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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Antrag auf Erweiterung der Baufluchtlinien bis auf 3 m zur südwestlichen<br />

Grundgrenze.<br />

Stellungnahme:<br />

Aus Sicht der Stadtplanung wurden für das betreffende Grundstück, welches ein Flächenausmaß<br />

von über 3.000 m² besitzt, die Baufluchtlinien gegenüber dem Rechtsstand<br />

bereits deutlich vergrößert bzw. wurde zusätzlich eine neues Baufenster an der<br />

Zeltwegstraße geschaffen. Im gegenständlichen Siedlungsraum findet man zum Teil<br />

auch eine villenartige bzw. lockere Bebauungen, welche immer wieder größere<br />

Räume zwischen den einzelnen Baukörpern aufweisen. Eine Reduktion des seitlichen<br />

Bauabstandes auf das gesetzliche Mindestmaß wird daher aus Sicht der Stadtplanung<br />

nicht empfohlen, zumal auch kein konkretes Projekt zur Beurteilung vorliegt.<br />

Es wird daher vorgeschlagen die Bebauungsmöglichkeiten für die gesamte Liegenschaft<br />

nur noch geringfügig auf max. 8 m Abstand zur südwestlichen Grundgrenze zu<br />

vergrößern. Eine darüber hinaus gehende Erweiterung der Baufluchtlinien, wäre<br />

dann im Anlassfall und auf Basis entsprechender Planunterlagen im Einzelfall zu prüfen.<br />

Bei der Beratung im Raumplanungsausschuss am 18.10.2007 wurde darauf hingewiesen,<br />

dass sich auf Teilen der Parz. 211/1 und 213 ein Teich befand, wo höchstwahrscheinlich<br />

keine Baulandeignung gegeben ist. Die Lage des ehem. Teiches soll<br />

ermittelt und dementsprechend die Baufluchtlinien auf der Schausberger- und der<br />

Lackner-Fläche wieder zurückgenommen werden. Grundsätzlich sollte Schausberger<br />

angewiesen werden, die Bebaubarkeit auf seinem Grundstück nachzuweisen.<br />

Nr. 30<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

.264, .265,210/19, 221, 222, 1335/4<br />

Reintalgasse 32, 34<br />

Eigentümer:<br />

Würleitner<br />

Einwand 1:<br />

In näherer Zukunft ist eine Zusammenlegung und geeignete Teilung geplant,<br />

um an der südwestlichen Seite von Parz. 221 ein Wohnobjekt zu errichten. Es<br />

wird ersucht die vorgesehene Baufluchtlinie (gemäß der beiliegenden Skizze)<br />

südostseitig nach Norden geradlinig von ca. 10 m auf 15 m zu verlängern. Der<br />

weitere Verlauf könnte am neuen Eckpunkt geradlinig zur Parzelle 222 fortgesetzt<br />

werden oder sollte zumindest im rechten Winkel einspringen. Diese geringfügige<br />

Erweiterung der Baufluchtlinie verletzt die Objekte der Nachbarschaft<br />

sicherlich nicht. Die Hochwassersicherheit kann im flachen unteren Bereich<br />

durch geringfügige Aufhöhung leicht erreicht werden. Der Hochwasserabfluss<br />

wird durch die Durchlassquerschnitte von Bundesbahn- und Bundesstraßen-<br />

Brücke bestimmt und durch diese Bebauung nicht beeinflusst. Weiters<br />

wird auch der Retentionsraum aufgrund des flachen Auslaufs und der Höhe<br />

der Anschlaglinien praktisch nicht vermindert.<br />

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