Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Antrag auf Erweiterung der Baufluchtlinien bis auf 3 m zur südwestlichen<br />
Grundgrenze.<br />
Stellungnahme:<br />
Aus Sicht der Stadtplanung wurden für das betreffende Grundstück, welches ein Flächenausmaß<br />
von über 3.000 m² besitzt, die Baufluchtlinien gegenüber dem Rechtsstand<br />
bereits deutlich vergrößert bzw. wurde zusätzlich eine neues Baufenster an der<br />
Zeltwegstraße geschaffen. Im gegenständlichen Siedlungsraum findet man zum Teil<br />
auch eine villenartige bzw. lockere Bebauungen, welche immer wieder größere<br />
Räume zwischen den einzelnen Baukörpern aufweisen. Eine Reduktion des seitlichen<br />
Bauabstandes auf das gesetzliche Mindestmaß wird daher aus Sicht der Stadtplanung<br />
nicht empfohlen, zumal auch kein konkretes Projekt zur Beurteilung vorliegt.<br />
Es wird daher vorgeschlagen die Bebauungsmöglichkeiten für die gesamte Liegenschaft<br />
nur noch geringfügig auf max. 8 m Abstand zur südwestlichen Grundgrenze zu<br />
vergrößern. Eine darüber hinaus gehende Erweiterung der Baufluchtlinien, wäre<br />
dann im Anlassfall und auf Basis entsprechender Planunterlagen im Einzelfall zu prüfen.<br />
Bei der Beratung im Raumplanungsausschuss am 18.10.2007 wurde darauf hingewiesen,<br />
dass sich auf Teilen der Parz. 211/1 und 213 ein Teich befand, wo höchstwahrscheinlich<br />
keine Baulandeignung gegeben ist. Die Lage des ehem. Teiches soll<br />
ermittelt und dementsprechend die Baufluchtlinien auf der Schausberger- und der<br />
Lackner-Fläche wieder zurückgenommen werden. Grundsätzlich sollte Schausberger<br />
angewiesen werden, die Bebaubarkeit auf seinem Grundstück nachzuweisen.<br />
Nr. 30<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.264, .265,210/19, 221, 222, 1335/4<br />
Reintalgasse 32, 34<br />
Eigentümer:<br />
Würleitner<br />
Einwand 1:<br />
In näherer Zukunft ist eine Zusammenlegung und geeignete Teilung geplant,<br />
um an der südwestlichen Seite von Parz. 221 ein Wohnobjekt zu errichten. Es<br />
wird ersucht die vorgesehene Baufluchtlinie (gemäß der beiliegenden Skizze)<br />
südostseitig nach Norden geradlinig von ca. 10 m auf 15 m zu verlängern. Der<br />
weitere Verlauf könnte am neuen Eckpunkt geradlinig zur Parzelle 222 fortgesetzt<br />
werden oder sollte zumindest im rechten Winkel einspringen. Diese geringfügige<br />
Erweiterung der Baufluchtlinie verletzt die Objekte der Nachbarschaft<br />
sicherlich nicht. Die Hochwassersicherheit kann im flachen unteren Bereich<br />
durch geringfügige Aufhöhung leicht erreicht werden. Der Hochwasserabfluss<br />
wird durch die Durchlassquerschnitte von Bundesbahn- und Bundesstraßen-<br />
Brücke bestimmt und durch diese Bebauung nicht beeinflusst. Weiters<br />
wird auch der Retentionsraum aufgrund des flachen Auslaufs und der Höhe<br />
der Anschlaglinien praktisch nicht vermindert.<br />
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