<br />
Einer Änderung der Baufluchtlinien kann – wie beantragt durch Verlängerung der<br />
beiden Bestandbaufluchtlinien im Nordosten und Südwesten – zugestimmt werden.<br />
Voraussetzung dafür ist jedoch auch eine Zustimmung des Gewässerbezirkes Linz.<br />
Da gemäß den Satzungen zum BBPL bei der Errichtung von Bauten und Anlagen<br />
innerhalb der Hochwasserlinie (HW 100) generell das Einvernehmen mit dem Gewässerbezirk<br />
Linz bzw. mit den Hydrographischen Dienst herzustellen ist und ebenso<br />
eine Überprüfung einer allfälligen bereits erteilten wasserrechtlichen Bewilligung erforderlich<br />
ist, kann die tatsächliche Ausnutzbarkeit der Baufluchtlinien aus Sicht der<br />
Stadtplanung auch erst im Zuge des konkreten Bauverfahren bestimmt werden.<br />
Amtswegig wird vorgeschlagen die „Baufluchtlinien für Nebengebäude“ im Bereich<br />
der Parz. Nr. 1335/4 und Teil 210/19 noch etwas zu vergrößern, da die früher einmal<br />
geplante private Stichstraße nicht mehr errichtet wird.<br />
Einwand 2:<br />
Darüber hinaus wird ersucht die max. Geschosszahl auf der Südostseite (SO)<br />
festzulegen und mit II+DG zu versehen. Das Objekt auf Parzelle 222 weist auf<br />
dieser Seite eine Aufmauerung von ca. 2,30 m auf und fällt daher bereits in die<br />
Kategorie DG.<br />
Stellungnahme:<br />
Die Übermauerung von 2,30 m kann seitens des Stadtplaners nicht nachvollzogen<br />
bzw. festgestellt werden. Beide Gebäude weisen im Nordwesten eine I – Geschossigkeit<br />
ohne Übermauerung auf. Im Südosten ist ebenfalls eine ausschließliche II –<br />
Geschossigkeit ohne Übermauerung mit zum Teil Gaupen vorhanden. In der Nutzungsschablone<br />
wird zusätzlich ein Dachraum mit 120 cm für zulässig erklärt. Aus<br />
Sicht des Stadtplaners wird dies – auch aufgrund des dicht besiedelten Raumes mit<br />
engen Straßenquerschnitten als ausreichend beurteilt.<br />
Es wird daher keine Änderung der Nutzungsschablone vorgenommen<br />
Nr. 32<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.282, 246/1<br />
Reintalgasse 50<br />
Eigentümer:<br />
Garber<br />
Einwendung:<br />
Antrag auf Erweiterung der Baufluchtlinien bis auf 3 m zur nördlichen Grundgrenze.<br />
Stellungnahme:<br />
Aus Sicht der Stadtplanung ist das für dieses Grundstück eingetragene Baufenster<br />
hinsichtlich des Flächenausmaßes ausreichend, um eine allfällige zusätzliche bauliche<br />
Erweiterung zu ermöglichen.<br />
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