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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Stellungnahme:<br />

Einer Änderung der Baufluchtlinien kann – wie beantragt durch Verlängerung der<br />

beiden Bestandbaufluchtlinien im Nordosten und Südwesten – zugestimmt werden.<br />

Voraussetzung dafür ist jedoch auch eine Zustimmung des Gewässerbezirkes Linz.<br />

Da gemäß den Satzungen zum BBPL bei der Errichtung von Bauten und Anlagen<br />

innerhalb der Hochwasserlinie (HW 100) generell das Einvernehmen mit dem Gewässerbezirk<br />

Linz bzw. mit den Hydrographischen Dienst herzustellen ist und ebenso<br />

eine Überprüfung einer allfälligen bereits erteilten wasserrechtlichen Bewilligung erforderlich<br />

ist, kann die tatsächliche Ausnutzbarkeit der Baufluchtlinien aus Sicht der<br />

Stadtplanung auch erst im Zuge des konkreten Bauverfahren bestimmt werden.<br />

Amtswegig wird vorgeschlagen die „Baufluchtlinien für Nebengebäude“ im Bereich<br />

der Parz. Nr. 1335/4 und Teil 210/19 noch etwas zu vergrößern, da die früher einmal<br />

geplante private Stichstraße nicht mehr errichtet wird.<br />

Einwand 2:<br />

Darüber hinaus wird ersucht die max. Geschosszahl auf der Südostseite (SO)<br />

festzulegen und mit II+DG zu versehen. Das Objekt auf Parzelle 222 weist auf<br />

dieser Seite eine Aufmauerung von ca. 2,30 m auf und fällt daher bereits in die<br />

Kategorie DG.<br />

Stellungnahme:<br />

Die Übermauerung von 2,30 m kann seitens des Stadtplaners nicht nachvollzogen<br />

bzw. festgestellt werden. Beide Gebäude weisen im Nordwesten eine I – Geschossigkeit<br />

ohne Übermauerung auf. Im Südosten ist ebenfalls eine ausschließliche II –<br />

Geschossigkeit ohne Übermauerung mit zum Teil Gaupen vorhanden. In der Nutzungsschablone<br />

wird zusätzlich ein Dachraum mit 120 cm für zulässig erklärt. Aus<br />

Sicht des Stadtplaners wird dies – auch aufgrund des dicht besiedelten Raumes mit<br />

engen Straßenquerschnitten als ausreichend beurteilt.<br />

Es wird daher keine Änderung der Nutzungsschablone vorgenommen<br />

Nr. 32<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

.282, 246/1<br />

Reintalgasse 50<br />

Eigentümer:<br />

Garber<br />

Einwendung:<br />

Antrag auf Erweiterung der Baufluchtlinien bis auf 3 m zur nördlichen Grundgrenze.<br />

Stellungnahme:<br />

Aus Sicht der Stadtplanung ist das für dieses Grundstück eingetragene Baufenster<br />

hinsichtlich des Flächenausmaßes ausreichend, um eine allfällige zusätzliche bauliche<br />

Erweiterung zu ermöglichen.<br />

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